Urteil: Patentverbot von Stammzellen wird deutsches Recht

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet Patente auf embryonale Stammzellen - es soll am Dienstag in deutsches Recht übertragen werden. Mit menschlichem Leben solle man keinen Kommerz treiben, mahnen Ärzte und Greenpeace.

Patent auf Stammzellforschung: "Vorstoß gegen ethische Grundwerte nicht zulassen"Zur Großansicht
dapd

Patent auf Stammzellforschung: "Vorstoß gegen ethische Grundwerte nicht zulassen"

Berlin/Hamburg - Die Bundesärztekammer und Greenpeace haben sich im Hinblick auf eine anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut gegen die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen ausgesprochen. "Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches", erklärte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery am Mittwoch in Berlin.

Der BGH wird am kommenden Dienstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Patentverbot von Stammzellen in deutsches Recht umsetzen. Die Luxemburger Richter hatten im Oktober 2011 im Streit um ein Patent des deutschen Wissenschaftlers Oliver Brüstle auf Anfrage des BGH entschieden, dass Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Solche Eizellen seien rechtlich als "menschliche Embryonen" zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse, heißt es im Urteil des EuGH.

Gegner der Stammzellforschung hatten die Entscheidung als Sieg der Ethik gefeiert, sie sahen darin eine Watsche gegen den Kommerz in der Wissenschaft. Kritiker werteten das Urteil als Veto gegen die embryonale Stammzellforschung in Europa. Es drohe die Verschärfung des Brain Drain - die Abwanderung der besten Forscher ins außereuropäische Ausland.

Greenpeace gegen Brüstle: Chronologie eines Grundsatzstreits
1997 beantragt der in Bonn forschende und lehrende Neurobiologe Oliver Brüstle ein Patent auf ein Verfahren zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen. Brüstle hofft, daraus Therapien entwickeln zu können, mit denen sich Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson bekämpfen lassen, aber auch Verletzungen des Nervensystems heilen lassen, wie sie etwa bei Querschnittslähmungen gegeben sind. 1999 wird ihm als erstem deutschen Forscher ein Patent auf ein auf Stammzellen beruhenes Verfahren zugesprochen.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte gegen ein von Brüstle patentiertes Verfahren geklagt, mit dem Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen gewonnen werden können. Brüstle wollte damit die Heilung von Nervenleiden wie Parkinson voranbringen. Die von ihm dazu genutzten Stammzellen waren Jahre zuvor in Israel aus Eizellen gewonnen worden, die nach einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben waren.

Das EuGH-Urteil hat auf die deutsche Stammzellforschung insgesamt nur begrenzten Einfluss. Inzwischen gibt es Experten zufolge Möglichkeiten, geeignete Zellen herzustellen, ohne menschliche Embryonen zu zerstören. Dazu zählt etwa die Gewinnung von Stammzellen Erwachsener oder aus Nabelschnurblut. Greenpeace bezeichnete diese Forschungsansätze als "ethisch vertretbar".

nik/dpa

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insgesamt 11 Beiträge
++arthur 21.11.2012
gibt noch mehr worauf es keine patente geben dürfte imho
Zitat von sysopEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet Patente auf embryonale Stammzellen - es soll am Dienstag in deutsches Recht übertragen werden. Mit dem menschlichem Leben solle man keinen Kommerz treiben, mahnen Ärzte und Greenpeace. Ärzte warnen vor Patent auf embryonale Stammzellen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/aerzte-warnen-vor-patent-auf-embryonale-stammzellen-a-868502.html)
gibt noch mehr worauf es keine patente geben dürfte imho
zila 21.11.2012
Mir ist nicht klar, ob es um ein reines Verfahrenspatent geht oder doch die Zell-Line, oder einen Mix? Das man ein reines Verfahren patentieren koennen sollte ist doch angemessen, sonst wird demnaechst in dem Bereich alles zum [...]
Mir ist nicht klar, ob es um ein reines Verfahrenspatent geht oder doch die Zell-Line, oder einen Mix? Das man ein reines Verfahren patentieren koennen sollte ist doch angemessen, sonst wird demnaechst in dem Bereich alles zum Firmengeheimnis und steht der freien Forschung oder anderen Unternehmen nicht zur Verfuegung, was den Fortschritt langfristig behindern wird.
thedudester 21.11.2012
...wie es in dem Urteil heißt, warum ist Abtreibung dann legal? Diese Doppelmoral ist unerträglich. Entweder man erlaubt Abtreibung UND Stammzellenforschung, oder man verbietet beides. Alles andere ist Feigheit oder Heuchelei.
...wie es in dem Urteil heißt, warum ist Abtreibung dann legal? Diese Doppelmoral ist unerträglich. Entweder man erlaubt Abtreibung UND Stammzellenforschung, oder man verbietet beides. Alles andere ist Feigheit oder Heuchelei.
ash26e 22.11.2012
schön und schlecht! Aber was ist, wenn in anderen Ländern auf diesem Gebiet weitergeforscht wird und diese von der Wissenschaft gemachten Versprechen Erfolg haben? Dann gibt es einen Patiententourismus in diese Länder. Könnte man [...]
schön und schlecht! Aber was ist, wenn in anderen Ländern auf diesem Gebiet weitergeforscht wird und diese von der Wissenschaft gemachten Versprechen Erfolg haben? Dann gibt es einen Patiententourismus in diese Länder. Könnte man auch hinnehmen. Wie sieht das aber bei der Rückkehr dieser Patienten aus? Könnte da nicht ein staatsanwalt irgend einen Paragraphen herausziehen und diese Patienten verurteilen lassen, wie vor zig jahren Frauen , die damals legale Abtreibungen in Holland vornehmen haben lassen?
JaguarCat 22.11.2012
Menschen kann man weder besitzen noch patentieren. Sklaverei und Leibeigenschaft sind abgeschafft. Es wundert nur, dass der BGH dazu überhaupt eine Vorlage an den EuGH braucht. Und an thedudester: Abtreibung ist nicht legal, [...]
Menschen kann man weder besitzen noch patentieren. Sklaverei und Leibeigenschaft sind abgeschafft. Es wundert nur, dass der BGH dazu überhaupt eine Vorlage an den EuGH braucht. Und an thedudester: Abtreibung ist nicht legal, sie ist nur straffrei geduldet. Das heißt aber auch, dass alles, was letztendlich zu mehr Abtreibungen führt, nicht unterstützt werden soll. Und Verfahren zur Zelllinienherstellung, für die es nötig ist, erst befruchtete Eizellen (also Menschen) im Reagenzglas zu zeugen und dann nach den ersten Zellteilungen und Differenzierungen den Haufen auseinanderzureißen und die erwünschten Zellen weiterzuzüchten und die unerwünschten letzendlich zu töten, erhöht dadurch die Zahl der Abtreibungen. Jag
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  • Mittwoch, 21.11.2012 – 15:16 Uhr
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Stammzellen - die Multitalente
AFP
Sie gelten als die zellulären Alleskönner: Reift eine befruchtete Eizelle zu einer Blastozyste, einem kleinen Zellklumpen, heran, entsteht in deren Inneren eine Masse aus embryonalen Stammzellen. Die noch nicht differenzierten Stammzellen können sich zu jeder Zellart des menschlichen Körpers entwickeln. Voraussetzung ist, dass sie mit den richtigen Wachstumsfaktoren behandelt werden.

Chronik der Stammzellforschung
Die internationale Stammzellforschung hat sich seit 1998 extrem rasch entwickelt. Der US-Forscher James Thomson gewann damals weltweit erstmals embryonale Stammzellen aus übriggebliebenen Embryonen von Fruchtbarkeitskliniken. Sie galten sofort als Hoffnungsträger, um Ersatzgewebe für Patienten mit Diabetes, Parkinson oder anderen Erkrankungen zu schaffen. Die Technik ist aber ethisch umstritten, da dafür Embryonen zerstört werden müssen. In Deutschland ist sie verboten. Seitdem suchen Forscher nach ethisch unbedenklichen Wegen.





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