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12.06.2008
 

Atommeiler

Neckarwestheim I darf nicht länger laufen

Der zweitälteste Atommeiler Deutschlands, Neckarwestheim I, muss Ende kommenden Jahres vom Netz. Umweltminister Gabriel hat einen Antrag der Betreiberfirma abgelehnt, den Meiler durch Anrechnung von Strommengen eines anderen Blocks länger in Betrieb zu halten.

Berlin - Die Betreiberfirma EnBW hatte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) ein Tauschgeschäft vorgeschlagen: Der 32 Jahre alte Reaktor Neckarwestheim I, der eigentlich Ende kommenden Jahres vom Netz muss, sollte länger in Betrieb bleiben; dafür hätte EnBW eine kürzere Laufzeit beim jüngeren Block II am selben Standort, einem ehemaligen Steinbruch, in Kauf genommen.

Neckarwestheim: "Wir halten unseren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig"
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REUTERS

Neckarwestheim: "Wir halten unseren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig"

Der Druckwasserreaktor in Neckarwestheim II (Betriebsstart 1989) ist das jüngste deutsche Atomkraftwerk, Neckarwestheim I (Betriebsstart 1976) das zweitälteste - nach dem Meiler Biblis A, der nach langem Gezerre auch Ende kommenden Jahres vom Netz muss.

Nun hat Gabriels Haus entschieden: Der Transfer der Laufzeiten zwischen beiden Kraftwerken ist nicht zulässig. Block I verfüge über weniger Sicherheitsreserven als Block II. Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Klimaschutz sei ein längerer Betrieb von Neckarwestheim I nicht erforderlich. Nach dem Atomgesetz, das auch den Atomausstieg regelt, wird die Laufzeit für jedes deutsche Kernkraftwerk nach der Strommenge bemessen, die es noch erzeugen darf. Nach deren Produktion erlischt die Betriebserlaubnis.

Im Dezember 2006 hatte EnBW beim Ministerium die Zustimmung zu einer Übertragung von Elektrizitätsmengen aus dem Kontingent von Neckarwestheim II auf den Alt-Meiler nebenan beantragt. Insgesamt ging es um 47 Terawattstunden. Damit hätten beide Blöcke gemeinsam vermutlich bis zum Jahr 2017 betrieben werden können.

Die Betreiberfirma EnBW erwägt nun, gegen Gabriels Entscheidung vorzugehen. "Wir halten unseren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig", teilte der Energiekonzern mit. "Wir werden den Bescheid jetzt prüfen und behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

chs/dpa/AP

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