Von Jürgen Dahlkamp und Udo Ludwig
Einer der beiden Forschungsmäzene, der Großhändler Herbert B. aus Bottrop, hieß bei Ärzten bald "Zehn-Marks-Herbie" - für jeden Beobachtungsbogen einen Zehner. Sein Konkurrent Hans K. aus dem niedersächsischen Hilter, angeklagt im zweiten Fall, nannte seine Anwendungsbeobachtungen lieber "Qualitätskontrolle", um sie nicht anmelden zu müssen, und war auch ansonsten sehr innovativ: Anfangs ließ er sich die angeblichen Nebenwirkungen zu jedem Patienten noch einzeln bescheinigen; pro Din-A-4-Blatt 50 Patienten, was schon eine knapp formulierte Diagnostik nahelegte. Später reichte es ihm aus, wenn der Arzt nur mal kurz durchzählte, bei wie vielen Patienten er irgendetwas festgestellt haben wollte. Warum sich mehr Mühe machen? Die Zettel blieben jahrelang unbearbeitet.
B. bekam zwei Jahre auf Bewährung und 300.000 Euro Geldauflage, K. ein Jahr und sechs Monate, auch die auf Bewährung. Die Ärzte, so weit schon reuig, müssen den Schaden zurückzahlen, plus 25 Prozent Aufschlag. Richter Mittrup und Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek waren also milde gestimmt, nicht nur wegen der umfassenden Geständnisse der Angeklagten, sondern auch, weil das System bekanntermaßen korrupt sei. Das "Ärzte-Sponsoring" auf Kosten der Kassen sei doch "weit verbreitet", heißt es im Urteil gegen K., die "Sog-Wirkung" nicht zu bestreiten, und das "Unrechtsbewusstsein herabgesetzt" - die üblichen "taterleichternden Missstände am Arzneimittelmarkt", die Mittrup auch B. zugute hielt.
"Das Meiste nur in den Wind gesprochen"
Das geht los bei den Medizinern: B. habe sie nicht mal anstiften müssen; das eifrige Forschen "geschah erst auf Nachfrage der Ärzte", die ihre Kontrastmittel sonst bei anderen Händlern eingekauft hätten. Außerdem hätten Kassen und Aufsichtsbehörden den Betrug leicht gemacht. Schutzvorkehrungen der Kassen? Im Namen des Volkes: "Unzureichend". Und die Kontrollen der Anwendungsbeobachtungen durch den Bund? Wieder: "Unzureichend".
Da war Richter Mittrup sogar noch zurückhaltend: Das BfArM kontrolliert solche ärztlichen Blattgold-Arbeiten in Wirklichkeit gar nicht. Gernot Kiefer will diese Zuschauerrolle des BfArM nun nicht mehr hinnehmen. Der Vorstand des Bundesverbands der Innungskrankenkassen, Chefermittler aller Kassen gegen den Abrechnungsbetrug, erwartet von der Behörde auch eine inhaltliche Prüfung. "Das BfArM muss dazu von der Politik endlich einen Auftrag bekommen." Auf die Einsicht der Industrie will Kiefer dagegen nicht mehr hoffen; all die Selbstverpflichtungen, Gelöbnisse und Ehrenkodices: "Das meiste davon ist doch nur in den Wind gesprochen".
Versagt haben auch die Kassen. Beispiel Kontrastmittel: Kliniken zahlen pro Milliliter nur zehn Cent, das wissen auch die Versicherungen. Trotzdem erstatten sie niedergelassenen Ärzten den völlig überhöhten Hersteller-Abgabepreis, rund 50 Cent. Und mit den 40 Cent Unterschied liefern sich die Anbieter dann unter anderem ihre illegalen Rabattschlachten, Alibi-Studien inklusive. Oder wie im Fall K. auch noch mit Gewinnausschüttungen an 75 Ärzte, die als stille Teilhaber beim Pharmagroßhändler eingestiegen waren, ohne eine Einlage zahlen zu müssen. Für Oberstaatsanwalt Bienioßek ist klar: Der Betrug geht weiter, solange einige Preise im Gesundheitswesen abenteuerlich hoch sind und darunter noch viel Luft bleibt für Durchstechereien. Eine Verurteilung, sagt er, habe wohl nicht das Ende der Masche zur Folge. Nur noch raffiniertere Strickmuster.
Verwaltungstätigkeit statt Wissenschaft
Wie schwierig die Abgrenzung für Staatsanwälte im Zweifel werden kann, verdeutlicht ein Verdachtsfall aus dem vergangenen Jahr. Da zeigte die AOK Niedersachsen die Düsseldorfer Firma Medtronic an, einen der führenden Hersteller von Herzschrittmachern. 2002 hatte Medtronic ein neues Spitzenmodell auf den Markt gebracht, den Kappa 900; seitdem konnten sich Ärzte für jeden verpflanzten "Neunhunderter" bis zu 600 Euro extra verdienen: Wenn Sie die Schrittmacherdaten, die sie bei jeder Untersuchung des Patienten ohnehin ermittelten, auf eine Diskette kopierten und an Medtronic schickten.
Die Sicherung selbst dauerte nur ein paar Augenblicke; die Disketten lieferte die Firma, zum Teil auch frankierte Rückumschläge. Laut Medtronic sind die Ergebnisse ihr Geld wert. Man habe mittlerweile die Daten von 900 Patienten aus Deutschland in einem Kappa-900-Register gespeichert, einzigartiges Material für internationale wissenschaftliche Studien. Von denen seien auch schon einige präsentiert worden, zum Beispiel bei einer Schrittmachertagung an der Cote d'Azur. Zwar sei die Leistung - das Abspeichern der Daten, Eintüten und Verschicken - mehr Verwaltungstätigkeit als wissenschaftliche Arbeit; zahle man aber weniger dafür, nähmen auch weniger Ärzte teil, und die benötigten Daten blieben aus.
Laut einem Gutachten des Medzinischen Dienstes der Krankenkassen Niedersachsen handelt es sich bei dem Register möglicherweise um "eine intelligente juristisch unbedenkliche neue Form" von Rückvergütungen; der Arzt erhalte für eine "minimale Kopiertätigkeit unverhältnismäßig viel Geld" - auch das sieht Medtronic anders. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal, bei der der Fall lag, mochte diese Abwägung auf jeden Fall nicht vornehmen. Sie hat das Verfahren eingestellt; Begründung des zuständigen Oberstaatsanwalts Herbert Mühlhausen: "Der Arzt musste für das Geld etwas tun. Das ist untypisch für normale Korruptionsfälle."
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