Berlin - Wie verhindert man Fehler und Betrug in der Wissenschaft? Der Standard lautet "Peer Review", ein Verfahren zur Qualitätssicherung einer wissenschaftlichen Arbeit, bei dem diese von anderen Forschern kritisch begutachtet wird. Doch das Verfahren steht immer wieder in der Kritik, denn es dauert oft lange und ist teuer - was zur Folge hat, dass wissenschaftliche Fachblätter oder Abonnements mitunter nur sehr teuer zu kaufen sind.
Dennoch denken immer mehr Fachverlage darüber nach, wissenschaftlichen Inhalt frei und kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen, was als Open Access bezeichnet wird. Die großen Open-Access-Verlage wie etwa die Public Library of Science (PLoS) prüfen ihre Inhalte zwar nach demselben Verfahren wie konventionelle Herausgeber. Ihre Verwaltungskosten legen die Open-Access-Magazine jedoch auf die jeweiligen Autoren um, sofern diese nicht ein Sponsor übernimmt. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Kosten teilweise derart in die Höhe schießen, dass sie die Abonnementkosten für Fachzeitschriften bisweilen sogar übersteigen.
Ein weiteres Problem des Open Access: Die Autoren sehen oft ihre Urheberrechte nicht ausreichend geschützt. Das will die Regierung nun ändern und Open Access damit weiter vorantreiben: Wissenschaftliche Urheber sollen nach Ansicht der Union künftig besser rechtlich abgesichert werden. Das forderten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski nach einer Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zum Thema Open Access durch das Bundesjustizministerium.
"Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren im Informationszeitalter", erklärten sie. Es bestehe Gesetzgebungsbedarf, um einerseits Open Access zu fördern und andererseits die Stellung der wissenschaftlichen Urheber rechtlich stärker abzusichern.
Ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht wäre der geeignete Weg, um Open Access zielführend und wissenschaftsfreundlich auszubauen. Mit dem Zweitveröffentlichungsrecht hätten Wissenschaftler die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation, beispielsweise auch im Rahmen von Online-Aktivitäten, zu veröffentlichen, hieß es weiter. So würde eine neue Kommunikations- und Publikationskultur in der Wissenschaft ermöglicht.
Auch der Verbreitungsgrad von Forschungsergebnissen könnte deutlich erhöht werden. Jetzt müsse noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere über die notwendigen Sperrfristen diskutiert werden.
Erst kürzlich hatte ein Schweizer Hirnforscher eine softwarebasierte Peer-Review-Methode patentieren lassen, um das teure Gutachterverfahren grundlegend zu erneuern - und Open-Access-Magazinen so ebenfalls neue kostengünstigere Möglichkeiten zu bieten.
cib/apn
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Ich kann mich nur der Kritik einiger anderer Kommentatoren anschliessen und die zwei eklatantesten Fehler in diesem Artikel aus der Sicht eines aktiven Wissenschaftlers im biomedizinischen Bereich an einer Deutschen Hochschule [...] mehr...
Was Sie, lieber ralfmu, leider auch nicht ganz verstanden haben - aber das haben Sie im Wesentlichen mit dem Verfasser des Artikels gemein (online-Journalismus ist allzu oft leider nur für die Redakteure lohnend...) - ist der [...] mehr...
Lieber ralfmu, vielen Dank für Ihre Thesen. Wenn das so ist, wie Sie schreiben, sollten Sie sofort einen Wissenschaftsverlag gründen und Fachzeitschriften bspw. für Chemiker herausgeben - der Erfolg dürfte Ihnen nicht zu nehmen [...] mehr...
einen Weitaus besseren Artikel hat Scienceblogs abgegeben.. Übrigens von Wissenschaftler geschrieben, die wirklich von der Materie eine Ahnung haben, da sie selbst veröffentlichen.. Open Access als Bedingung für öffentliche [...] mehr...
Da ist der Autor (und anscheinend die Union) den Wissenschaftsverlagen ja in uebelster Weise auf den Leim gegangen! Er sollte sich mal die "copyright" Ueberlassungserklaerungen durchlesen, die die grossen Verlage fuer [...] mehr...
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