In der ethisch heiklen Frage der Gentests an Embryonen treffen im Bundestag gegensätzliche Auffassungen aufeinander. Jetzt haben 13 renommierte Wissenschaftler, darunter die Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard sowie Humangenetiker, Medizinrechtler und Reproduktionsmediziner im Auftrag zweier deutscher Wissenschaftsakademien eine Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgearbeitet.
In dem Papier, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde, sprechen sich die Forscher für eine kontrollierte Zulassung des Verfahrens aus. Vor der anstehenden Entscheidung erhalten die Befürworter also nun Unterstützung von der Wissenschaft.
Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen nach Ansicht der Wissenschaftler vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden können. Nach ihrer Auffassung könnten durch die PID spätere Schwangerschaftsabbrüche von Embryonen, die durch erhebliche Krankheiten schwer geschädigt sind, vermieden werden.
"Es geht hier darum, eine Gewissensentscheidung der Frau zu ermöglichen", erklärte Hans-Peter Zenner, Leiter der Arbeitsgruppe, die die Stellungnahme verfasst hat. Sie sei von der Schwangerschaft direkt betroffen, habe nach der Geburt die Verantwortung für das Kind und entscheide auch über den Transfer des Embryos in ihre Gebärmutter. Die Akademien sehen danach "keine Notwendigkeit des Staates, diese Gewissensentscheidung durch ein Gesetz zu verbieten".
Eine Zulassung der PID sollten nach Ansicht der Wissenschaftler jedoch nur unter bestimmten begrenzten Voraussetzungen geschehen. Die Untersuchung sollte demnach den Embryo nicht schädigen, so dass er ausgetragen werden kann. Auch sollte die Untersuchung nur bei Paaren durchgeführt werden, für die medizinisch tatsächlich ein hohes Risiko besteht, dass ihre Kinder an einer erblich bedingten schweren Krankheit leiden werden wie etwa an einer schweren Muskelschwäche.
Zentral sei auch, dass eine Sachverständigen-Stelle die Richtlinien zur Durchführung der PID erlässt. Jeder Einzelfall müsse auf Antrag hin befürwortet oder abgelehnt werden. Die Untersuchung selbst dürfe nur in wenigen Einrichtungen und nach umfassender Beratung der Eltern durchgeführt werden.
Der von PID-Gegnern befürchtete Dammbruch hin zu "Designer-Babys" sei nicht zu erwarten. Der Embryologe Henning Beier sagte, nach einer Zulassung der umstrittenen Methode dürfte der heutige PID-Tourismus versiegen. "Allein in einem belgischen Zentrum werden jährlich 100 PID-Untersuchungen von deutschen Paaren verlangt."
Im Embryonenschutzgesetz von 1990 wurde die Präimplantationsdiagnostik noch nicht ausdrücklich geregelt und galt daher als strafbar. Mit einem Urteil vom vergangenen Juli erlaubte der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden. Deswegen steht nun eine gesetzliche Regelung an.
Auf politischer Ebene ist die PID allerdings heftig umstritten. Die Befürworter im Bundestag hatten im Dezember einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung des Verfahrens vorgelegt. Dem gegenüber steht ein parteiübergreifender Gesetzentwurf für ein striktes PID-Verbot, auf den sich eine andere Parlamentariergruppe verständigt hatte. Das Parlament soll - ohne Fraktionszwang - im Frühsommer abstimmen.
cib/AFP/dpa
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