Von Heike Le Ker und Stefan Schultz
Tatsächlich brüstet sich das XCell-Center auf der eigenen Web-Seite damit, "das weltweit erste private Institut mit einer offiziellen Genehmigung für die Entnahme von Knochenmark und die Freigabe des Stammzellpräparates zur autologen Anwendung" zu sein.
Größtenteils stimmt das: Die Bezirksregierung Köln hat dem Unternehmen die Genehmigung zur Entnahme und Freigabe von Zellen aus dem Knochenmark erteilt. Gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut habe eine Pharmazeutin die Herstellung der Stammzellpräparate im XCell-Center genau überprüft, sagt Christina Theißen, eine Mitarbeiterin von der Pressestelle der Bezirksregierung.
Nach einer umfangreichen Kontrolle des Herstellungsverfahrens in der Betriebsstätte sei die Erlaubnis erteilt worden - nicht aber die Genehmigung zur Anwendung. Für die produktbezogene Beurteilung der Wirksamkeit und der Risiken des Therapieverfahrens seien die Europäischen Arzneimittelagentur und die Ärztekammer Nordrhein zuständig.
Allerdings: Eine solche Genehmigung braucht das XCell-Center Betreiber derzeit noch nicht. Nach europäischem Recht benötigt das Unternehmen erst ab 2012 eine Zulassung von der Europäischen Arzneimittelagentur. Um diese zu bekommen, müsste es belegen, dass seine angebotenen Therapien verträglich und wirksam sind - und der Nutzen die Risiken überwiegt. Die Deutsche Parkinson-Gesellschaft glaubt, dass dies nicht der Fall ist. "Die Risiken einer solchen Behandlung stehen in keinem Verhältnis zu einem nur vermuteten Nutzen", heißt es in einer Mitteilung zum XCell-Center.
Frist bis Ende 2010
Ob die Deutsche Parkinson-Gesellschaft damit recht hat, wird sich wohl schon vor 2012 herausstellen: Kürzlich ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die dem XCell-Center nur noch bis Ende 2010 Zeit lässt, Belege für Funktionalität und Risiken vorzulegen. "Dann muss das Paul-Ehrlich-Institut entscheiden, ob eine Genehmigung erteilt werden kann", sagt deren Vizepräsident Klaus Cichutek.
Die Ärztekammer Nordrhein könnte indes schon jetzt eingreifen. Ihr Berufsauftrag verbietet "diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden". Und tatsächlich findet der Geschäftsführende Arzt der Ärztekammer Nordrhein die im XCell-Center angebotenen Therapien "medizinisch sehr fragwürdig".
Gesundheitsausschuss nimmt nur indirekt Stellung
Der derzeit amtierende Gesundheitsausschuss des Bundestages kommentiert die fragwürdigen Praktiken des XCell-Centers nur indirekt. Bekannt sein dürfte ihm der Sachverhalt - bereits kurz nach Eröffnung des ersten Instituts in Köln hatte der Deutschlandfunk kritisch über das Unternehmen berichtet. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE ließ die Vorsitzende Martina Bunge (Linke) aber lediglich mitteilen, sie habe den Sachverhalt an die Sprecherinnen und Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen weitergeleitet, damit das Thema "gegebenenfalls in parlamentarische Beratungen einfließen" kann. Die Obleute des Ausschusses haben bislang nicht reagiert.
So klafft in Deutschland eine Gesetzeslücke. Dabei gibt es in anderen europäischen Ländern viel klarere Vorschriften gegen fragwürdige Stammzellentherapien: So war XCell-Geschäftsführer Kleinbloesem auch Mitgründer und Direktor der Firma Cells4Health, die bis vor zwei Jahren in den Niederlanden Stammzelltherapien anbot. Doch nach scharfer Kritik der Fachpresse wurde es privaten Anbietern in Holland verboten, Stammzelltherapien durchzuführen.
Der Firmensitz von Cells4Health liegt inzwischen im Schweizer Steuerparadies Zug - und Kleinbloesem betreibt in Deutschland das XCell-Center.
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