Münster - Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag per einstweiliger Anordnung verboten, bestimmte Aussagen zu verbreiten, die das Ministerium in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 getätigt hatte.
Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, befanden die Münsteraner Richter in einem unanfechtbaren Beschluss (Az. 13 B 127/12).
Das Ministerium hatte im Dezember vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei damit strafbar.
"Voraussetzung für Einstufung als Arzneimittel nicht erfüllt"
Dagegen stellte das Gericht in Münster fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel. Denn die Entwöhnung vom Nikotinkonsum stehe nicht im Vordergrund. Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör "keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung".
Das Gericht gab damit einer Firma recht, die E-Zigaretten produziert und vertreibt. In erster Instanz war das Unternehmen mit seinem Antrag auf eine einstweilige Anordnung noch erfolglos geblieben.
Steffens reagierte enttäuscht auf den richterlichen Beschluss. "Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente, auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte sie in Düsseldorf. "Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen", sagte Steffens.
Bei E-Zigaretten wird eine verdampfte Flüssigkeit inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. E-Zigaretten bestehen aus Gehäuse, Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt. Wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen, gilt als wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt vor Gefahren des Elektropaffens. "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen", sagte BZgA-Direktorin Elisabeth Pott.
Hersteller von E-Zigaretten hoffen, dass ihr Produkt als Genussmittel eingestuft wird, damit die elektronischen Kippen im Supermarkt gekauft werden können - und nicht in Apotheken.
wbr/APF/dapd
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