Samstag, 21. November 2009

Wissenschaft



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19.10.2009
 

Gesetzesänderung

US-Regierung erkennt Cannabis als Medizin an

Dronabinol-Spritzen: US-Regierung ermöglicht medizinischen Einsatz von Cannabis
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dpa

Dronabinol-Spritzen: US-Regierung ermöglicht medizinischen Einsatz von Cannabis

In einigen Staaten der USA bekommen Patienten zur Linderung von Symptomen Cannabis verschrieben. Eine rechtliche Grauzone: Bisher mussten sie fürchten, dafür verhaftet zu werden. Die US-Regierung lockert jetzt das Gesetz. Marihuanakonsumenten sollen strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.

Washington - In 14 US-Staaten ist der Konsum von Marihuana als Medizin erlaubt. Bei manchen Krankheiten kann Cannabis Symptome lindern und hilft zum Beispiel Menschen mit chronischen Schmerzen. Doch bisher gab es für die Patienten noch eine rechtliche Unsicherheit. Der Grund: Die Regierung von Ex-Präsident George W. Bush hatte diese einzelstaatlichen Gesetze nicht anerkannt und die Verhaftung aller Cannabiskonsumenten nach Bundesrecht verlangt.

Jetzt soll es künftig keine Strafverfolgung nach Bundesrecht mehr geben, sofern der Gebrauch des Rauschmittels medizinisch begründet ist. Das ließ das Justizministerium in Washington am Montag verlauten. Damit schafft die amerikanische Regierung nun rechtliche Klarheit, Cannabiskonsumenten müssen eine Verhaftung nicht mehr fürchten. Voraussetzung ist allerdings weiterhin, dass sie eine Zulassung für den Gebrauch aus gesundheitlichen Gründen haben.

Solche Regelungen gibt es bisher in 14 der 50 US-Staaten, darunter an der Westküste, von Kalifornien über Oregon bis Washington. Vor allem in Kalifornien bieten inzwischen Firmen Präparate für Marihuanakonsumenten an, die eine ärztliche Verschreibung vorzeigen können.

Das Justizministerium will am Montag Richtlinien an die Staatsanwälte in den 14 US-Staaten schicken, wie sie sich in solchen Fällen verhalten sollen. Dazu gehört auch die Aufforderung, in denjenigen Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten, in denen es eine einzelstaatliche Rechtsgrundlage für das Rauchen von Marihuana gibt. Dies soll ausdrücklich nicht gelten, wenn das Rauschgift an Minderjährige verkauft wird oder wenn es beim Kauf von Marihuana zu Geldwäsche oder zu Verstößen gegen die Waffengesetze kommt.

cib/AP

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