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06.07.2007
 

Stammzellgesetz

Kirche will SPD-Vorstoß blockieren

Fünf Jahre lang hat das Stammzellgesetz die Forschung in Deutschland gelähmt. Jetzt preschen SPD-Abgeordnete vor: Im Herbst wollen sie die Verwendung embryonaler Stammzellen lockern - ein wenig. Zu viel für die katholische Kirche, die auf die Verweigerung anderer Fraktionen hofft.

Düsseldorf/Berlin - Karl Jüsten bemühte ein heidnisches Motiv: "Die Büchse der Pandora ist geöffnet." Der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe poltert vorsorglich gegen eine "Aufweichung des Stammzellgesetzes". Er fürchte, dass es im Bundestag keine Mehrheit mehr gebe, die eine Änderung des Stammzellgesetzes verhindern könne, sagte der Berliner Kirchen-Lobbyist der "Rheinischen Post".

Damit reagiert die katholische Kirche in Deutschland offenbar auf einen Vorstoß von SPD-Parlamentariern. Am Mittwoch dieser Woche hatte die "Süddeutsche Zeitung" gemeldet, dass sich "führende Abgeordnete der SPD" für eine Lockerung des Stammzellgesetzes einsetzten." Tatsächlich hatte René Röspel, der Ethikexperte der Partei, im Interview mit der Zeitung angekündigt, einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundestag einzubringen - nach der Sommerpause wohlgemerkt.

Röspel selbst gehörte bei der von Forschern heftig kritisierten Bundestags-Einigung vor fünf Jahren noch zu den Gegnern eines Imports embryonaler Stammzelllinien. Auch heute will er lediglich die Regeln für diese Einfuhr ändern: "Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Stichtag einmalig auf den 1. Mai 2007 verschieben." Auch die SPD-Forschungspolitiker Jörg Tauss und Ulla Burchardt signalisierten Unterstützung.

Keine Erlaubnis - nur eine weiter gefasste Ausnahme

Zum Zeitpunkt des Bundestagsbeschlusses im Jahr 2002 gab es weltweit rund 70 Linien mit embryonalen Stammzellen, heute sind es rund 500. Wissenschaftler - etwa der Max-Planck-Gesellschaft und der deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) - fordern seit Jahren eine Änderung. Die bislang geltende Beschränkung auf Zelllinien, die 2002 bereits vorhanden waren, mache die Forschung in Deutschland praktisch unmöglich (siehe Kasten).

Ethikexperte Röspel gesagte, mit 500 Zelllinien wären nun die Voraussetzungen für viele Jahre Forschung vorhanden. Außerdem, so der Vorschlag, könne das Gesetz dahingehend umformuliert werden, dass deutsche Forscher, die im Ausland Stammzellforschung betreiben oder mit ausländischen Kollegen in entsprechenden Projekten kooperieren, hierzulande keine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen. Bislang haben viele Forscher das Gefühl, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Jüsten betont in der "Rheinischen Post" die Position der katholischen Kirche, dass Leben ab der Befruchtung der Eizelle den selben Schutz genießen muss wie fertig entwickelte Menschen. Eine Änderung sei fatal für den Lebensschutz, warnte er. "Da hat die Forschungs-Lobby ganze Arbeit geleistet."

"Wenn wir jetzt das Datum des Stichtags verschieben: Wer sagt denn, dass wir das dann nicht immer wieder machen?", fragte auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner in der Zeitung. Schon der Kompromiss von 2002 sei das Äußerste gewesen. Tatsächlich gibt es in der CDU/CSU-Fraktion viele Abgeordnete, die prinzipielle Einwände gegen jede Lockerung des Stammzellgesetzes hegen.

In diesem Kontext ist Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), die sich wiederholt mit öffentlicher Kritik an ES-Forschung hervorgetan hat, innerhalb ihrer Fraktion noch eine Progressive. "Die Forscher sagen, dass man die Forschung an embryonalen Stammzellen derzeit noch braucht, um Alternativen zu dieser Forschung zu finden", sagte sie unlängst.

Bislang hat nur die FDP-Bundestagsfraktion die Forderung der Wissenschaftler unterstützt. Auch wenn alle SPD-Abgeordneten hinzukämen, ergäbe das noch keine Mehrheit, da SPD und FDP zusammen 283 von insgesamt 613 Sitzen haben. Auf den ersten Blick scheinen Jüstens Äußerungen daher schwer nachvollziehbar. Möglicherweise reagiert seine Organisation aber auch auf ein anderes Detail des SPD-Vorschlags allergisch: Röspel möchte, dass der Bundestag im Herbst ohne Fraktionszwang über die Änderung des Stammzellgesetzes abstimmt.

stx/ddp

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