Karlsruhe - Dürfen Pharmafirmen mit angeblich positiven Nebenwirkungen eines Medikaments gegenüber Ärzten werben? Die Industrie rechnete für Donnerstag mit einem für die Pharmabranche richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hat die Urteilsverkündung nun aber auf Februar verschoben.
Geklagt hatte der Arzneimittelhersteller Sanofi-Aventis gegen das konkurrierende Unternehmen Novo Nordisk. Auf einem Faltblatt für Ärzte berichtet Novo Nordisk, ihr Diabetes-Mittel führe zu einer geringeren Gewichtszunahme als das Sanofi-Präparat. Sanofi-Aventis hält das Faltblatt für irreführend. Novo Nordisk beruft sich bei seiner Werbeaussage auf eine Studie. Die Ergebnisse dieser seien wissenschaftlich nicht genug abgesichert, argumentiert Sanofi-Aventis.
Laut der Studie sollen Patienten bei einer Gabe von Levemir von Novo Nordisk über 52 Wochen lediglich 2,25 Kilogramm zugenommen haben und damit 1,65 Kilogramm weniger als beim Sanofi-Präparat Lantus mit 3,9 Kilogramm. Für Diabetiker ist dies ein wichtiger Punkt, leiden viele von ihnen darunter, dass Insulinpräparate das Körpergewicht ansteigen lassen.
Die Klage von Sanofi-Aventis blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Das Berliner Kammergericht sah keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Die Ergebnisse der Studie, auf die sich die Werbeaussagen stützten, seien in der "Fachinformation" enthalten, die beim Zulassungsverfahren für das Medikament geprüft worden sei. Deshalb sei zu vermuten, dass der beworbene Gewichtsvorteil dem wissenschaftlich gesicherten Stand entspreche. Diese Vermutung habe Sanofis-Aventis nicht widerlegt, befand das Kammergericht. Der BGH will sein Urteil nun am 6. Februar verkünden.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels war von der "Einnahme" eines Diabetesmedikaments die Rede. Insulinpräparate können jedoch nicht eingenommen, sondern müssen gespritzt werden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
jme/nik
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