Stammzellen-Forschung: BGH erlaubt Embryo-Patente mit Einschränkung

Methoden zur Nutzung embryonaler Stammzellen können patentiert werden, wenn dafür keine menschlichen Embryonen sterben müssen. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Teilerfolg für den Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle - gegen Greenpeace.

Oliver Brüstle im Bundesgerichtshof (2009): Teilerfolg für den Bonner NeurobiologenZur Großansicht
dapd

Oliver Brüstle im Bundesgerichtshof (2009): Teilerfolg für den Bonner Neurobiologen

Karlsruhe - Die Nutzung von aus Embryonen gewonnenen menschlichen Stammzellen kann in Deutschland weiterhin nicht patentiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle und der Umweltschutzorganisation Greenpeace entschieden. Der Forscher erringt allerdings einen Teilerfolg: Können die Stammzellen mit modernen Methoden gewonnen werden, ohne dass Embryonen zerstört werden, bleibt Brüstles Patentschutz bestehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Dienstag abermals darüber verhandelt, ob ein umstrittenes Stammzellen-Patent Brüstles aus den neunziger Jahren verboten bleibt. Es geht um ein deutsches Patent auf Zellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, sowie auf das Verfahren, mit dem diese neuralen Vorläuferzellen gewonnen werden.

Der Vorsitzende Richter des zehnten Zivilsenats, Peter Meier-Beck, sagte, es sei die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen überhaupt gewonnen werden könnten, ohne Embryonen zu zerstören. Die Anwälte Brüstles behaupten dies und verwiesen auf wissenschaftliche Veröffentlichungen. Meier-Beck betonte jedoch, das 1999 erteilte Patent gehe noch "selber von Embryonenzerstörung aus". Es könnte damit möglicherweise einen "Anreiz zum Embryonenverbrauch" setzen.

Der BGH-Senat kommt allerdings zu dem Schluss, der Einsatz embryonaler Stammzellen als solche sei keine Verwendung von Embryonen - Stammzellen fehle die Fähigkeit, "den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen", heißt es in einer Pressemitteilung des BGH. Brüstle sagte nach der Verhandlung, es gehe um eine Entscheidung über ein "Signalpatent", die Auswirkungen auf 130 ähnliche Patente in Europa haben dürfte.

Zehnjähriger Streit um Patente für die Alzheimerforschung

Dem heutigen Urteil war ein mehr als zehnjähriger Streit zwischen Greenpeace und Brüstle vorausgegangen. Brüstle war 1997 der erste deutsche Forscher, der sich ein auf Stammzellen beruhendes Verfahren hatte patentieren lassen. Er wollte die aus embryonalen Stammzellen gewonnenen Nerven-Vorläuferzellen für die Alzheimer- und Parkinsonforschung verwenden.

Greenpeace klagte zunächst beim Bundespatentgericht auf die Nichtigkeit des an Brüstle erteilten Patents, das daraufhin teilweise wiederrufen wurde. Anschließend folgte die Klage vor dem Bundesgerichtshof, an den Brüstle sich wandte. Weil der BGH europäisches Recht berührt sah, vertagte er seine Entscheidung im November 2009 und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Verstoß gegen die guten Sitten

Der EuGH wiederum entschied im Oktober 2011, dass menschliche embryonale Stammzellen und Verfahren, mit denen sie gewonnen werden, nicht patentiert werden dürfen. Dies verstoße gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich bereits um Embryonen handle.

Greenpeace gegen Brüstle: Chronologie eines Grundsatzstreits
1997 beantragt der in Bonn forschende und lehrende Neurobiologe Oliver Brüstle ein Patent auf ein Verfahren zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen. Brüstle hofft, daraus Therapien entwickeln zu können, mit denen sich Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson bekämpfen lassen, aber auch Verletzungen des Nervensystems heilen lassen, wie sie etwa bei Querschnittslähmungen gegeben sind. 1999 wird ihm als erstem deutschen Forscher ein Patent auf ein auf Stammzellen beruhenes Verfahren zugesprochen.
In der medizinischen Forschung sind embryonale Stammzellen begehrt, weil sie sich anders als bereits festgelegte Zellen noch in verschiedene menschliche Zelltypen wie Muskel- oder Gehirnzellen weiterentwickeln können. Während die embryonalen Stammzellen in den neunziger Jahren nur aus überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungen oder aus abgetriebenen Föten gewonnen werden konnten, besteht mittlerweile auch die Möglichkeit, embryonale Stammzellen aus Nabelschnurblut oder auch aus Stammzellen erwachsener Menschen zu gewinnen.

Ganze Organe aus Stammzellen?

Irgendwann, so hoffen Wissenschaftler, könnten mit Hilfe der Stammzellen Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson geheilt werden. Mediziner forschen auch daran, wie ganze Organe durch den Einsatz von Stammzellen gezüchtet werden könnten.

In Deutschland galt lange eine sehr strenge Regelung zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Das Stammzellgesetz vom Juli 2002 verbot grundsätzlich den Import und die Gewinnung embryonaler Stammzellen. Ein Hintertürchen hatte der Gesetzgeber für "hochrangige Foschungsziele" allerdings offen gelassen: Embryonale Stammzellen sollten importiert werden dürfen, wenn die Stammzell-Linien vor 1. Januar 2002 gewonnen wurden.

Der Bundestag lockerte das Stammzellgesetz 2008 und machte noch mehr Stammzell-Linien für die Wissenschaftler verfügbar. Forscher durften danach auch embryonale Stammzellen aus dem Ausland einführen, die vor dem 1. Mai 2007 entstanden. Durch die Verschiebung des Stichtages konnten deutsche Forscher auf etwa 500 Zelllinien zurückgreifen, vorher waren es nur rund 20 Zelllinien. Allerdings scheiterten sowohl Versuche, die Stichtagsregelung ganz abzuschaffen, als auch, die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen vollständig zu verbieten.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Greenpeace habe sich beim Europäischen Patentamt über Brüstles Patent beschwert. Das ist falsch. Vielmehr klagte Greenpeace beim Bundespatentgericht auf die Nichtigkeit des Patents, die Entscheidung ist hier abrufbar. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.


Aktenzeichen beim BGH: X ZR 58/07. Aktenzeichen beim Bundespatentgericht (2006): 3 Ni 42/04.

dba/dapd

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insgesamt 12 Beiträge
mimija 27.11.2012
dieser Verzicht jeden Bundesbürger rund € 9 gekostet! Dafür könnte mir der Grieche im Urlaubsparadies doch mal ein Gyros spendieren!
dieser Verzicht jeden Bundesbürger rund € 9 gekostet! Dafür könnte mir der Grieche im Urlaubsparadies doch mal ein Gyros spendieren!
strixaluco 27.11.2012
Unsere Gene sind, finde ich, ein Erbe der Menschheit, Sie sind ein Produkt von 3,8 Milliarden Jahren Evolution, und man kann Funktionsweisen finden, aber sie nicht neu erfinden. Gene als "geistiges Eigentum" zu [...]
Unsere Gene sind, finde ich, ein Erbe der Menschheit, Sie sind ein Produkt von 3,8 Milliarden Jahren Evolution, und man kann Funktionsweisen finden, aber sie nicht neu erfinden. Gene als "geistiges Eigentum" zu beanspruchen, finde ich vermessen, mag die Forschung auch noch so anspruchsvoll und mühselig sein. Dazu kommt, dass die Stammzellforschung eben ganz erhebliche ethische Probleme mit sich bringt, und im übrigen mit einem hochkomplexen System arbeitet, in dem Manipulationen schwer berechenbar sind. Wäre es nicht besser, wenn so etwas vom Anfang bis zum Ende, in jeder Phase, im Lichte der Öffentlichkeit stünde, und nicht vor allem in den Händen derjenigen bliebe, die damit Geld verdienen wollen?
Man, Leute, man kann ja gerne zu allem eine Meinung haben. Man sollte sie aber nicht in jedem Fall öffentlich präsentieren. Hier geht es nicht um ein Patent auf Gene, sondern um die Patentierung eines Verfahrens, bei dem (bereits [...]
Man, Leute, man kann ja gerne zu allem eine Meinung haben. Man sollte sie aber nicht in jedem Fall öffentlich präsentieren. Hier geht es nicht um ein Patent auf Gene, sondern um die Patentierung eines Verfahrens, bei dem (bereits seit 15 Jahren etablierte) humane Stammzellen durch sehr aufwendige Methoden in Nervenzellen umgewandelt werden. Natürlich haben die Zellen auch Gene. Es ist aber weder ein Patent auf Gene, noch ein Patent auf Zellen (es ist also kein Stoffpatent), sondern lediglich ein Verfahrenspatent. Wenn es verboten wird, Verfahren und Vorgehensweisen zu patentieren, wie die Damen und Herren von Greenpeace es wünschen, dann gute Nacht, deutsche Wirtschaft. Wir treffen uns dann in 30 Jahren alle auf Drittweltniveau. Und was das Licht Öffentlichkeit betrifft, können Sie ja mal gerne nach den Publikationen von Herrn Brüstle recherchieren. Da steht alles drin, was sie für geheim halten. Zudem wird gerade dann etwas öffentlich, wenn es patentiert wird (dann muss es nämlich binnen Jahresfrist offengelegt werden). Patentverbote führen dazu, dass keiner mehr preisgibt, was er erfunden hat. Also genau das Gegenteil Ihrer irrigen Annahmen ist der Fall.
TLR9 27.11.2012
Wenn Sie wüssten, wie viel schon für die Forschungseinrichtung von Herr Prof. Dr. Brüstle, dem "Life & Brain" investiert wurde, dann könnten Sie nachvollziehen, dass man diese Investition wieder erwirtschaften [...]
Zitat von strixalucoWäre es nicht besser, wenn so etwas vom Anfang bis zum Ende, in jeder Phase, im Lichte der Öffentlichkeit stünde, und nicht vor allem in den Händen derjenigen bliebe, die damit Geld verdienen wollen?
Wenn Sie wüssten, wie viel schon für die Forschungseinrichtung von Herr Prof. Dr. Brüstle, dem "Life & Brain" investiert wurde, dann könnten Sie nachvollziehen, dass man diese Investition wieder erwirtschaften will. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) wird am Standort Bonn weiterhin ausgeweitet. Eine moderne Forschungseinrichtung wie das "cesar" in Bonn kostet allein schon über 300 Millionen Euro.
Zephira 27.11.2012
Wer in moderne Biotechnologie zu investieren plant, sollte das nicht in einem Land tun, das für seine ökologische Hysterie berüchtigt ist - sondern auf einen Standort setzen, der langfristige Perspektiven und Rechtssicherheit [...]
Wer in moderne Biotechnologie zu investieren plant, sollte das nicht in einem Land tun, das für seine ökologische Hysterie berüchtigt ist - sondern auf einen Standort setzen, der langfristige Perspektiven und Rechtssicherheit bietet. Warum auch nur ein fähiger Stammzellforscher noch in Deutschland tätig ist will sich mir nicht erschließen. Als Wissenschaftler, Unternehmen oder Ministerium sollte man einfach Schwerpunkte setzen, die mit dem Standort kompatibel sind...
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  • Dienstag, 27.11.2012 – 16:46 Uhr
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Stammzellen - die Multitalente
AFP
Sie gelten als die zellulären Alleskönner: Reift eine befruchtete Eizelle zu einer Blastozyste, einem kleinen Zellklumpen, heran, entsteht in deren Inneren eine Masse aus embryonalen Stammzellen. Die noch nicht differenzierten Stammzellen können sich zu jeder Zellart des menschlichen Körpers entwickeln. Voraussetzung ist, dass sie mit den richtigen Wachstumsfaktoren behandelt werden.

Chronik der Stammzellforschung
Die internationale Stammzellforschung hat sich seit 1998 extrem rasch entwickelt. Der US-Forscher James Thomson gewann damals weltweit erstmals embryonale Stammzellen aus übriggebliebenen Embryonen von Fruchtbarkeitskliniken. Sie galten sofort als Hoffnungsträger, um Ersatzgewebe für Patienten mit Diabetes, Parkinson oder anderen Erkrankungen zu schaffen. Die Technik ist aber ethisch umstritten, da dafür Embryonen zerstört werden müssen. In Deutschland ist sie verboten. Seitdem suchen Forscher nach ethisch unbedenklichen Wegen.





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