Von Markus Becker
Im Leitungswasser auf öffentlichen Toiletten lauert eine unsichtbare Gefahr, wenn man dem glaubt, was der TÜV Rheinland gemeinsam mit der ARD-Sendung "Plusminus" herausgefunden hat. Die TÜV-Prüfer haben in zehn deutschen Städten insgesamt 50 Leitungswasserproben genommen - und die waren zum Teil stark verkeimt. In manchen Fällen sei der Grenzwert um das Achtfache überschritten worden, teilte der TÜV Rheinland am Dienstag mit.
Die Experten hatten im vergangenen Monat das Leitungswasser in Aachen, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hannover, Köln, Nürnberg und Saarbrücken getestet. Dabei wurden jeweils fünf Proben aus öffentlichen Toilettenräumen - etwa in Bahnhöfen, Krankenhäusern, Rathäusern, Seniorenheimen und Universitäten - genommen und anschließend im Labor untersucht.
Einige der insgesamt 50 Proben wiesen demnach coliforme Bakterien auf, die Durchfall und Erbrechen verursachen können. Legionellen, die zu lebensgefährlichen Lungenerkrankungen führen können, habe man viermal gefunden. Auf Krankenhauskeime, sogenannte Pseudomonaden, die zu entzündlichen Reaktionen im Körper führen können, stießen die Tester zweimal.
Gründe für die starke Verkeimung könnten nach Meinung des TÜV kaputte Leitungen oder Rückverkeimung durch stehendes oder nur langsam fließendes Wasser sein. Auch mangelnde Hygiene wie schlecht gereinigte Wasserhähne könne zu bakterieller Belastung führen.
Kritik an Probenentnahme
Sollte man um öffentliche Toiletten nun also einen Bogen machen? Wohl nicht, denn andere Experten äußern starke Zweifel an der Aussagekraft der Studie, die "Plusminus" am Dienstag um 21.50 Uhr vorstellt. So räumt der TÜV Rheinland in einer Mitteilung selbst ein, dass die Proben gar nicht gemäß der Trinkwasserverordnung genommen wurden. Die schreibt etwa ein Abflammen des Wasserhahns vor, bei dem Bakterien, die an der Armatur kleben, vernichtet werden. Stattdessen habe man die Proben "ganz lebensnah" aus dem Wasserhahn gezapft, so der TÜV.
Damit aber seien die Proben "nicht adäquat", kritisiert Stefan Zimmermann von der Abteilung für Mikrobiologie und Hygiene des Uni-Klinikums Heidelberg. "Man kann die Proben nicht unter Umgehung der Trinkwasserverordnung nehmen und sie dann nach der Trinkwasserverordnung beurteilen." Da das Abflammen des Wasserhahns unterblieben sei, könnten die Proben etwa durch Keime von den Händen der Benutzer kontaminiert worden sein - kein unwahrscheinliches Szenario auf öffentlichen Toiletten. "Da kommt eben jemand vom Klo und fasst den Wasserhahn an", sagt Zimmermann.
Ähnlich äußert sich Iris Chaberny, Leiterin der Krankenhaushygiene an der Medizinischen Hochschule Hannover. Die "lebensnahe" Probenentnahme nach Art des TÜV Rheinland sei zwar potentiell sinnvoll - nicht aber, die so gewonnenen Ergebnisse an der Trinkwasserverordnung zu messen. Man dürfte sich nicht der Illusion hingeben, Leitungswasser sei steril, sagt Chaberny. "Das ist es ebenso wenig wie das Wasser in Nord- und Ostsee, in dem die Menschen baden." Zwar sollten Gebäudebetreiber auf größtmögliche Hygiene achten. Aber dass Leitungswasser Keime enthalte, "gehört zum normalen Leben".
Eine TÜV-Sprecherin erklärte dazu auf Anfrage, man habe die mikrobiologische Belastung bei einer normalen Wasserprobe herausfinden wollen - "so wie sie eben auch vom Endverbraucher vorgenommen wird". Dass die Trinkwasserverordnung nur auf die Ergebnisse, nicht aber die Probenentnahme angewandt wurde, hält man beim TÜV für kein Problem. Die Verordnung "hat Grenzwerte festgesetzt, die aus medizinischen und gesundheitlichen Sicht einzuhalten sind", so die Sprecherin. Es sei "vernünftig, auch auf diese Grenzwerte zurückzugreifen".
Legionellen und Pseudomonaden keine Überraschung
Walter Dormagen, Experte für Mikrobiologie beim TÜV Rheinland, zeigt sich besonders beunruhigt über die in den Proben entdeckten Pseudomonaden und Legionellen. Bei Letzteren bestehe "akuter Handlungsbedarf". Die betroffenen Gebäudebetreiber seien informiert worden. Pseudomonaden wiederum könnten im Körper zu entzündlichen Reaktionen und insbesondere bei frisch operierten Patienten zu erheblichen Komplikationen führen.
Doch auch diese beiden Bakterienarten stellen laut Zimmermann und Chaberny keine Überraschung in Trinkwasserproben dar. Innerhalb der Grenzwerte dürfen Legionellen und Pseudomonaden sogar im Leitungswasser enthalten sein, sagt Chaberny. Nullgrenzen gebe es nur in Bereichen, in denen Hygiene besonders wichtig sei, wie etwa in Krankenhäusern. Die öffentlichen Toiletten aber, von denen die Proben stammten, würden üblicherweise von Menschen mit intaktem Immunsystem besucht - und nicht von frisch operierten Patienten.
Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser in Deutschland ohne gesundheitsgefährdende mikrobielle Belastungen beim Endverbraucher ankommen. Allerdings erstreckt sich die Verantwortung der Wasserversorger nur bis zum Hausanschluss. Was in den Leitungen innerhalb des Gebäudes geschieht, ist Sache des jeweiligen Betreibers oder der Bewohner.
Zimmermann hält die Ergebnisse der Stichproben nicht einmal für besonders repräsentativ, was die Wasserqualität in öffentlichen Gebäuden Deutschlands insgesamt betrifft - schließlich stammten die Proben ausschließlich aus Großstädten. Es sei durchaus denkbar, dass sich deren öffentliche Toiletten bedeutend von denen in Kleinstädten oder gar Dörfern unterscheiden.
Noch geringer sei die Aussagekraft der TÜV-Studie für private Haushalte, sagt Zimmermann. Denn zum einen sei fraglich, ob Menschen regelmäßig aus Wasserhähnen öffentlicher Klos trinken würden. "Zum anderen kann wohl davon ausgehen, dass auf privaten Toiletten andere hygienische Verhältnisse herrschen als auf öffentlichen."
Mit Material von dpa
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