Rechtsmediziner Tsokos: "Etliche Mordfälle bleiben aus Kostengründen ungeklärt"
Mörder bleiben unerkannt, falsche Anschuldigungen führen zu Verurteilungen - weil Rechtsmediziner nicht hinzugezogen werden, sagt Forensiker Michael Tsokos. Im Interview übt er auch Kritik an Kollegen, die sich um klare Worte drücken - wie etwa im Prozess gegen TV-Moderator Kachelmann.
SPIEGEL: Herr Tsokos, Ihr neuestes Buch liest sich wie ein Einführungskurs in die Rechtsmedizin für Laien. Die Fälle treten in den Hintergrund. Eine bewusste Abgrenzung von der Krimi-Welt des Fernsehens?
Tsokos: Es gibt da eine Hassliebe von mir und anderen Kollegen zu unseren Fernseh-Pendants. Einerseits haben die uns viel genützt. Im Moment sind wenige Berufe so in der Öffentlichkeit präsent wie der des Rechtsmediziners. Es wird kaum ein Krimi gezeigt, in dem ein Rechtsmediziner nicht eine tragende Rolle spielen würde oder zumindest eine Schlüsselszene hat. Andererseits muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass vieles davon eben Fiktion ist.
SPIEGEL: Im deutschen Fernsehen legen Rechtsmediziner der Leiche die Hand auf, um den Todeszeitpunkt zu bestimmen. In US-Serien wie CSI kommen beeindruckende Hightech-Geräte zum Einsatz. Sind die amerikanischen Rechtsmediziner ihren deutschen Kollegen auch in Wahrheit überlegen?
Tsokos: Im letzten Jahr hat mich meine Lektorin besucht. Ich erzählte ihr, dass wir an der Charité gerade einen Gastarzt aus Australien haben. Da fragte sie, warum der denn nicht in die USA gehen würde, die wären doch in der Medizin führend. Erst da wurde mir bewusst, dass in der breiten Öffentlichkeit gar nicht bekannt ist, dass die Rechtsmedizin in Deutschland und Österreich ihre Wurzeln hat und dass wir nach wie vor weltweit führend sind. Die wichtigsten rechtsmedizinischen Fachbücher werden von Deutschen herausgegeben.
SPIEGEL: Und die können die Amerikaner nicht lesen?
Tsokos: Das ist tatsächlich so, weil diese Bücher nicht in englischer Übersetzung vorliegen. Daraus ergeben sich kuriose Folgen. Ein Beispiel: Vor etwa 60 Jahren hatte ein Professor Simon aus Halle entdeckt, dass Blutungen unter dem vorderen Längsband der Wirbelsäule ein wichtiges Vitalzeichen sind. Rechtsmediziner können anhand eines solchen Befunds herausfinden, ob ein Tötungsdelikt kaschiert werden soll. Kürzlich hat nun eine Arbeitsgruppe aus den USA dieses Phänomen in einem Aufsatz beschrieben - 60 Jahre nach der ersten Veröffentlichung! Die hatten gedacht, sie hätten da was Bahnbrechendes entdeckt und waren richtig enttäuscht.
SPIEGEL: In dem neuen Buch spielen die Lebenden, die in der Rechtsmedizin untersucht werden, eine mindestens ebenso große Rolle wie die Toten. Warum?
Tsokos: Es rückt erst allmählich ins Bewusstsein von Polizei und Staatsanwaltschaften, dass man uns nicht erst zur Gerichtsverhandlung hinzuziehen sollte, wenn die Beweisaufnahme längst abgeschlossen ist, sondern direkt, wenn die Verletzungen noch frisch und möglichst unversorgt sind. Wie wichtig das ist, sieht man am Fall Kachelmann.
SPIEGEL: Zu welchem Urteil wären Sie im Fall Kachelmann gelangt?
Tsokos: Ich habe die Verletzungsbilder auf einem rechtsmedizinischen Kongress gesehen. Auch wenn das vermeintliche Opfer an seiner Darstellung festhielt: Für das geübte Auge sprach vieles dafür, dass die Betreffende sich die Verletzungen selbst beigebracht hatte. Die leichte Erreichbarkeit der schnittführenden Hand, die Anordnung der Verletzungen. Schmerzempfindliche Zonen wurden ausgespart. Das waren deutliche Hinweise. Dieser Fall wurde zum Desaster, weil der zuständige Kollege sich in seinem Gutachten nicht festlegen wollte. Er urteilte, die Verletzungen könnten beides sein: selbst beigebracht oder von fremder Hand. Bei diesem Verfahren sind Steuergelder verschwendet worden, die man in andere rechtsmedizinische Untersuchungen hätte stecken können.
SPIEGEL: Sie sind in dieser Sache sehr entschieden. Gehören nicht Zweifel zu so einem prekären Fall dazu?
Tsokos: Ich denke, Entschiedenheit ist ein Persönlichkeitszug, den ein Rechtsmediziner haben muss. Es ist keinem damit geholfen, wenn ich sage: kann sein, kann auch nicht sein. Ich darf mich als Rechtsmediziner nicht zum Kettenhund der Justiz machen lassen. Ich muss im Zweifel auch zu einer unbequemen Meinung stehen.
SPIEGEL: Sie beschreiben den Fall einer Frau, die in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein eine Brandstiftung samt Vergewaltigung vortäuscht. Der Täuschungsversuch wäre unaufgeklärt geblieben, wenn Sie nicht zufällig in die Ermittlungen eingegriffen hätten, sagen Sie. Sind also Rechtsmediziner doch die besseren Kriminalisten?
Tsokos: Nein, wir sind nur ein Puzzleteil im Gesamtgefüge. Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass ein Rechtsmediziner bei den Ermittlungen dabei ist. Die Frau hatte behauptet, der Täter habe ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und ihr dann einen Schal um den Hals gebunden und die Tüte damit befestigt. Dann sei sie ohnmächtig geworden. Als sie aufwachte, habe sie sich dann selbst von Schal und Tüte befreit. Das haut natürlich nicht hin. Wenn man mit einer Tüte über dem Kopf ohnmächtig wird und niemand nimmt die weg, erstickt man. Auch die Schnitte von der angeblichen Vergewaltigung waren nicht überzeugend. Man konnte sofort sehen, dass das erstunken und erlogen war.
SPIEGEL: Die Polizei vor Ort kam nicht auf die Idee, aus eigenem Antrieb einen Rechtsmediziner anzurufen?
Tsokos: Das ist eigentlich der Normalfall in Flächenländern, wo die rechtsmedizinische Versorgung schlechter ist als etwa in Berlin oder Hamburg. Wenn die nächste Rechtsmedizin 80 Kilometer entfernt ist, verzichtet die Staatsanwaltschaft aus Kostengründen auf eine Untersuchung. So absurd das klingt: Das Teuerste an einer Obduktion ist der Transport des Leichnams. Da bleibt man pro Fall kaum unter 1000 Euro. Deshalb bleiben etliche Mordfälle ungeklärt.
Das Interview führte Frank Thadeusz
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- Sonntag, 10.03.2013 – 14:08 Uhr
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- Michael Tsokos, geboren am 23. Januar 1967, leitet seit 2007 das Institut für Rechtsmedizin der renommierten Berliner Charité. Zugleich lehrt er an der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin. Neben zahlreichen Fachpublikationen hat Tsokos auch mehrere populärwissenschaftliche Bücher verfasst. Für Schlagzeilen sorgte er 2009, als er einen Expertenstreit mit der These auslöste, bei einer Wachsleiche in der Charité handele es sich um die die ermordete Revolutionärin Rosa Luxemburg.
DPA
- Michael Tsokos:

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