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27.11.2008
 

Grundsatzurteil

Patente auf embryonale Stammzellen abgelehnt

Von Christian Schwägerl

Forscher und Firmen träumen vom großen Geschäft mit embryonalen Stammzellen. Doch das Europäische Patentamt in München hat der Kommerzialisierung der ethisch brisanten Zellen jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Berlin/München - Nerven, Bindehaut, Leberzellen - aus embryonalen Stammzellen können Forscher inzwischen viele Gewebearten des menschlichen Körpers züchten. Zwar stehen konkrete Heilungserfolge noch aus, doch die Hoffnung, mit den Ursprungszellen des Menschen schwere Krankheiten heilen zu können, ist groß.

Menschliche embryonale Stammzellen: Patentantrag abgelehnt
REUTERS

Menschliche embryonale Stammzellen: Patentantrag abgelehnt

Den Plan, damit viel Geld zu verdienen, hat nun aber das Europäische Patentamt (EPA) in München durchkreuzt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung legten die Patentwächter fest, dass Stammzellkulturen, für deren Herstellung Embryonen zerstört wurden, nicht patentierbar sind.

Der Amerikaner James Thomson, der als erster Forscher weltweit embryonale Stammzellen des Menschen kultiviert hatte, und die University of Wisconsin, hatten den Patentantrag gestellt. Die Große Beschwerdekammer des EPA lehnte ihn nun jedoch ab. Eine gewerbliche Verwertung würde "gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen", teilte das Patentamt mit.

Das bedeute aber nicht, dass Stammzellen grundsätzlich nicht patentierbar seien, hieß es in der Stellungnahme des Patentamts. Das bezieht sich derzeit vor allem auf adulte Stammzellen, denn die Produktion der embryonalen Zellen ohne Zerstörung von Embryos, ist noch extrem schwierig.

Derzeit testen Wissenschaftler verschiedene Methoden, die eines Tages eine ethisch unbedenkliche Stammzellen-Produktion ermöglichen könnten. So haben Tübinger Forscher bereits pluripotente Stammzellen aus Männerhoden gewonnen. Zuvor war Göttinger Wissenschaftlern Ähnliches mit Hilfe von Mäusehoden gelungen. Ein Team um den deutschen Forscher Hans Schöler hat adulte Stammzellen zu embryonalen umprogrammiert. Doch ob diese Ansätze eines Tages die Massenproduktion ermöglichen, bleibt abzuwarten.

Die Entscheidung des EPA wirft Thomson und die University of Wisconsin bei dem Versuch zurück, sich ein weltweites Monopol auf die Kommerzialisierung menschlicher embryonaler Stammzellen zu sichern. Thomson hatte 1998 die erste Kultur solcher Stammzellen angelegt. Er und seine Universität leiten daraus den Anspruch ab, künftig an jeder Kultur embryonaler Stammzellen des Menschen und ihrer medizinischen Nutzung mitzuverdienen.

Da das Patentamt nun grundsätzlich entschieden hat, Patente nicht zu erteilen, die eine Zerstörung von Embryonen voraussetzen, ist die weitere Kommerzialisierung dieser Technologie zumindest in Europa behindert. In den USA konnte Thomson seinen Patentanspruch dagegen schon frühzeitig durchsetzen.

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