Von Ulf J. Froitzheim
Wer als kreativer Unternehmer- Neuling noch darauf vertraut, dass große Geschäftspartner sein geistiges Eigentum respektieren, ist nach einem Treffen mit Ulrich Benedum um eine naive Illusion ärmer.
Der Münchner Patentanwalt hat in seinem Büro ein Corpus Delicti liegen, das belegt, dass ein Mittelständler heutzutage nicht einmal mehr auf die Ehrbarkeit von Kaufleuten zählen kann, die selber Schutz vor Dieben suchen. Der Streitgegenstand ist ausgerechnet eines jener Hartetiketten, wie sie Textilgeschäfte zur Warensicherung verwenden. Die Kopie ist vom patentierten Original nicht zu unterscheiden, Form und Farbe sind identisch. Die Manager der internationalen Handelskette, in deren Filialen der Patentinhaber das dreiste Plagiat entdeckte, waren nicht etwa auf einen Produktpiraten hereingefallen: Sie hatten sich selbst in Asien einen Hersteller gesucht, der willens und in der Lage war, das Teil billiger nachzubauen. Um nicht von Ladendieben bestohlen zu werden, ist der Händler selbst unter die Diebe gegangen - und hielt Ideenklau wohl für ein Kavaliersdelikt.
Abwehrbereit zu sein tut also Not, auch wenn die Verrohung der unternehmerischen Sitten noch nicht so weit gediehen ist, dass Prozesse gegen Nachahmer zum täglichen Brot der Patentanwälte gehören würden. Benedum, Partner der britischen Traditionskanzlei Hazeltine Lake, führt einen oder zwei pro Jahr und liegt damit schon weit über dem Branchendurchschnitt.
Wenige hundert Fälle jährlich landen überhaupt vor deutschen Gerichten. "Ein Patent ist für Erfinder und Unternehmen eine Art Versicherung", erklärt der Chemiker, der seit 18 Jahren als European Patent Attorney ("zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt") zugelassen ist. Die Patentverletzung ist für ihn der eher seltene Schadensfall, dem man vorzubeugen versucht - und das Prozedere der Patentanmeldung ein gerade bei Innovationsgründungen wichtiges Instrument, das dem Gründer dabei hilft, aus seinen Ideen ein möglichst überlegenes Produkt samt praktikablem Geschäftsmodell reifen zu lassen.
Dass der Vergleich mit der Versicherung den Blick von der Technik aufs Kaufmännische lenkt, kommt nicht von ungefähr.
Gewerbliche Schutzrechte sind ein reiner Kostenfaktor
Wie bei allen juristischen Schutzkonstrukten für geistiges Eigentum geht es auch im Patentwesen weniger um die Förderung genialer Einfälle als vielmehr darum, wie man mit ihnen am geschicktesten Geld verdient. Läuft alles nach Plan, sind die gewerblichen Schutzrechte - wie Versicherungsprämien - ein reiner Kostenfaktor. Allerdings einer, der es in sich hat: Wie ein Versicherungsnehmer muss der Gründer nämlich aufpassen, dass er sich weder unter- noch überversichert und den richtigen Schutz zur rechten Zeit einkauft.
Eine schlichte Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, die erste Ansprüche dokumentiert, ist für 500 Euro zu haben. Wer eine weltmarkttaugliche Neuheit in petto hat, sieht sich über kurz oder lang mit Gebühren, Anwalts- und Übersetzerhonoraren konfrontiert, die ein durchschnittlich finanziertes Start-up nicht mehr aus eigener Kraft schultern kann. Sich den Vorsorgeaufwand erst einmal zu sparen, ist keine Option: Sobald eine Innovation öffentlich bekannt wird, gilt sie juristisch als "Stand der Technik". Ist sie dann noch nicht zum Patent angemeldet, darf jeder Konkurrent das Produkt nach Belieben nachbauen.
Theoretisch könnte sich der Gründer mit dem Patentieren also maximal so lange Zeit lassen, bis er seine ersten, mit Bordmitteln finanzierten Prototypen präsentiert. Eine solche Geheimhaltungsstrategie funktioniert in der Praxis allerdings nur in Ausnahmefällen. Fast alle Experten raten deshalb davon ab, dieses Risiko einzugehen. "Es lohnt sich, Patente schon früher anzumelden, schon als Signal für Investoren", findet Michael Brandkamp, Hauptgeschäftsführer des Bonner High-Tech Gründerfonds (HTGF). Wer an Kapital oder Fördertöpfe heran wolle, werde ganz sicher danach gefragt, sagt auch Professor Bernhard Arnolds, Leiter der Zentralstelle für Technologietransfer der Universität Freiburg.
Patente seien nun einmal "Assets", also potenzielle Vermögenswerte: "Früher steckte der Wert eines Unternehmens in seinen Betriebsmitteln wie Grundstücken, Gebäuden und Maschinen, heute zum Großteil in IP." IP, gesprochen Ei Pi, steht in der Investorenszene nicht für Internet Protocol, sondern ist das gängige Kürzel für Intellectual Property - geistiges Eigentum. Diese zu handelbaren Gütern mutierten Ideen schmücken schon so manche Bilanz, ihre monetäre Bewertung ist jedoch mindestens so spekulativ wie die von Immobilien. Brandkamp rät deshalb, sich bei der Bewertung eines Patents mit dem symbolischen Euro zu begnügen.
Auch Arnolds sieht bei seiner Klientel aus dem akademischen Umfeld die Gefahr von verfrühter Euphorie und selbstbetrügerischen Anwandlungen.
Hochschulinstitute meldeten ihre Errungenschaften nämlich "in aller Regel" bereits in einer sehr frühen Reifephase an. Ein Doktorand, der dann schon von einer 100-Millionen-Euro-Firma träume, müsse bedenken, dass es auf das "Proof of Principle" ankomme, also den Nachweis, dass seine im Labor erprobte Schöpfung für den harten industriellen Alltag taugt. "Solange nicht klar ist, ob das Produkt funktioniert", so Arnolds, "hat das Patent wenig bis keinen Wert." Entsprechend vorsichtig agierten auch die Investoren, die mit dem Einstieg in ein Start-up immerhin ihr Geld darauf verwetten, dass die Technik nicht noch floppt.
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