Berlin - Jenseits aller Parteigrenzen und frei von Fraktionszwang haben die Abgeordneten im Bundestag am Donnerstag um eine Entscheidung über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) gerungen. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen: Die Parlamentarier stimmten für die begrenzte Zulassung der PID. Der entsprechende Gesetzentwurf erhielt die erforderliche Mehrheit. Künftig dürfen Paare die Methode nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.
Während der Debatte waren die Gefühle stellenweise hochgekocht. Mit tränenerstickter Stimme warb etwa der Linken-Abgeordnete Steffen Bockhahn für die Zulassung von Gentests an Embryonen. Er selbst sei "der glücklichste Vater der Welt", sagte er im Plenum. Dieses Glück, "das ich jetzt mit meiner Frau teilen kann", sollten auch andere haben können, auch wenn sie wegen Erbkrankheiten zweifeln, ob sie ein Kind bekommen sollen. Auch andere Redner führten ihre persönliche Lebenssituation und ihre Kinder ins Feld.
Diese drei Anträge lagen dem Bundestag zur Abstimmung vor:
Auf den Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfielen 326 Stimmen. Der Entwurf für ein Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Bereits heute sind solche Tests an Embryonen aus dem Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib erlaubt. Der Streit über die gesetzliche Regelung entzündete sich vor allem daran, was geschieht, wenn bei Embryonen Behinderungen und Erbkrankheiten festgestellt werden. Die PID macht es möglich, solche Embryonen zu "verwerfen" - also nicht einzupflanzen.
Obwohl es bisher keine umfassenden Regeln gab, galt die Methode lange als verboten. Geändert hat dies ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010. Die Richter sprachen einen Arzt frei, der die PID bei Embryonen dreier Paare in den Jahren 2005 bis 2006 angewandt hatte. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Mit einer Selbstanzeige gab er den Anstoß für die höchstrichterliche Klärung.
Nach der faktischen Legalisierung der PID durch die Richter hielten viele Politiker eine gesetzliche Regelung für nötig. Dem Bundestag lagen dazu am Donnerstag zur Beschlussfassung drei fraktionsübergreifende Vorschläge vor - von der eng begrenzten Zulassung bis zu einem generellen Verbot.
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cib/dpa/dapd
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