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24.02.2006
 

Seniorenheime

Ärzte wollen Wiederbelebung von Alten einsparen

Von Markus Becker

Sollten Seniorenheim-Bewohner nach einem Herzinfarkt nicht mehr wiederbelebt werden, um Kosten zu sparen? Britische Mediziner haben diese These jetzt in einem renommierten Fachblatt vorgestellt.

Hantiert man mit einem explosiven Argument, können nüchterne Zahlen zur Entschärfung beitragen, müssen sich Simon Conroy und seine Kollegen gedacht haben. Höchstens sechs Prozent der Bewohner von Altenheimen, das besage die Statistik, überleben eine Herz-Lungen-Wiederbelebung. Die meisten litten anschließend an Hirnschäden. In Krankenhäusern betrage die Überlebensquote immerhin 14 Prozent.

Altenheim-Bewohnerin mit Pfleger: Kann auf Wiederbelebung verzichtet werden?
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DDP

Altenheim-Bewohnerin mit Pfleger: Kann auf Wiederbelebung verzichtet werden?

Deshalb müsse man ernsthaft überlegen, ob man in den Seniorenheimen überhaupt noch generell Opfer eines Herzstillstands wiederbeleben sollte - oder das dafür erforderliche Geld und Personal nicht besser anderswo einsetzt, schreiben Conroy und seine Kollegen im renommierten "British Medical Journal".

Conroy, der am Queen's Medical Centre in Nottingham lehrt, und seine Kollegen schlagen eine Doppelstrategie vor, die sich einerseits auf Pflegeeinrichtungen und andererseits auf deren Bewohner bezieht. In manchen Seniorenheimen etwa könne man darüber nachdenken, grundsätzlich keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr anzubieten. Denn das Personal und die entsprechende Ausbildung kosteten die Institutionen Geld, das an anderer Stelle zur Steigerung der Qualität eingesetzt werden könne.

Den potenziellen Bewohnern des Heims könne man die "Hauspolitik der Nicht-Wiederbelebung" vorher mitteilen. "Sie könnten sich dann überlegen, ob sie akzeptieren oder ablehnen", heißt es in dem Artikel. Wie man sich das in der Praxis vorstellen soll, erläutern die Mediziner freilich nicht - etwa die möglichen juristischen Folgen, sollte eine Pflegekraft in einem Seniorenheim einem sterbenden Bewohner die Hilfe verweigern.

In manchen Einrichtungen wie etwa städtischen Krankenhäusern könne man natürlich nicht grundsätzlich Wiederbelebungsmaßnahmen ausschließen, räumen auch Conroy und seine Kollegen ein. Deshalb sollten Mediziner vor der Lebensrettung die Erfolgschancen abschätzen, auch wenn es dabei, wie die Autoren einräumen, an Präzision mangeln könnte.

Komme man aber zu dem Schluss, dass die Erfolgschancen niedrig seien - "vielleicht weniger als zwei oder fünf Prozent" - könne man "ohne weitere Diskussion" entscheiden, auf eine Wiederbelebung zu verzichten, "es sei denn, der Heimbewohner oder Patient verlangt danach". Nur wenn die Erfolgsaussichten höher seien, solle man grundsätzlich wiederbeleben. Aber dies auch nur, wenn der Patient sich nicht vorher dagegen ausgesprochen habe.

Der Tübinger Medizinethiker Urban Wiesing bringt nur wenig Verständnis für die Argumentation seiner britischen Kollegen auf. Ob ein Mensch wiederbelebt wird, könne sich nicht danach richten, in welchem Seniorenheim er wohne. "Das ist völlig inakzeptabel", sagt Wiesing im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Damit würde man die individuellen Bedürfnisse der Patienten missachten."

Eine grundsätzliche Diskussion darüber, welche Behandlungsformen angebracht sind und welche nicht, hält Wiesing für durchaus wünschenswert - auch wenn es um die Frage der Wiederbelebung geht. "Das muss man aber äußerst behutsam und einfühlsam mit den Patienten besprechen", betont der Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. "Ob jemand in einem staatlichen oder privaten Heim liegt, darf kein Kriterium sein."

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07.03.2009 von gaga007:

Mit welchem Recht glaubt die Politik und die Kirche das Recht auf einen eigenen Tod des Menschen beeinflussen zu können ? Ich würde jedem helfen, einen möglichst sanften und würdevollen Tod zu finde - der Mensch hat nicht die [...] mehr...

07.03.2009 von Mialou:

Genau das bin ich auch. Man lebt ja schließlich auch nach eigenen Interessen. mehr...

07.03.2009 von axiometer: Eigenverantwortung

Moin, ich bin der festen Meinung,das jede Person selbst über den eigenen Tod entscheiden sollte! Punkt und Aus! mehr...

03.03.2009 von KLMO:

Dies könnte auch erklären, warum auf "Teufel komm raus" und egal unter welchen Bedingungen der Vatikan auf ein Beharren im Diesseits besteht!! mehr...

03.03.2009 von Umberto:

Das 'nach Sterbehilfe beten' ist doch legal. Es wird auch niemand in der Lage sein 'Gott' zu betrafen, wenn er der Bitte des Betenden folgt. mehr...

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