Kampf um Pillenpreise: Gericht lehnt Eilantrag von Novartis ab
Der Pharmakonzern Novartis hat im Streit um den Preis wichtiger Medikamente eine Niederlage erlitten. Ein Gericht lehnte einen Eilantrag gegen die Neubewertung von Diabetesmitteln ab. Nun müsste die Firma ein Dossier zur Prüfung einreichen - Experten rechnen mit einer Verfassungsbeschwerde.
Berlin - Wie teuer darf ein Arzneimittel sein? Der Kampf um die Preisgestaltung in Deutschland konzentriert sich seit Wochen auf einen Streit um zwei Diabetesmittel. Der Hersteller Novartis und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) der Ärzte, Krankenkassen und Kliniken streiten sich deswegen vor Gericht. Nun hat Novartis einen herben Rückschlag erlitten.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat am Donnerstag den Eilantrag des Schweizer Pharmakonzerns abgelehnt (Az.: L 7 KA 106/12 KL ER). Geklagt hat das Unternehmen gegen die geplante Kosten- und Nutzenbewertung seiner Diabetesmittel durch den GBA. Mit dem Eilantrag wollte Novartis verhindern, ein eigentlich für die Begutachtung erforderliches Dossier abgeben zu müssen.
Hersteller muss mit niedrigen Preise rechnen
Mit dem 2010 in Deutschland gestarteten Arzneimittelgesetz können, sobald ein neues Medikament zugelassen wird, auch Mittel der gleichen Substanzklasse, die bereits auf dem Markt sind, auf Kosten und Nutzen geprüft werden. Von der Neubewertung des sogenannten Bestandsmarkts erhoffen sich die Kassen Millioneneinsparungen.
Der GBA hatte im Juli 2012 mit der Prüfung von Diabetesmitteln beginnen wollen. Insgesamt sollten vier Medikamente für Diabetiker kontrolliert werden, darunter zwei Produkte von Novartis. Wichtig dabei: Die Bewertung könnte im Grundsatz auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Präparate im Verhältnis zu ihrem Nutzen zu teuer sind. Der Hersteller müsste sich auf niedrigere Preise einlassen - und das veranlasste Novartis zur Klage.
Kurz vor Weihnachten 2012 hatte das LSG die Frist zur Dossierabgabe für Novartis um drei Monate verlängert. Dies sei aber nicht erstaunlich, sagt Axel Hutschenreuther, Sprecher des LSG, der Aufschub habe lediglich dazu gedient, dem Gericht ausreichende Zeit für eine sachgerechte Entscheidung über die komplexe Materie zu verschaffen.
Novartis muss Dossier abgeben
Nun haben die Richter des 7. LSG-Senats entschieden, dass Novartis ein Dossier beim GBA abgeben muss. Insider vermuten allerdings, dass der Hersteller gegen diesen Beschluss Verfassungsbeschwerde einlegen wird.
Die eigentliche Klage des Herstellers wird noch voraussichtlich vor den Sommerferien entschieden, sagte LSG-Sprecher Hutschenreuther. Der GBA muss also abwarten. Und bis dahin bleibt auch offen, ob die von den Kassen geplanten Entlastungen in Milliardenhöhe für die 80 Millionen Versicherten in Deutschland gemacht werden können.
Novartis erklärte am Donnerstag Abend, man bedauere die Entscheidung des LSG. Es bleibe nun die dringliche Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, eine "transparente, nachvollziehbare und angemessene Methodik für Aufrufe zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt" vorzulegen. Das Gremium habe diese Pflicht bislang nicht erfüllt, bis dahin erfolgte die Auswahl der Diabetesmittel aus Sicht von Novartis unbegründet. Der Konzern werde die geforderten Dossiers nun fristgerecht einreichen, man prüfe allerdings weitere rechtliche Schritte.
Bereits mit den aktuell laufenden Verfahren sieht Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des GBA, den gesamten Prozess der Preisfindung für Arzneimittel in Deutschland gefährdet. Wenn das Gericht im Sinne der Hersteller entscheide, dann könne das bedeuten, "dass keine neuen Preisverhandlungen für Präparate des Bestandsmarkts möglich wären, solange ein Patent läuft".
Die Folgen wären dramatisch, sagt Hecken SPIEGEL ONLINE. Nicht nur die beiden Mittel von Novartis könnten unter Umständen nicht bewertet werden, sondern auch alle weiteren Medikamente, die in Zukunft geprüft werden sollten. Denn die Hersteller könnten sich auf die Rechtsauffassung des LSG berufen.
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