Urteil: Patentverbot von Stammzellen wird deutsches Recht
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet Patente auf embryonale Stammzellen - es soll am Dienstag in deutsches Recht übertragen werden. Mit menschlichem Leben solle man keinen Kommerz treiben, mahnen Ärzte und Greenpeace.
Berlin/Hamburg - Die Bundesärztekammer und Greenpeace haben sich im Hinblick auf eine anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut gegen die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen ausgesprochen. "Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches", erklärte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery am Mittwoch in Berlin.
Der BGH wird am kommenden Dienstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Patentverbot von Stammzellen in deutsches Recht umsetzen. Die Luxemburger Richter hatten im Oktober 2011 im Streit um ein Patent des deutschen Wissenschaftlers Oliver Brüstle auf Anfrage des BGH entschieden, dass Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Solche Eizellen seien rechtlich als "menschliche Embryonen" zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse, heißt es im Urteil des EuGH.
Gegner der Stammzellforschung hatten die Entscheidung als Sieg der Ethik gefeiert, sie sahen darin eine Watsche gegen den Kommerz in der Wissenschaft. Kritiker werteten das Urteil als Veto gegen die embryonale Stammzellforschung in Europa. Es drohe die Verschärfung des Brain Drain - die Abwanderung der besten Forscher ins außereuropäische Ausland.
Das EuGH-Urteil hat auf die deutsche Stammzellforschung insgesamt nur begrenzten Einfluss. Inzwischen gibt es Experten zufolge Möglichkeiten, geeignete Zellen herzustellen, ohne menschliche Embryonen zu zerstören. Dazu zählt etwa die Gewinnung von Stammzellen Erwachsener oder aus Nabelschnurblut. Greenpeace bezeichnete diese Forschungsansätze als "ethisch vertretbar".
nik/dpa
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