Hanf-Therapie: MS-Kranke darf Cannabis in Apotheke kaufen
Seit Jahren kämpfen Schmerzpatienten darum: Jetzt darf erstmals eine Frau in Deutschland legal Cannabis nehmen, um ihre unheilbare Krankheit zu lindern - eine Trendwende. Denn die Bundesopiumstelle weist nicht mehr alle Anträge auf Rauschmittel-Therapie pauschal zurück.
Erstmals darf eine Patientin in Deutschland Cannabis aus der Apotheke beziehen. Die Bundesopiumstelle hat dem Antrag einer 51-jährigen Frau aus Baden-Württemberg zugestimmt, einen Extrakt aus der Hanfpflanze legal zu beziehen. Die Patientin leidet seit 14 Jahren unter der chronischen Nervenkrankheit Multiple Sklerose (MS).
Cannabis-Konsumentin (in Amsterdam): Appetitanregend und schmerzlindernd
Noch im Sommer 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde eines Schmerzkranken zurückgewiesen, der sich selbst mit Cannabis behandeln wollte. Zwar sei der straffreie Konsum in genehmigten Ausnahmefällen möglich, die Selbstmedikation bleibe aber grundsätzlich verboten.
Lehnte die zugehörige Bundesopiumstelle vorher pauschal alle Anträge ab, änderte sich danach die Situation. Das Gericht hatte geurteilt, dass auch die Gesundheit einzelner Patienten im öffentlichen Interesse läge. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Dies ist nun der Fall.
Seither sind nach Angaben der SZ rund 50 Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn eingegangen. Die zugehörige Bundesopiumstelle will jeden Fall sorgfältig abwägen, sagte Wilhelm Schinkel der Zeitung. Er ist einer der Antragsbearbeiter bei der Behörde. Trotz der einmaligen Erlaubnis für die Baden-Württembergerin, die Droge als Therapie einzusetzen, bleibt Cannabis auch künftig verboten. Ein Freibrief für den Cannabis-Konsum sei die Erlaubnis der Behörde keinesfalls.
khü/dpa
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