Von Daniel Kluge

Mischwesen aus Mensch und Tier sind nach gültiger EU-Richtlinie über Biopatente möglich
Berlin - Während in den 20 Jahren zuvor nur ein bis zwei Anträge gezielt auf menschliche Embryonen gerichtet waren, sind es nach Angaben von Greenpeace allein im Jahr 2000 gut ein Dutzend gewesen. Christoph Then, Patent-Experte bei Greenpeace: "Das Patentrecht war als Motor für Innovation und technische Entwicklung gedacht. Jetzt dient es zur Eroberung und Privatisierung großer Teile der Natur." Gemeinsam mit der Organisation "Kein Patent auf Leben" hatte Greenpeace 1000 Anträge an das Europäische Patentamt in München aus den letzten zwei Jahren im Detail untersucht.
Beim Europäischen Patentamt sei beispielsweise das Patent für ein neues Klonierungsverfahren weiblicher Eizellen vor der Befruchtung beantragt worden. Sowohl die Eizellen als auch die Züchtung der daraus hervorgehenden Embryonen und die entstehenden Lebewesen beanspruchen die Antragsteller als geistiges Eigentum - Menschen ausdrücklich eingeschlossen. Laut Antrag soll das Verfahren bei "seltenen Zootieren, wertvollen Rennpferden und Menschen" angewendet werden. Nach der Analyse von Greenpeace könnte das Verfahren nach der EU-Richtlinie tatsächlich patentiert werden.
Patente von der Kartoffel bis zu den Pommes Frites
Im Bereich Saatgut und Lebensmittel sieht Greenpeace ebenfalls einen neuen Trend: Wenn eine gentechnisch veränderte Pflanze zur Patentierung angemeldet wird, enthält der Antrag gleich eine ganze Reihe von Folgeprodukten.
Als Beispiel im medizinischen Bereich führt Then das "Brustkrebsgen" an. Es ist sowohl für Diagnose als auch Therapie der Krankheit wichtig. Seit seiner Patentierung hätten sich die Kosten bei der Behandlung von Brustkrebs für Arztpraxen und Patienten in den USA verdoppelt.
Greenpeace will neue EU-Richtlinie
Greenpeace fordert von der Bundesregierung, die umstrittene EU-Richtlinie nicht in deutsches Recht umzusetzen. Stattdessen müsse öffentlicher und politischer Druck auf die Europäische Kommission ausgeübt und eine Neuverhandlung der Verordnung in der EU erreicht werden. Dieses Ziel habe die Regierung im Oktober vergangenen Jahres selbst formuliert. Gemeinsam mit anderen europäischen Ländern wie Italien und Holland, die beim Europäischen Gerichtshof sogar gegen die EU-Biopatent-Richtlinie geklagt haben, sei es jetzt möglich, die Regelung neu zu diskutieren. Patente auf jede Form menschlichen Lebens müssten dabei künftig wirksam ausgeschlossen werden.
Justizministerin will EU-Richtlinie umsetzen

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin drängt auf Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht
Christoph Then formuliert den Hauptmangel der derzeitigen EU-Richtlinie so: "Die EU-Richtlinie soll Grenzen bei der Patentierung menschlicher Lebewesen sicherstellen. Sie definiert den Begriff 'menschliche Lebewesen' aber nicht weiter. So entstehen große rechtliche Lücken." Es fehle den Prüfern daher die rechtliche Grundlage, ethisch problematische Patente zurückzuweisen.
Auch FDP gegen Patent auf Leben
Ungewöhnliche Übereinstimmung mit den Forderungen von Greenpeace zeigt die FDP. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag hat sie das Patentrecht im Bereich der Biotechnologie kritisiert und festgestellt, "dass Gene Teile des menschlichen Körpers sind und keine Ware." Deshalb dürfe es keine Patente auf Leben geben, auch nicht auf Bestandteile des menschlichen Körpers und Entdeckungen in der Natur.
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