Geistiges Eigentum Erfinder suchen nach dem Patent-Rezept
Von Ulf J. Froitzheim
4. Teil: So sichern Sie ihr geistiges Eigentum
- "Immer klein anfangen!", bringt der Berliner Unternehmer Wolfgang Weber die Grundregel für Gründer auf den Punkt. Entscheidend ist nicht, sofort auf der ganzen Welt Patentschutz zu beanspruchen, sondern an einer Stelle amtlich zu dokumentieren, dass man mit seiner Neuheit der Erste ist. Eine Patentanmeldung beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA), die nur 500 Euro Gebühren kostet, sichert bereits ein Jahr lang die weltweite "Priorität"; bis zur Offenlegung bleiben 18 Monate Zeit. Vor der Anmeldung sollte der Gründer möglichst in Absprache mit seinem Patentanwalt den "Stand der Technik" recherchiert haben, von dem er sich abheben muss.
- Die Anmeldung darf durchaus ein Provisorium sein. "Man darf nie etwas öffentlich machen, bevor eine Anmeldung im Amt ist", warnt Fidlock-Chef Joachim Fiedler, der notfalls in der Nacht vor einem Kundentermin noch schnell ein Patent schreibt. Stellt man nach der Einreichung fest, dass man etwas ändern oder ergänzen möchte, ist das jederzeit möglich. Selbst nachdem die staatlichen Patentprüfer nach einem Dreivierteljahr ihre erste Bewertung abgegeben haben, lässt sich die erste Anmeldung laut Patentanwalt Ulrich Benedum noch immer "rückstandsfrei tilgen" und durch eine neue, bessere ersetzen - dann beginnt die Frist von neuem.
- Nicht jede patentfähige Idee ist eine Basis für eine Unternehmensgründung, Verfahrenspatente sind schwerer durchzusetzen als Produktpatente. Der Markt, nicht technische Raffinesse bestimmt über den Erfolg. Ulrich Benedum rät, einen "technischen Geschäftsplan für die neuen geplanten Produkte" zu schreiben und darin den Kundennutzen herauszuarbeiten. Daraus ergäben sich unmittelbar die entscheidenden Patentansprüche.
- Bei der Internationalisierung raten die Experten zu kleinen Schritten, beginnend mit einer PCT-Anmeldung, die dem Erfinder zweieinhalb Jahre Zeit lässt, bevor es teuer wird. Größere Kosten fallen bei diesem Vorgehen erst dann an, wenn schon klar ist, ob sich der Schutz überhaupt rentiert, also das Produkt in Deutschland läuft und für den Weltmarkt interessant ist. Ist dies der Fall, ist das Start-up auch für Investoren attraktiv.
- Ausgründer aus Hochschulen müssen ihre Patentrechte zwar der zuständigen Verwertungsagentur überlassen, können aber Lizenzverträge schließen. An größeren Forschungseinrichtungen gibt es Teams, die Gründern beim IP-Management helfen - am Karlsruher Institut für Technologie sogar bei der Markenanmeldung.
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