Mittwoch, 10. Februar 2010

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28.10.2009
 

Schweinegrippe

Ärzte beklagen Regressdrohung bei Impfung

Impfung gegen die Schweinegrippe: Müssen Ärzte draufzahlen?
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ddp

Impfung gegen die Schweinegrippe: Müssen Ärzte draufzahlen?

Neuer Ärger mit der Schweinegrippe-Impfung: Diesmal beschweren sich die Ärzte, weil ihnen mitunter Regresszahlungen drohen, wenn sie nicht alle Impfdosen verbrauchen. Während in Rheinland-Pfalz die Gesundheitsbehörde einspringen will, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch Klärungsbedarf.

Zweibrücken/Mainz - Christian Neumann wollte seinen Augen nicht trauen, als er den Vertrag der AOK Rheinland-Pfalz aufschlug. Das Manuskript, das der Kinderarzt eigentlich unterschreiben wollte, sah vor, dass Ärzte in Rheinland-Pfalz für jede nicht von ihnen verbrauchte Dosis des Impfstoffes gegen die Schweinegrippe Schadenersatz zahlen sollen. "Der Druck, der damit auf die Ärzte ausgeübt wird, ist für diese Impfaktion kontraproduktiv", sagt Neumann, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Rheinland-Pfalz.

In jedem Bundesland wird der Impfstoff in Ampullen mit jeweils zehn Impfdosen ausgeliefert. Ist eine Ampulle einmal angebrochen, dann müssen die zehn Dosen innerhalb von 24 Stunden aufgebraucht werden. Pro erfolgter Impfung bekommen die Ärzte in Rheinland-Pfalz ein Honorar von sechs Euro bezahlt, pro nicht verbrauchter Dosis sollen sie der Kasse neun Euro zahlen. Wenn von zehn potentiellen Patienten vier nicht zur Impfung kämen oder es sich nach dem Beratungsgespräch anders überlegten, bekomme der Arzt schon kein Geld mehr, rechnet Neumann vor. Er hätte zwar Anspruch auf sechsmal sechs Euro Honorar, müsste aber zugleich viermal neun Euro Regress zahlen.

Neumann betonte, kein Arzt wolle sich an der Schweinegrippe-Impfung bereichern. "Der angedrohte Regress macht es jedoch für die meisten wahrscheinlich, dass sie jetzt sogar draufzahlen, wenn sie den Vertrag mit der AOK unterschreiben." Schon das Honorar von sechs Euro je Impfung mache eine kostendeckende Durchführung der Impfaktion eigentlich kaum möglich.

Übernehmen Landesregierungen die Kosten?

Die AOK Rheinland-Pfalz hält dagegen, sie sei nur zur Kostenübernahme für tatsächlich verabreichte Impfdosen verpflichtet. "Wenn die Ärzte einfach eine Packung mit zehn Impfdosen aufreißen, aber nur eine verabreichen, gibt es ein riesiges Kostenproblem", sagt Walter Bockemühl, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. "Deswegen haben wir in Zusammenarbeit mit der Landesregierung die Regressquote eingerichtet."

Nun springt aber ausgerechnet die Landesregierung für die Mediziner in die Bresche - die laute Beschwerde der Kinderärzte hat offenbar Wirkung gezeigt. "Wir werden sicherstellen, dass kein finanzielles Risiko für die Ärzte entsteht", sagt Beate Fasbender-Döring, Pressesprecherin der Gesundheitsbehörde Rheinland-Pfalz, gegenüber SPIEGEL ONLINE. Voraussichtlich werde die Regierung die Kosten für die übrig gebliebenen Impfdosen übernehmen, diese Entscheidung sei nach den Klagen der Kinderärzte am Dienstag gefallen.

Auch in anderen Flächenländern koordinieren die Krankenkassen-Verbände die Impfung gegen die Schweinegrippe, so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist nach Angaben von Arne Boecker, dem Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, die Kostenübernahme für nicht-verimpfte Dosen noch nicht geklärt: "Ob die Ärzte, die Krankenkassen oder die Landesregierung zahlen müssen, wissen wir noch nicht."

Im Stadtstaat Hamburg hingegen hat das Gesundheitsministerium 15 Schwerpunktpraxen benannt, die die Immunisierung vornehmen. "Hier wird es das Problem mit unverbrauchten Impfdosen nicht geben, weil es nur einige wenige Stellen gibt, an denen Impfungen durchgeführt werden", sagt Rico Schmidt, der Pressesprecher der Gesundheitsbehörde Hamburg. "Regressforderungen an Ärzte gibt es hier nicht." In vielen Bundesländern können sich Personen mit Vorerkrankungen ab Montag, dem 2. November, impfen lassen.

hei/dpa

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Schweinegrippe – Müssen wir Angst vor dem Virus haben? Diskutieren Sie mit anderen Lesern!

Wer sich in den kommenden Wochen gegen die Schweinegrippe impfen lässt, sollte seinen Arzt oder Apotheker über aufgetretene Nebenwirkungen informieren, insbesondere im Fall von Kleinkindern und Schwangeren. Das teilte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zum Start der bundesweiten Impfaktion mit.

Der Vorsitzende des Gremiums, Martin Schulz, erklärte: "Soweit wir derzeit wissen, ist die Impfung gut verträglich. Um seltene Nebenwirkungen zu entdecken, bitten wir alle Patienten, ihren Arzt oder Apotheker über beobachtete Nebenwirkungen zu informieren."

Auch bereits bekannte unerwünschte Wirkungen sollten gemeldet werden, damit deren Häufigkeit oder Schweregrad künftig besser eingeschätzt werden könnten. Apotheken würden dann die Verdachtsfälle an die Geschäftsstelle der AMK melden.

Nebenwirkungen wie Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle sowie mehrtägige Kopf- und Gliederschmerzen sind bei jeder Grippeimpfung möglich. Adjuvantien können die Nebenwirkungen verstärken.

DAS SCHWEINEGRIPPE-VIRUS

Der Erreger

Es handelt sich um ein Influenza-A-Virus mit der Bezeichnung H1N1, das sich von Mensch zu Mensch übertragen kann - vor allem durch Händeschütteln, Niesen und Husten. Ein H1N1-Virus war auch der Auslöser der Spanischen Grippe, die zwischen 1918 und 1920 weltweit mindestens 25 Millionen Menschen getötet hat.

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