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01.03.2006
 

Vogelgrippe-Gebiete

Bundesregierung will Hausarrest für Katzen

Keine Katze mehr soll ins Freie, kein Hund mehr ohne Leine laufen - in allen Gebieten mit H5N1-Ausbrüchen, bundesweit. Ihren Haltern drohen bei Verstößen Bußgelder, streunenden Tieren gar der Tod.

Berlin/Bonn/Schwerin - Baden-Württemberg und Bayern hatten es vorgemacht, nun zieht der Bund nach. Nachdem sich mit einem Rügener Kater das erste Haus- und Säugetier Deutschlands mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N1 angesteckt hatte, sollen seine Artgenossen nicht mehr ins Freie.

Katze beim Tierarzt: Hausarrest in allen Vogelgrippe-Gebieten, erhöhte Wachsamkeit bei Schnupfen
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AP

Katze beim Tierarzt: Hausarrest in allen Vogelgrippe-Gebieten, erhöhte Wachsamkeit bei Schnupfen

Per Eilverordnung sollen alle Katzen in Gebieten mit H5N1-Ausbrüchen zum Stubenarrest gezwungen werden. Hunde in diesen Gebieten dürfen nur noch an der Leine ins Freie. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) erklärte in Schwerin, eine entsprechende Verordnung werde gerade in Berlin vorbereitet.

Damit drohen künftig jenen Tierhaltern Strafen, die in den Schutz- oder Beobachtungszonen der betroffenen Bundesländer wohnen und sich nicht an Hausarrest und Leinenzwang halten. Dies bestätigte auch das bayerische Umweltministerium in München nach einer Konferenz des nationalen Krisenstabs für Tierseuchen.

Vorsorglich warnte der Deutsche Tierschutzbund in Bonn, ein "bundesweiter Hausarrest für Katzen oder auch Hunde" sei nicht angemessen. In Vogelgrippegebieten und solchen mit einer hohen Anzahl an Wassergeflügel halten aber auch die Tierschützer die Maßnahmen für sinnvoll.

Was indes mit streunenden Katzen geschehen soll, ist unklar. Stellungnahmen aus Politik und Jägerschaft sind widersprüchlich. Gestern hatte der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), eine Pflichtregelung ins Spiel gebracht: Man könne prüfen, ob Katzen außerhalb von Siedlungsgebieten gejagt und getötet werden müssten. Landwirtschaftsminister Backhaus entgegnete heute, es werde "keine gezielte Jagd auf Katzen" geben. Fraglich bleibt die Lage für Streuner. Denn "herrenlose Tiere" seien entweder "einzufangen" oder mit anderen "Maßnahmen zu belegen", sagte der Minister in Schwerin nach Beratungen des Landes-Krisenstabes.

Jagdgesetz erlaubt heute schon Katzenjagd

Ein Sprecher des Krisenstabs sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Das Jagdgesetz gibt sowieso vor, dass ab 200 Meter außerhalb von bebauten Gebieten streunende und wildernde Katzen bejagt werden können." Die Landesregierung habe aber noch kein Ersuchen an den Landesjagdverband von Mecklenburg-Vorpommern gerichtet.

"Wenn das eine amtliche Anweisung wäre, müssten wir ihr Folge leisten", erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutzverband in Bonn. Ohnehin seien die Jäger in Deutschland im Rahmen der Wildvogel-Überwachung im Vogelgrippe-Einsatz. Sie müssten auf Anweisung der Behörden von jedem gefundenen Kadaver Proben einreichen.

Die Vogelgrippe

Virus

DDP
Die Vogelgrippe, auch als Aviäre Influenza bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit und befällt vor allem Hühner und Puten, aber auch Wildvögel, Fasane und Perlhühner. Der Virusstamm H5N1 ist eine besonders aggressive Variante, die bei 80 bis 100 Prozent der erkrankten Tiere innerhalb weniger Tage zum Tod führt. In seltenen Fällen können sich auch Menschen anstecken. Weltweit wurden bisher über 300 solcher Fälle festgestellt, die meisten in Asien. Fast 200 Menschen starben. Die meisten hatten beruflich mit Geflügel zu tun.

Übertragen wird die Seuche von Tier zu Tier durch direkte Berührung, über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit oder über Kontakt mit infiziertem Material wie Transportkisten oder Eierkartons. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine indirekte Ansteckung über die Luft möglich.

Symptome

Gefahr für Menschen

Behandlung


Für den Fall, dass ein Jäger für den Abschuss von Hauskatzen in die Kritik gerate, verweist Reinwald auf künftige behördliche Verordnungen. "Wenn es dann die Anweisung gibt, dass Katzen geschossen werden müssen, und tatsächlich ein Tier draußen angetroffen wird, ist das dann ja Verschulden des Halters." Reinwald sagte: "Das wäre dann reine Seuchenbekämpfung und keine Jagd."

Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Reinhard Kurth, sieht trotz des ersten H5N1-Falls bei einem Säugetier in Deutschland keine größere Gefahr oder veränderte Lage. "Wir haben in den letzten Wochen ein relativ großes Katzensterben im Irak beobachtet, auch durch H5N1." Insofern sei der Fund der toten Katze auf Rügen etwas früh gekommen, aber nicht überraschend. Schon vor zwei Jahren sei der Ausbruch der Krankheit bei Katzen in Asien beobachtet worden.

Halter sollen auf Katzen mit Schnupfen achten

Der Präsident des Bundesverbandes der Tierärzte, Hans-Joachim Götz, sagte der "Leipziger Volkszeitung", Tiere seien umso anfälliger, je schwächer ihr Immunstatus sei. Deswegen empfiehlt der Verbandschef, rechtzeitig ein Impfcheck beim Tierartz zu machen: Bei Katzen gehörten dazu Impfungen gegen Tollwut, Katzenseuche, Katzenschnupfen und eventuell auch Katzenleukose.

Zudem sollten Haustierbesitzer noch intensiver auf Krankheitssymptome wie schwere schnelle Atmung, ein Zuschwellen der Nase, Nasensekret und Niesen achten. Tierärzte sollten laut Götz bei solchen Symptomen, die auch bei einem gewöhnlichen Katzenschnupfen aufträten, auch das Krankheitsbild Vogelgrippe stärker in Betracht ziehen.

Der Besitzer des ersten Katers mit H5N1-Infektion in Deutschland ist indes wohlauf. Nach bisherigem Untersuchungsstand ist er gesund und hat sich nicht mit dem Virus angesteckt. Am Wochenende war sein Tier auf der Insel Rügen verendet gefunden worden.

stx/AP/ddp/dpa

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