ThemaAtommüll-EndlagerRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Atommüllendlager Verfassungsrichter verwerfen Beschwerde gegen Schacht Konrad

Atommülllager Schacht Konrad (Archivfoto 2002): Weg für Einlagerung ist freiZur Großansicht
dpa

Atommülllager Schacht Konrad (Archivfoto 2002): Weg für Einlagerung ist frei

Das Atommüllendlager Schacht Konrad kann wie geplant an den Start gehen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts bestehen nun keine verfassungsrechtlichen Bedenken - die Beschwerde eines Landwirts verwarf das Gericht.

Karlsruhe - Mit ihrer Entscheidung machten die Richter den Weg für den Betrieb des Atommüllendlagers endgültig frei. Der Beschluss dazu wurde nun veröffentlicht: Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung der Schachtanlage nicht zur Entscheidung an. Alle verfassungsrechtlichen Fragen seien bereits geklärt.

Der Mann hatte gegen die Betriebsgenehmigung des niedersächsischen Umweltministeriums Beschwerde eingelegt. Das Endlager in der Nähe seines Hofes gefährde unter anderem sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und den Schutz seiner Lebensgrundlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2002. Das Endlager in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk bei Salzgitter in Niedersachsen soll 2014 in Betrieb gehen. Ab dann sollen dort in 100 bis 1000 Meter langen Kammern bis zu 300.000 Kubikmeter Atommüll gelagert werden. Die Lagerräume befinden sich in 800 bis 1300 Metern Tiefe. Zunächst soll das Feld in 800 Metern Tiefe in Betrieb gehen. Eingelagert werden sollen Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Die Betreiber gehen davon aus, dass das Lager bis zum Jahr 2040 Müll aufnehmen werden kann.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts bestehen nun also keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen: Die der Betriebserlaubnis zugrunde liegenden Gesetze gewährleisteten den gleichen Sicherheitsstandard wie die für Kernkraftwerke und Zwischenlager geltenden Regelungen des Atomgesetzes, argumentieren die Verfassungsrichter. Diese Regelungen habe das Gericht bereits für verfassungsgemäß befunden. Der Landwirt werde daher nicht in seinen Grundrechten verletzt.

Die Atomgegner der Initiative "ausgestrahlt" beklagten, in keiner einzigen Instanz des Gerichtsweges hätten die Beschwerdeführer ihre Argumente vorbringen können. Auch Karlsruhe habe sich einer Anhörung der Betroffenen verweigert: "Wer jetzt noch behauptet, in Sachen Atomenergie hätte jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, seine Rechte vor Gericht einzuklagen, der täuscht die Öffentlichkeit", sagte Jochen Stay, der Sprecher der Initiative.

chs/dpa/AFP

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wissenschaft
alles aus der Rubrik Technik
alles zum Thema Atommüll-Endlager

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Zur Großansicht
DER SPIEGEL







TOP



TOP