Mittwoch, 10. Februar 2010

Wissenschaft



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24.07.2007
 

Gentechnik-Gesetz

Seehofer hält Genmais symbolisch auf Abstand

Von Jan Müller

150 Meter Mindestabstand für genmanipulierte Pflanzen: Die Regierung verschärft das Gentechnikrecht - etwas. Wegen der Ängste der Bevölkerung, sagt der Landwirtschaftsminister. Doch Umweltschützern geht das nicht weit genug - und auch die genfreundliche FDP schimpft.

Berlin - "Sehr sensibel" müsse man mit der sogenannten grünen Gentechnik umgehen, sagte Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU). Es gebe in der Bevölkerung "viele Bedenken gegenüber der noch jungen Technologie".

Genmais-Gegnerin (in Altreetz): Beweismittel? Künftig soll der Anbau zugelassener GVO-Sorten erlaubt sein - solange ein ausreichender Mindestabstand zu konventionellen Feldern gewahrt wird
DPA

Genmais-Gegnerin (in Altreetz): Beweismittel? Künftig soll der Anbau zugelassener GVO-Sorten erlaubt sein - solange ein ausreichender Mindestabstand zu konventionellen Feldern gewahrt wird

Erst am vergangenen Wochenende hatten im brandenburgischen Altreetz rund 200 Gentechnikgegner zu sogenannten "Feldbefreiungen" aufgerufen und trotz massiven Polizeiaufgebots genmanipulierte Maispflanzen von den Feldern gerissen - eine militante Minderheit. Vorbehalte gegen Gentechnik auf dem Acker gibt es hingegen bei weiten Teilen der Bevölkerung.

Heute stellte die Bundesregierung nun die geplante Novellierung des Gentechnikgesetzes vor, ein Koalitionskompromiss, der den heiklen Spagat zwischen den Ängsten der Bevölkerung und den wirtschaftlichen Chancen der grünen Gentechnik bewältigen soll. Die "friedliche Koexistenz" von GVO und natürlichen Pflanzen soll gewährleistet werden - bei gleichzeitigem Schutz vor unkontrollierter Ausbreitung des veränderten Erbguts. Seehofer sorgt damit zwar für Abstand - ebnet dem Anbau von GVO auf deutschen Äckern gleichwohl aber den Weg. Viele Kritiker fordern einen völligen Verzicht auf genmanipulierten Pflanzen.

Sicherheitsabstand für Genmais

Jenseits dieser Position hatte es besonders um den gesetzliche vorgeschriebenen Mindestabstand als wichtigsten Schutzmechanismus Streit gegeben. Er schreibt vor, wie viel Platz es etwa zwischen Feldern mit genverändertem Mais und konventionellen Maiskulturen geben muss: Genfelder müssen nach den Plänen der Bundesregierung künftig einen Sicherheitsabstand von 150 Metern erfüllen – wenn auf dem benachbarten Feld ökologisch angebaut wird, sind sogar 300 Meter vorgeschrieben.

IM ÜBERBLICK: DIE BESTIMMUNGEN DES GENTECHNIK-GESETZES

Anbau

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Auf rund 27 Quadratkilometern werden in Deutschland derzeit gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut - die meisten davon in Ostdeutschland. Spitzenreiter ist Brandenburg, wo auf rund 13 Quadratkilometern vor allem der Genmais MON 810 des US-Saatgutkonzerns Monsanto wächst. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind mit jeweils rund sechs Quadratkilometern ganz vorne dabei. Dennoch liegt der Anteil der Flächen mit genveränderten Pflanzen bundesweit bei nur etwa 0,15 Prozent. Der umstrittene Genmais soll besser vor dem Schädling Maiszünsler geschützt sein. Geprüft wird auf EU-Ebene derzeit auch die Zulassung der Gen-Kartoffel "Amflora" des Chemiekonzerns BASF. Das für die Produktion von industriell verwendeter Kartoffelstärke optimierte Nachtschattengewächs könnte bereits im kommenden Jahr auf deutschen Feldern wachsen.

Gesetze

Reform

Kritik

Nach Auffassung der Bundesregierung ist bereits bei einem Abstand von 150 Metern davon auszugehen, dass es keine Beeinträchtigung von benachbarten Kulturen gibt. Wenn einzelne Bauern dies wollen, können sie die Abstände durch private Absprachen auch umgehen, müssen dies dann allerdings kennzeichnen. Grünen-Geschäftsführerin Steffi Lemke kritisierte dies: Dergleichen Absprachen sollten verboten bleiben, der Mindestabstand generell 300 Meter betragen, forderte sie.

Genmais-Anbau: Greenpeace machte aus Flutdaten eine Deutschlandkarte
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Greenpeace

Genmais-Anbau: Greenpeace machte aus Flutdaten eine Deutschlandkarte

Unverändert bleibt nach den Regierungsplänen hingegen die bisherige Regelungen zur Haftung: Wer gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, muss für eventuelle Verunreinigung fremder Felder aufkommen. Auch die Transparenz über den Genanbau soll gewährleistet bleiben - im öffentlichen Standortregister wird weiterhin das genaue Grundstück angegeben. Im Februar diesen Jahres hatten die Umweltschutzorganisation Greenpeace auf Basis solcher Daten eine Deutschlandkarte der Genmais-Feldversuche veröffentlicht.

Umstritten sind solche Angaben, weil auch militante GVO-Gegner sich hier informieren können. Immer wieder zerstörten sie in der Vergangenheit Felder industrieller und wissenschaftlicher Freilandversuche. Gelockert werden hingegen die Kriterien zur Kennzeichnung von Lebensmitteln.

"Meine Bienen fliegen 10 Kilometer weit"

Kritik an der Novellierung äußerte Michael Grolm, Agraringenieur und Berufsimker, der auch die Proteste am vergangenen Wochenende in Brandenburg organisiert hatte. "Herr Seehofer ist angetreten, das Gentechnikrecht zu verwässern, und ist nun immerhin dazu bewogen worden, das Gesetz zu verschärfen." Die Regelung zum Mindestabstand sei aber dennoch wirkungslos. "Meine Bienen fliegen für den Pollenflug auch schon mal 10 Kilometer weit, wohlgemerkt in jede Richtung", sagte Grolm zu SPIEGEL ONLINE.

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