Stammzellen
Forscher schaffen Hybrid-Embryo aus Mensch und Kuh
Es ist eine Mischung aus Kuh und Mensch: Britische Wissenschaftler haben zum ersten Mal Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Tieren geschaffen. So wollen sie embryonale Stammzellen herstellen - ohne ethische Bedenken.
London - Viel Mensch - und etwas Tier: Die neu geschaffenen Embryonen sind zu 0,1 Prozent Kuh, die übrigen 99,9 Prozent stammen vom Menschen. Die Erzeugung dieser Chimären sei ein wichtiger Erfolg für die Stammzellenforschung, erklärte die Universität von Newcastle.
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Embryonale Stammzellen (vom Menschen): Forscher wollen die Zellen von einem Mischwesen aus Mensch und Kuh gewinnen
Die Forscher hatten Genmaterial aus menschlichen Hautzellen in ausgehöhlte Eizellen von Kühen eingefügt - und diese anschließend mit einem elektrischen Impuls zum Wachsen angeregt. Nach drei Tagen seien die Embryonen dann zerstört worden, die zu diesem Zeitpunkt aus 32 Zellen bestanden hätten.
Bisher sind die Ergebnisse der Genforscher noch mit Vorsicht zu genießen: Die Arbeiten sind noch in keiner anerkannten Fachzeitschrift publiziert worden, wo sie von Gutachtern untersucht worden wären.
Nur eine
Ausnahmegenehmigung der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) hatte dem Team von Stammzellenforscher Lyle Armstrong die Forschungen ermöglicht. Die Wissenschaftler wollen feststellen, ob sich Chimären-Stammzellen für die
Behandlung schwerer Krankheiten wie Parkinson eignen. In weiteren Versuchen wollen sie die neu geschaffenen Embryos sechs Tage wachsen lassen und nicht bereits nach drei Tagen zerstören. Zu diesem Zeitpunkt sollen dann embryonale Stammzellen aus den Zellhaufen gewonnen werden.
Tierische Eizellen stünden im Gegensatz zu menschlichen unbegrenzt zur Verfügung, erklärte John Burns, der Leiter des Instituts für Humangenetik der Universität von Newcastle.
Die Regierung in London bereitet derzeit ein neues Gesetz zur Stammzellenforschung vor, das unter anderem die Erzeugung von Chimären-Embryonen zu Forschungszwecken generell erlauben und regeln soll. Die katholische Kirche und die Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder forderten hingegen ein Verbot derartiger Forschungen.
Auch in Deutschland ist die Stammzellenforschung umstritten. Bislang dürfen Wissenschaftler hierzulande nur Zelllinien verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland hergestellt wurden.
Der Bundestag hat über eine mögliche Lockerung dieses Gesetzes debattiert. Am kommenden Freitag soll die Entscheidung fallen.
chs/dpa
DEBATTE IN DEUTSCHLAND: EMBRYONALE STAMMZELLEN
Mutmaßlich die Heilsbringer der Medizin und immer wieder Zündstoff für Diskussionen: Das sind embryonale Stammzellen. Sie werden aus dem Zellhaufen eines etwa zwei Wochen alten Embryos gewonnen und können sich zu jeder Zellart entwickeln. Deswegen sollen sie Parkinson, Diabetes und Co. heilen können. Doch ihre Wandlungsfähigkeit – Pluripotenz genannt – ist nicht nur ihr Vorteil, sondern auch ihr Nachteil: Die Entwicklung lässt sich nicht immer so gut steuern, wie Forscher das gerne hätten. Von den ethischen Problemen mit "Wegwerf-Embryonen" ganz abgesehen.
Anders als bei embryonalen ist die Lage bei adulten Stammzellen, jenen Zellen, die schon ausgereift sind und aus Muskeln, Knochenmark oder anderen Geweben entnommen werden: Sie lassen sich besser zielgerichtet in andere Zelltypen umprogrammieren, wenn auch nur in einige bestimmte, weil ihr biologisches Entwicklungspotential nicht mehr so groß ist. Blutbildende Stammzellen aus dem Knochenmark kommen in kranke Herzkranzgefäße oder werden etwa zu Spermien-Vorläuferzellen, Stammzellen aus Haarwurzeln werden zu Hautzellen, um bei Brandverletzungen zu helfen.
Das 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz (ESchG) verbietet, einen im Reagenzglas erzeugten Embryo für etwas anderes als eine Schwangerschaft heranzuzüchten. Nach dem im Juni 2002 verabschiedeten Stammzellgesetz (StZG) ist die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter Auflagen zulässig. So dürfen etwa nur Stammzelllinien importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, die Zellen dürfen nur aus "überzähligen" Embryonen nach einer Reagenzglas-Befruchtung stammen, für das Überlassen der Zellen darf nichts gezahlt werden.
Die Stichtagsregelung hindert deutsche Stammzellforscher daran, mit Kollegen aus dem Ausland zu kooperieren, wo etwa mit jüngeren Zellen oder überschüssigen Embryonen von künstlichen Befruchtungen gearbeitet werden kann. Seit Jahren fürchten die Deutschen, den Anschluss an die in diesem Bereich führenden USA zu verlieren.
Die Zellen der hierzulande zulässigen alten Linien sind durch frühere Experimente mit Molekülen von Mäusezellen verseucht und können so nach einer Transplantation in den Menschen vom Immunsystem angegriffen werden – jüngere Stammzelllinien sind hingegen rein.
Im Laufe der Langzeitkultivierung mutierten in einigen Linien embryonale Stammzellen – weswegen sie bei einem therapeutischen Einsatz bösartig entarten und somit krank machen könnten.