Frankfurt am Main - Es herrscht Not in Sachen Organspende: Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Spender in Deutschland auf den tiefsten Stand seit 2004, berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Damit ging die Zahl der Spender pro einer Million Einwohner von 16 auf 14,6 zurück. Die Folgen: Bundesweit starben im vergangenen Jahr rund tausend Patienten, die auf der Warteliste für ein Organ standen. 12.000 Menschen warten derzeit noch.
Angesichts dieser Entwicklung forderte die DSO eine Reform des Transplantationsgesetzes. Auftrieb erhält sie von einer neuen Studie aus Großbritannien. Die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung kann die Zahl der Organspenden deutlich steigern, schreiben Forscher um Amanda Sowden von der Universität York im Fachmagazin " British Medical Journal". Dabei muss jeder Bürger zu Lebzeiten ausdrücklich Widerspruch gegen eine Organentnahme im Todesfall einlegen. Diese Regeln gelten in Ländern wie Spanien, Österreich oder Belgien.
In Großbritannien hingegen gilt - ähnlich wie in Deutschland - die Zustimmungsregelung: Die Bereitschaft zur Organentnahme muss in einem Spendeausweis extra dokumentiert werden. Doch obwohl 67 Prozent der Deutschen laut einer Forsa-Umfrage der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung einer Entnahme ihrer Organe nach dem Tod zustimmen würden, besitzen nur zwölf Prozent einen Spendeausweis. Auch in Deutschland gibt es deswegen Bestrebungen vom Nationalen Ethikrat, die Widerspruchregelung einzuführen, doch die blieben bislang erfolglos.
Die britischen Wissenschaftler haben nun die Lage in verschiedenen Ländern untersucht und die Entwicklung in Staaten verfolgt, die die Widerspruchsregelung eingeführt hatten. Ihre Einführung bewirkte im Schnitt eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane um 25 bis 30 Prozent.
Während in Großbritannien auf eine Million Menschen etwa 13 Organspender kommen, liegt der Wert in Spanien deutlich über 34. In Deutschland sind es 14,6. Verlaufsstudien aus Österreich, Belgien und Singapur zeigen sogar, dass die Einführung der Widerspruchsregelung die Zahl der Spender im Lauf mehrerer Jahre um ein Mehrfaches gesteigert hat.
Allerdings lassen diese Studien außer Acht, dass sich dort neben dem Gesetz auch andere wichtige Einflussfaktoren verändert haben. Dazu zählen die Wissenschaftler vor allem die Organisation und Koordinierung des Spendewesens, die Zahl der Transplantationszentren und die Aufklärung der Bevölkerung.
Die DSO sieht in einer Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland keine Garantie für eine effektive Steigerung der Organspende. DSO-Chef Günter Kirste erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, um den Organmangel zu beheben." Auch in den Ländern mit Widerspruchslösung würde keine Organspende ohne Zustimmung der Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen, so Kirste. Die DSO sieht den dringendsten Verbesserungsbedarf in der Erkennung und Meldung möglicher Spender in den Krankenhäusern.
Kirste kritisiert vor allem, dass die Stiftung zwar einerseits bundesweit mit der Koordinierung der Organspende beauftragt sei, diese aber zugleich eine Gemeinschaftsaufgabe von Krankenhäusern, Ärztekammern, Gesundheitsverwaltungen und Ministerien sei. Das deutsche System sei schlecht strukturiert, deshalb würden viele Spender gar nicht erst erkannt. "Die Anzahl der Spenden lässt sich auch in Deutschland durch geeignete Strukturen verdoppeln", sagte Kirste. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) etwa will mit einer neuen Maßnahme die Anzahl der Spender vergrößern: Sie schlägt vor, die Spendebereitschaft in Zukunft auf der neuen Gesundheitskarte zu speichern.
Viele Menschen haben allerdings noch immer Angst davor, dass ihnen Organe entnommen werden könnten, weil sie fälschlicherweise für tot erklärt werden. Tatsächlich hat sich im vergangenen Jahr ein dramatischer Fall in einer französischen Klinik abgespielt: Damals begann das Herz eines Mannes plötzlich wieder zu schlagen, obwohl dieser bereits für tot erklärt worden war. In der Klinik durften zu jener Zeit im Rahmen eines Experiments Organe schon nach einem Herzstillstand und nicht erst nach dem Hirntod entnommen werden.
Ähnliches könnte sich in Deutschland allerdings nicht abspielen, beruhigten damals Experten: "Ein Herz- und Kreislaufstillstand von zehn Minuten ist kein sicheres Äquivalent zum Hirntod", sagte Hans-Jörg Freese von der Bundesärztekammer im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Das hat die Ärztekammer schon vor zehn Jahren festgelegt, und das gilt auch heute noch."
lub/AP/dpa
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Also wenn schon solche Beiträge in großen Nachrichtenmagazinen erscheinen, dann scheint das Thema gesellschaftlich doch so wichtig zu sein, dass demnächst auch ein Politiker auf den Gedanken "Zwang" kommen könnte. [...] mehr...
Die Grenze zwischen Leben und Tod ist sozusagen die Achillesverse der Transplantationsmedizin. "Schon Herzstillstand reicht Ärzten zur Organentnahme", siehe im Spiegel vor zwei Jahren: [...] mehr...
Aber so nennt man das, wenn man einem lebenden Wesen die Organe entfernt und es bei der Entfernung dieser Organe stirbt. Sie wissen schon, dass "Hirntod" eine Todesdefinition ist, die speziell für [...] mehr...
...generell vielleicht einen Vorschlag als Kompromiß: lieber einmal mehr die VORSCHAU-Taste drücken, bevor man die ANTWORT-Taste drückt, denn man kommt bekanntlich in einem bewußt anonymen Schrift-Forum nur als [...] mehr...
Organe sollten nur die Personen bekommen, die auch selbst bereit sind Organe zu spenden. Ich bin schon seit Jahren Organspender. Warum sollen meine Organe nach meinem Tod nicht anderen Leuten helfen? Am besten wäre es, wenn jeder [...] mehr...
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