Nach BASF-Klage EU-Gericht widerruft Insektizid-Teilverbot
Die Europäische Union muss ein Teilverbot des Insektizids Fipronil wieder aufheben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bei drei anderen Pestiziden blieben die Richter dagegen hart.
Im Streit um Einschränkungen beim Einsatz des Pestizids Fipronil hat der Europäische Gerichtshof einer Klage des Unternehmens BASF weitgehend stattgegeben. Die EU-Kommission habe die Folgen des Insektizid-Einsatzes für Bienenpopulationen nicht ausreichend untersucht, urteilte das Gericht. Damit erkläre es die Beschränkung für den Einsatz für nichtig.
BASF hatte gegen eine Entscheidung der EU-Kommission geklagt, nach der Fipronil seit 2014 nicht mehr zur Behandlung von Mais- und Sonnenblumen-Saatgut verwendet werden durfte. Hintergrund war eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), laut der Fipronil ein hohes akutes Risiko für Honigbienen darstellt, wenn es zur Saatgutbehandlung von Mais eingesetzt wird. Diese Einschätzung stellte das EU-Gericht nun infrage.
Neonikotinoid-Teilverbot war richtig
Im Zusammenhang mit einer anderen Gruppe potenziell bienenschädlicher Stoffe gab das Gericht der EU-Kommission dagegen Recht. Die Firmen Bayer und Syngenta hatten gegen ein Teilverbot dreier Neonikotinoide geklagt. Syngenta hatte zudem Schadensersatz in Höhe von mindestens 367,9 Millionen Euro beantragt. Das Gericht wies diese Klagen nun "in vollem Umfang" ab.
Der Einsatz der Stoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wurde von der EU ab Ende 2013 für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verboten.
Das Gericht verwies auf verschärfte Anforderungen auf Unionsebene, wonach Bienen den fraglichen Wirkstoffen nur in "vernachlässigbarer Weise" ausgesetzt werden dürften oder die Verwendung "keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker" haben dürfe.
Die EU-Kommission habe darlegen können, dass die festgestellten Gefahren den Schluss zuließen, dass die strittigen Wirkstoffe nicht mehr den Zulassungskriterien entsprächen.
Neonikotinoide im Freiland inzwischen ganz verboten
Kürzlich hatte die EU das Neonikotinoid-Verbot nach einer neuen Efsa-Bewertung noch einmal verschärft. Ende April stimmten die EU-Staaten für ein vollständiges Freilandverbot. Die drei umstrittenen Neonikotinoide sollen künftig nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden. Bayer und Syngenta warnten daraufhin davor, dass Landwirte nun zu älteren Insektiziden greifen und mehr spritzen müssten.
Die Firmen werfen der Efsa vor, ihre Erkenntnisse zu möglichen Risiken auf Labortests zu stützen, in denen sehr große Mengen der Stoffe zum Einsatz kamen. Syngenta erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei "enttäuschend und unglücklich". Umweltschützer begrüßten das Urteil.
jme/Reuters/dpa