"Sie haben Krebs." Bekommt ein Patient in einem Arztgespräch eine Diagnose, möglicherweise über eine schwere Krankheit, geht er in der Regel sofort auf die Suche nach Informationen: am Kiosk, am Telefon, vor allem aber im Internet. Dort stoßen Patienten beispielsweise auf Selbsthilfegruppen, lesen die Informationsseiten von Universitäten, fahnden nach einem guten Arzt, finden Empfehlungen über Medikamente und bestellen Bücher. Sie beschaffen sich jede Information, die verfügbar ist. Und sie werden möglicherweise auch noch telefonisch eine lokale Selbsthilfegruppe kontaktieren – eine der effektivsten Hilfen bei schweren Krankheiten.
Vorratsdatenspeicherung: Fahnder können aus Spuren im Netz auf Krankheiten eines Patienten schließen
Das zweite Problem ist der Computer des Arztes. Auf dessen Festplatte sind Arztbriefe, Laborwerte, Untersuchungen, psychologische Einschätzungen und Daten der Krankenkasse gespeichert. In der Regel ist der Rechner online. Nordrhein-Westfalen erlaubt dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf Arztrechner. Ob er bundesweit erlaubt sein wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht vermutlich im Frühjahr. Damit könnten staatliche Organe im Detail sehen, wie es um Körper und Geist der Bürger bestellt ist. Arztgeheimnis hin oder her – der Bürger wird zu einem gläsernen Patienten.
Das Problem bekommt in wenigen Jahren andere Dimensionen: Im Zeitalter der Gendiagnostik sind nicht nur Krankheiten diagnostizierbar, sondern auch Krankheitsrisiken. Ein Patient wird wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit er im Laufe seines Lebens etwa einen Herzinfarkt, Brustkrebs oder Parkinson erleiden wird. Er wird nach einem solchen Gentest nach Informationen, Behandlungen und Hilfen suchen – im Internet, am Telefon, im Buchhandel. Und sein elektronisches Bewegungsprofil wird nicht mehr nur Aufschluss geben über die Krankheiten, die er hat. Vielmehr auch über die, die er mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen wird. Und ein Überwacher kann diese Daten einsehen.
Daten über Krankheiten oder deren Risiken sind viel Geld wert: für Arbeitgeber, Krankenversicherer, Rententräger. Aber auch für die Anbieter von entsprechenden Dienstleistungen, für Kliniken und Altenwohnheime. Eine potentiell große Versuchung für diejenigen, die solche Daten speichern. Der Diskretion seines Arztes kann ein Patient vermutlich sehr viel eher vertrauen als der seines Überwachers.
Sicher sind nur Daten, die gar nicht erst erhoben werden.
Dr. Magnus Heier ist niedergelassener Neurologe
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wissenschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Mensch | RSS |
| alles zum Thema Vorratsdatenspeicherung | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH