Ärztlich assistierter Suizid: "Sterbehilfe ist ein hochindividueller Akt"

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, in Belgien und den Niederlanden erlaubt. Umfragen belegen dort aber einen bedenklichen Trend: Mediziner legen die Grenzen für ein Eingreifen immer weiter aus. Der Berliner Arzt Michael de Ridder fordert ein Umdenken in der Begleitung zum Tod.

Pflegerin und Patient: "Bedarf an ärztlicher Hilfe zum Sterben wird sinken"Zur Großansicht
DPA

Pflegerin und Patient: "Bedarf an ärztlicher Hilfe zum Sterben wird sinken"

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten. Selbst die Beihilfe zum Suizid, die nach dem Gesetz straffrei bleibt, ist Ärzten hierzulande seit einem umstrittenen Beschluss des letzten Deutschen Ärztetags berufsrechtlich nicht mehr erlaubt. Anders sieht es in den Niederlanden und Belgien aus, wo aktive Sterbehilfe ein fester Bestandteil der Medizin ist.

Eine aktuelle Umfrage hat ergeben: 40 Prozent der belgischen Ärzte sind schon um Sterbehilfe gebeten worden. In den Niederlanden ließen sich vergangenes Jahr 3136 schwerstkranke Menschen von einem Arzt töten - fast 20 Prozent mehr als im Jahr davor. Und in einem Bericht heißt es, die Ärzte legten die gesetzlichen Vorschriften zur aktiven Sterbehilfe immer weiter aus.

Erst kürzlich schilderte die "Zeit" einen Fall von Sterbehilfe aus Belgien: Eine 43-jährige Frau, die einen Schlaganfall erlitten hatte, ließ sich bereits ein gutes Jahr später töten. Sie litt an Sehstörungen und war pflegebedürftig - konnte aber laufen, hören und kommunizieren. Besonders brisant war der Fall, weil die Patientin gleichzeitig ihre Organe spendete. Sie wurde im Operationssaal getötet, unmittelbar danach fand die Organentnahme statt.

Der Berliner Arzt Michael de Ridder hat sich öffentlich für ärztliche Hilfe zum Sterben in einem sehr engen Rahmen und gegen das vom Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Einem schwerkranken Freund half er selbst dabei, sein Leben zu beenden.

Im Interview erklärt de Ridder, warum er der in den Niederlanden und in Belgien praktizierten Form von Sterbehilfe trotzdem ablehnend gegenübersteht.

SPIEGEL ONLINE: Bestätigen die niederländischen und belgischen Zahlen Sie in Ihrer Überzeugung, dass es auch in Deutschland einen Bedarf für ärztliche Hilfe zum Sterben gibt?

De Ridder: Ich bin sicher, dass der Bedarf für ärztliche Hilfe zum Sterben in Deutschland sehr gering ist und noch weiter sinken wird - wenn wir dafür sorgen, dass aussichtslos kranke Patienten und die Ärzteschaft über palliativmedizinische Angebote besser informiert sind. Die Leiden der meisten Krebspatienten im Endstadium ihrer Krankheit zum Beispiel kann man in der Palliativmedizin legal mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln beherrschen. Der Patient stirbt dann in einer Art tiefen Narkose. Trotzdem bleibt ein sehr kleiner Teil aussichtslos kranker Patienten, bei denen palliativmedizinische Vorgehensweisen versagen. Oder die sie aus Gründen ablehnen, etwa weil sie selbst den Zeitpunkt ihres Sterbens und die Kontrolle hierüber nicht aus der Hand geben wollen. Auch deutschen Ärzten muss es dann erlaubt sein, diesen Patienten beim Sterben zu helfen.

SPIEGEL ONLINE: Können Sie die Entscheidung der Ärzte, der 43-jährigen Frau aus Belgien beim Sterben zu helfen, nachvollziehen und billigen - oder wurde in diesem Fall für Sie klar eine Grenze überschritten?

De Ridder: Ich kann weder die Entscheidung der jungen Frau noch die der Ärzte nachvollziehen, geschweige denn billigen. Nach meinen Dafürhalten wurde hier klar eine Grenze überschritten. Der Fall erweist dem grundsätzlich berechtigten Anliegen von Menschen, in aussichtsloser Krankheit und dem Versagen aller "konventionellen" Hilfsangebote mit ärztlicher Hilfe sterben zu dürfen, einen Bärendienst. Vor allem die Motivlage der Frau erschließt sich für mich nur sehr unvollkommen: Worin bestand ihr außergewöhnliches Leiden? Was im Einzelnen hat sie unternommen, um nach dem Schlaganfall in ihr altes Leben zurückzukehren? Welche Angebote, die über die bloße Rehabilitation hinausgehen, sind ihr gemacht worden? Wie sehr haben sich Angehörige und Freunde darum bemüht, sie aufzufangen? Allein die Antwort auf die Frage, wie sie ihren Tag verbringe, dass sie nämlich im Sessel sitzend sich langweile, legt nahe, dass bei weitem nicht alles getan wurde, um sie im Leben zu halten. Es ist jedoch unabdingbar, dass sich ein potentiell Sterbehilfe leistender Arzt nicht nur von der Authentizität des Verlangens eines Patienten, mit seiner Hilfe sterben zu wollen, überzeugt, sondern auch von der Alternativlosigkeit dieses Vorgehens. Mein Eindruck ist, dass das Sterbebegehren der jungen Frau eher den klassischen appellativen und damit behandlungsbedürftigen Charakter aufweist, wie er bei suizidgefährdeten Menschen so häufig ist. Meines Erachtens wäre es in diesem Fall die Aufgabe der Ärzte gewesen, einen Suizid zu verhindern, statt beim Sterben zu helfen.

SPIEGEL ONLINE: Der Fall ist besonders brisant, weil sie gleichzeitig ihre Organe spendete. Ist für Sie die Kombination von aktiver Sterbehilfe und Organspende akzeptabel?

De Ridder: Derzeit muss in Deutschland vor einer Organentnahme der Hirntod definitiv diagnostiziert sein. Feststellung des Hirntodes und Organentnahme sind klar von einander geschieden. In der Regel sind die Kreislauffunktionen erhalten, insbesondere schlägt das Herz noch und durchblutet alle Organe (bis auf das Gehirn). Bei der aktiven Sterbehilfe tritt der Tod jedoch durch Kreislaufversagen, das heißt letztlich durch einen Herzstillstand ein. In einem solchen Fall kann die notwendige Hirntoddiagnostik nicht abgewartet werden, da die Organe dies nicht überleben würden. Sie müssen also unmittelbar nach dem Herzstillstand entnommen und rasch transplantiert werden, was in manchen Ländern akzeptiert wird. Solche Spender nennt man "Non Heart Beating Donors". Es werden also einem noch nicht toten - im Übrigen wiederbelebbaren - Patienten ein oder mehrere Organe entnommen. Der definitive Tod kommt also streng genommen erst durch die Organentnahme zustande. Ein solches Vorgehen ist ohne eine Neudefinition des Todes, die vom bisherigen Hirntodkonzept abweichen müsste, ethisch nicht zu rechtfertigen.

SPIEGEL ONLINE: Wie kann ein Arzt überhaupt entscheiden, ob es richtig ist, einem Patienten beim Sterben zu helfen?

De Ridder: Ärztliche Hilfe zum Sterben eines Patienten ist ausnahmslos ein hoch individueller Akt. Dem ärztlichen Vollzug muss nicht nur eine klare und nachhaltig geäußerte Entscheidung des Patienten, sterben zu wollen, vorausgehen. Es ist zudem unabdingbar, dass alles Erdenkliche dafür getan worden ist, dem Patienten den hohen Wert der palliativmedizinischen Möglichkeiten nahezubringen. Am Ende muss der Arzt zu der inneren Überzeugung - einer Gewissensentscheidung - kommen, dass Hilfe zum Sterben im individuellen Fall gerechtfertigt, vielleicht sogar geboten ist. Dies kann der Arzt nur, wenn er seinen Patienten sehr gut kennt, und dieser ihn.

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insgesamt 114 Beiträge
Stauss 06.11.2011
Im Gegensatz zur Sterbehilfe im Kriege, der eher ein kollektiver Akt ist. P.S. Sterben ist zumeist ein individueller Akt. Das noch zu superlativieren ist richtig daneben.
Im Gegensatz zur Sterbehilfe im Kriege, der eher ein kollektiver Akt ist. P.S. Sterben ist zumeist ein individueller Akt. Das noch zu superlativieren ist richtig daneben.
Koltschak 06.11.2011
"dass sich zwischen 30 und 40 Prozent der Ärzte eine andere Regelung als ein generelles Verbot wünschen beziehungsweise sich vorstellen können, an einem ärztlich assistierten Suizid beteiligt zu sein." Es ist also [...]
"dass sich zwischen 30 und 40 Prozent der Ärzte eine andere Regelung als ein generelles Verbot wünschen beziehungsweise sich vorstellen können, an einem ärztlich assistierten Suizid beteiligt zu sein." Es ist also eine Minderheit, die die Regeln ändern möchte. Die Mehrheit der Ärzte ist gegen Tötung auf Verlangen! Und das ist gut so. Es wäre eine Fatale Entwicklung, wenn diese Minderheit die Diskussion bestimmen sollte, weil sie am lautesten auftritt. Man sieht ja aus den Beispielen in Holland und Belgien wohin diese "Regeln" geführt haben. Nein zur ärztlich begleiteten Selbsttötung!
Analogkäse 06.11.2011
Sterbehilfe ist ein emanzipatorischer Akt - wenn ich meinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen kann. Selbst Haustiere lässt man ( in tierlieber Manier) einschläfern. Damit sie nicht länger zu leiden haben... Man sollte doch mal [...]
Sterbehilfe ist ein emanzipatorischer Akt - wenn ich meinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen kann. Selbst Haustiere lässt man ( in tierlieber Manier) einschläfern. Damit sie nicht länger zu leiden haben... Man sollte doch mal Umfrage unter älteren Menschen ( die es ja am meisten betrifft) starten: Jede Wette, die meisten wären dafür! Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin , in den letzten Lebensjahren dahinzusiechen ( wenn denn unheilbar und qualvoll erkrankt) . Dann ist der Tod eine Befreiung!!!
Carla 06.11.2011
Es ist ja nicht so, dass diese "Minderheit" den anderen die Sterbehilfe für die aufnötigen möchte, sondern lediglich im Falle des Falles die Möglichkeit haben möchte, sie ausüben zu können. Diese ewige [...]
Zitat von Koltschak"dass sich zwischen 30 und 40 Prozent der Ärzte eine andere Regelung als ein generelles Verbot wünschen beziehungsweise sich vorstellen können, an einem ärztlich assistierten Suizid beteiligt zu sein." Es ist also eine Minderheit, die die Regeln ändern möchte. Die Mehrheit der Ärzte ist gegen Tötung auf Verlangen! Und das ist gut so. Es wäre eine Fatale Entwicklung, wenn diese Minderheit die Diskussion bestimmen sollte, weil sie am lautesten auftritt. Man sieht ja aus den Beispielen in Holland und Belgien wohin diese "Regeln" geführt haben. Nein zur ärztlich begleiteten Selbsttötung!
Es ist ja nicht so, dass diese "Minderheit" den anderen die Sterbehilfe für die aufnötigen möchte, sondern lediglich im Falle des Falles die Möglichkeit haben möchte, sie ausüben zu können. Diese ewige Bevormunderei in diesem Staat ist wirklich gruselig. Natürlich muss es gerade bei der Sterbehilfe klare Spielregeln geben, aber dass einem der Staat auch noch vorschreiben will, wie und wann der Mensch sterben darf oder nicht - das geht einfach zu weit. Aber bitteschön, dann fahren die Leute eben in die Schweiz oder nach Holland oder schmeißen sich vor den nächsten Zug, wenn sie denn es noch bis dahin schaffen.
nononsense 06.11.2011
Wenn ein Mensch entscheidet aus medizinischen Gründen aus dem Leben zu scheiden, ist dies sein gottverdammtes Recht und es darf ihm von niemandem verboten werden. Und dies von irgendwelchen Leuten , die diesen Menschen [...]
Zitat von Koltschak"dass sich zwischen 30 und 40 Prozent der Ärzte eine andere Regelung als ein generelles Verbot wünschen beziehungsweise sich vorstellen können, an einem ärztlich assistierten Suizid beteiligt zu sein." Es ist also eine Minderheit, die die Regeln ändern möchte. Die Mehrheit der Ärzte ist gegen Tötung auf Verlangen! Und das ist gut so. Es wäre eine Fatale Entwicklung, wenn diese Minderheit die Diskussion bestimmen sollte, weil sie am lautesten auftritt. Man sieht ja aus den Beispielen in Holland und Belgien wohin diese "Regeln" geführt haben. Nein zur ärztlich begleiteten Selbsttötung!
Wenn ein Mensch entscheidet aus medizinischen Gründen aus dem Leben zu scheiden, ist dies sein gottverdammtes Recht und es darf ihm von niemandem verboten werden. Und dies von irgendwelchen Leuten , die diesen Menschen höchstwahrscheinlich gar nicht kennen und glauben sie hätten eine ethisch höherwertige Lebenseinstellung, die sie berechtige in sein Leben hineinzupfuschen
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  • Sonntag, 06.11.2011 – 14:19 Uhr
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Zur Person
  • Siegfried Büker
    Dr. Michael de Ridder ist Vorsitzender der Hans-Joachim-und-Käthe-Stein-Stiftung für Palliativmedizin in Berlin und Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums Am Urban in Berlin. Den Beschluss des Kieler Ärztetages 2011, der den ärztlich assistierten Suizid nunmehr ausnahmslos allen Ärzten verbietet, kritisierte er in einem Beitrag für den SPIEGEL scharf. Seine vielfältigen Erfahrungen mit den Problemen der Medizin am Lebensende legte er 2010 in dem Buch "Wie wollen wir sterben? Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur" nieder. 2009 erhielt Ridder den Ossip-K.-Flechtheim-Preis für sein gesundheitspolitisches Engagement und 2010 den Preis "Licht ins Dunkel" der Wolfgang-Fichtner-Stiftung Bern.

Arten der Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe nennt man Maßnahmen, die gezielt den Tod des Patienten herbeiführen sollen. Meist geschieht dies durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments, zum Beispiel einer Überdosis von Schmerz- oder Beruhigungsmitteln. Aktive Sterbehilfe ist nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg legal. Voraussetzung ist die tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten. Liegt sie nicht vor, kann die tödliche Maßnahme als Totschlag oder Mord gewertet werden.
Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Sterbehilfe in anderen Ländern
Die Niederlande waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte Belgien dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.


Organspende und Organtransplantation
Jeden Tag sterben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) drei Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan registriert sind. Nach Rückgang und Stagnation in den Jahren 2008 und 2009 ist die Zahl der Organspender 2010 gestiegen. 4205 Organe wurden gespendet. Dennoch warten jährlich 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Organ.




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