Auch Malen könnte künftig zu den Fertigkeiten von Flugzeugingenieuren gehören. Dafür müssen sie sich dann nicht länger den Kopf darüber zerbrechen, Antennen stabil an der Außenseite von Forschungsballons und unbemannten Aufklärungsflugzeugen anzubringen - aufpinseln soll reichen. Dass mit solchen Antennen tatsächlich Daten übertragen und Telefonkonferenzen abgehalten werden können, haben erste Testflüge bewiesen, teilten Forscher des US-amerikanischen Unternehmens RTI International mit.
Bereits Ende Juni hatten Ingenieure die spezielle Antennenfarbe an mehreren Stellen eines kugelförmigen Luftschiffs vom Typ SA-60 aufgetragen und dann den Ballon in der Wüste von Nevada aufsteigen lassen.
Die "paint on"-Antennen hätten Sprache und Daten übermittelt, auch eine Telefonkonferenz sei gelungen, hieß es. Die Testflüge hätten erstmals ermöglicht, elektrische, elektromagnetische und mechanische Eigenschaften der neuartigen Antennen zu testen.
Der spezielle Antennenlack heißt "Unishield" und ist ein leitender Überzug auf Wasserbasis. Nach Informationen des Entwicklers Unitech LLC ist die Farbe ungiftig, sehr leicht und beständig. Sie werde bereits in verschiedenen Bereichen eingesetzt, beispielsweise in der Marine und bei elektronischen Baugruppen.
Antennenlack für bessere militärische Kommunikation
Nach den erfolgreichen Tests sehen die Forscher nun den Weg für eine neue Generation von Höhenplattformen geebnet. Dauerhaft fliegende Luftschiffe mit aufgemalten Antennen sollen nach Angaben von RTI International mehrere Zwecke erfüllen: "Die neue Technologie kann im Falle einer Hurrikan-Katastrophe helfen, sie kann Häfen und Grenzen absichern, wissenschaftliche Überwachungsaufgaben erfüllen und die militärische Kommunikation verbessern", sagte der Vizepräsident der RTI-Abteilung Engineering and Technology, David Myers.
Praktischerweise steigen die Flugschiffe in eine Höhe von etwa 20 Kilometer über dem Erdboden auf. Die Aufmal-Antennen seien somit außerhalb der Reichweite der meisten bodengestützten Militärflugkörper und auch über der Zone des gewöhnlichen Luftverkehrs, so RTI.
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