Von Caroline Schmidt
Medikamente: Ärzte als Experten für die richtige Dosierung
Mannheim - Der Vorschlag ist so verwirrend wie pragmatisch: In der emotionalen Debatte um Sterbehilfe fordert jetzt der renommierte Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz in einem SPIEGEL-Gespräch die Ärzte auf, als Suizidhelfer zu arbeiten. "Ein Arzt darf helfen", sagt das Mitglied des Deutschen Ethikrates.
Kranke, die schwere körperliche Leiden ertragen müssten, hätten gute Gründe, aus dem Leben zu scheiden, so Taupitz: "Ich finde es unmenschlich, einen Patienten dann alleine zu lassen."
Mit dem Vorstoß kommt zwei Wochen, nachdem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch das Ende seiner Karriere als Sterbehelfer verkündet hat, neue Bewegung in die Debatte. Taupitz begründet seine Position damit, dass Ärzte für diese Aufgabe besonders gut qualifiziert seien - weil sie am ehesten wissen, wie man prüft, ob ein Mensch aus freiem Willen aus dem Leben scheiden will, und wie man die entsprechenden Medikamente richtig dosiert. "Nichts ist schlimmer als ein misslungener Suizid", sagt Taupitz.
Aus juristischer Sicht könnten die Ärzte sogar gleich mit dieser neuen Tätigkeit beginnen: "Suizid und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar", sagt der Jurist. Auch im Berufsrecht gebe es "keine Regel, die den Ärzten die Suizidhilfe verbietet". In den Standesrichtlinien heiße es lediglich, dass Suizidhilfe unethisch sei - darüber könne sich aber jeder Arzt problemlos hinwegsetzen.
Damit stellt sich Taupitz gegen die Auffassung der Bundesärztekammer. Deren Präsident Jörg-Dietrich Hoppe warnt seit Jahren vor der Praxis eines assistierten Suizids: Es könne ein Druck auf alte und kranke Menschen entstehen, früher zu sterben.
Taupitz argumentiert demgegenüber, gerade dann sei es wichtig, dass eine fachkundige Person herausfindet, ob es "wirklich die freie Patientenentscheidung ist oder die der Erben". Am besten geeignet für ein solches Gespräch sei der Hausarzt, der den Sterbewilligen seit Jahren kennt.
Aktive Sterbehilfe will Taupitz den Ärzten aber - wie Hoppe - auf keinen Fall erlauben. "Ich finde, der Patient muss unbedingt die Tatherrschaft ausüben", sagt der Rechtsprofessor. Der Selbsterhaltungstrieb sei eine große Hürde, die man nicht so einfach überwinde. "Das ist anders, wenn ein Außenstehender die Spritze setzt." Außerdem sei die Missbrauchsgefahr zu groß; in den Niederlanden komme es immer wieder zu Tötungen, ohne dass der Betroffene explizit darum gebeten habe.
Beim Thema Patientenverfügung plädiert Taupitz für eine pragmatische Lösung. Die Behandlungswünsche sollten nach ärztlicher Beratung schriftlich niedergelegt werden und dann für alle beschriebenen Situationen gelten - auch wenn das bedeutete, dass der Patient dann weit vor seiner Zeit stirbt.
Dies wäre ein Kompromiss aus den verschiedenen Positionen, die im Bundestag vertreten werden. Die Parlamentarier debattieren seit sechs Jahren über diese Fragen. Dennoch gilt es als unwahrscheinlich, dass sie in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung kommen.
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Das ist es ja ebend, die Patientenverfügung wird oft nicht beachtet, es sei denn, man läßt diese von einem RA und Notar ertellen (ist nicht sehr teuer) und davon wird ein Exemplar der Rechtsanwaltskammer und ein Weiteres dem [...] mehr...
Der assistierte Suizid ist Ärzten standesrechtich verboten. Und wenn er nicht bei Bewusstsein ist, greift die Patientenverfügung, in der verfügt sein kann, dass jede Hilfe auszubleiben hat. mehr...
Der assistierte Suizid ist bei uns nach der Rspr. des BGH seit Jahren nicht strafbar. Es ist allenfalls die Tätigkeit eines Helfers, der dem BetäubungsmittgelG unterliegende Stoffe beschafft, verboten. Die passive Sterbehilfe [...] mehr...
Volle Zustimmung! mehr...
Nein, man muss sehr genau unterscheiden zwischen "Suizidhelfer" und "Sterbehelfer". Ein Suizidhelfer stellt das notwendige Gift zu Verfügung, aber der Sterbewillige muss es _selbst einnehmen_ (z.B. [...] mehr...
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