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21.02.2005
 

Nebra-Prozess

Bizarrer Streit um Himmelsscheibe

Im Prozess um die Himmelsscheibe von Nebra sind Wissenschaftler heftig aneinander geraten. Die Verteidiger wollen die Scheibe vor Gericht als Fälschung werten lassen - um die Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei mit bedeutendem Kulturgut zu befreien. Archäologen reagieren mit Empörung.

Himmelsscheibe von Nebra: Sensationsfund oder Fälschung?
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REUTERS

Himmelsscheibe von Nebra: Sensationsfund oder Fälschung?

Peter Schauer hat ein dickes Fell. Seine Behauptung, die Himmelsscheibe von Nebra - die der Professor der Universität Regensburg nie in Händen gehalten hat - sei eine plumpe Fälschung, brachte ihm von Forscherkollegen bestenfalls fassungsloses Kopfschütteln, meist aber offene Anfeindungen und ätzenden Spott ein. Heute musste Schauer erneut seine Nehmerqualitäten beweisen: Im Prozess um die Raubgräber, die 1999 die Scheibe entdeckt hatten und verkaufen wollten, ging es am Landgericht Halle um die Echtheit des berühmtesten archäologischen Fundstücks Deutschlands.

Die Strategie der Verteidigung: Ist die Himmelsscheibe eine Fälschung, könnten die beiden Angeklagten - eine 46-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen - nicht mehr wegen Hehlerei mit einem bedeutsamen Kulturgut verurteilt werden. Der gängigen Meinung von Wissenschaftlern zufolge handelt es sich bei der Himmelsscheibe von Nebra um einen 3600 Jahre alten Sensationsfund und die älteste konkrete Darstellung des Sternenhimmels überhaupt. Zwar gebe es ältere Darstellungen des Firmaments, doch hätten sie im Unterschied zur Himmelsscheibe nur symbolischen, nicht aber astronomischen Charakter.

Sensationsfund oder plumpe Fälschung?

Schauer dagegen glaubt, dass die Himmelsscheibe kein archäologischer Schatz aus der Bronzezeit, sondern eine Fälschung ist. Die Patina auf dem alten Metall sei durch Säure künstlich hergestellt worden, die Löcher am Rand der Scheibe zu perfekt für bronzezeitliches Werkzeug, und die ganze Art der Himmelsdarstellung erinnere eher an eine sibirische Schamanentrommel aus dem 19. Jahrhundert.

Neben diesen Details lasse vor allem die Methode der Datierung Zweifel an der Echtheit aufkommen, meint Schauer. Die beiden Schwerter, die gemeinsam mit der Scheibe gefunden worden sein sollen, stammten zweifellos aus der Bronzezeit. Allerdings könne ihr Alter nicht auf die Himmelsscheibe übertragen werden, da die Stücke in unterschiedlichen Erdschichten gefunden worden seien.

Kontrahenten Schauer, Meller (r.) im Landgericht Halle: Streit um Echtheit der Himmelsscheibe
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DPA

Kontrahenten Schauer, Meller (r.) im Landgericht Halle: Streit um Echtheit der Himmelsscheibe

"Man könnte anstelle der Scheibe auch eine russische Handgranate gefunden haben", konterte Schauer. Dann wäre diese wohl auch noch aus der Bronzezeit. Für ihn ist das Ensemble erst während des illegalen Handels zusammengestellt worden.

Der sachsen-anhaltinische Landesarchäologe Harald Meller, der den mutmaßlichen Hehlern die Scheibe in einer krimireifen Aktion abgejagt hatte, und sein Kollege Gregor Borg von der Universität Halle ließen vor Gericht nichts unversucht, Schauers Thesen zu widerlegen. Die beide konnten eine ganze Reihe von Untersuchungen und Gutachten ins Feld führen. So hätten Naturwissenschaftler, teils von renommierten Einrichtungen wie der Bundesanstalt für Materialforschung, trotz intensiver Untersuchungen an der Scheibe keinerlei Hinweise auf eine Fälschung finden können.

Chemiker Christian-Heinrich Wunderlich vom Landesamt für Archäologie brachte gar Fräse, Hammer und Stift zur Anhörung mit. Mit seinem Experiment an einem Eisenstück, dessen Zusammensetzung dem der Himmelsscheibe entsprach, wollte er beweisen, dass die Löcher sehr wohl in der Bronzezeit mit einem kleinen Stift an den Rand der Scheibe eingetrieben worden sein könnten. Die Kerbe am oberen Rand der Scheibe stamme nicht von einer neuzeitlichen Fräse, sondern von dem Grabungshammer, den die beiden Raubgräber 1999 auf dem Mittelberg bei Nebra benutzt hätten, sagte Wunderlich.

Leserbrief statt Konsultation unter Kollegen

Was die Wissenschaftler abseits der Echtheitsfrage auf die Barrikaden treibt, ist die Art und Weise, mit der Schauer seine Zweifel vorgetragen hat. Anstatt Gutachten und Himmelsscheibe vor Ort zu untersuchen, so der Vorwurf, habe Schauer Fotos angeschaut und seine Fälschungsthese per Leserbrief in "FAZ" und "Mitteldeutscher Zeitung" verbreitet.

Vor Gericht erklärte Schauer, die Scheibe selbst nie in Händen gehalten zu haben. Schauer verletze damit in eklatanter Weise die Grundlagen und die ethischen Normen wissenschaftlichen Arbeitens, schimpfte Landesarchäologe Meller. 50 andere Kollegen hätten den Weg nach Halle gefunden, um den Fund selbst unter die Lupe zu nehmen.

Das Gericht wird seine Entscheidung über die Echtheit der Himmelsscheibe erst zum Ende des Prozesses in das Urteil einfließen lassen. Sollte Richter Torsten Gester tatsächlich von einer Fälschung ausgehen, könnten die beiden Angeklagten zwar nicht mehr wegen Hehlerei mit einem bedeutsamen Kulturgut verurteilt werden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft für diesen Fall bereits eine Klage wegen Betruges angekündigt. Denn das Duo soll die Scheibe durchaus als wertvolles Stück zum Verkauf angeboten haben.

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