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Geistiges Eigentum Erfinder suchen nach dem Patent-Rezept

Geistiges Eigentum: Suche nach dem Patent-Rezept
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4. Teil: So sichern Sie ihr geistiges Eigentum

  • "Immer klein anfangen!", bringt der Berliner Unternehmer Wolfgang Weber die Grundregel für Gründer auf den Punkt. Entscheidend ist nicht, sofort auf der ganzen Welt Patentschutz zu beanspruchen, sondern an einer Stelle amtlich zu dokumentieren, dass man mit seiner Neuheit der Erste ist. Eine Patentanmeldung beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA), die nur 500 Euro Gebühren kostet, sichert bereits ein Jahr lang die weltweite "Priorität"; bis zur Offenlegung bleiben 18 Monate Zeit. Vor der Anmeldung sollte der Gründer möglichst in Absprache mit seinem Patentanwalt den "Stand der Technik" recherchiert haben, von dem er sich abheben muss.
  • Die Anmeldung darf durchaus ein Provisorium sein. "Man darf nie etwas öffentlich machen, bevor eine Anmeldung im Amt ist", warnt Fidlock-Chef Joachim Fiedler, der notfalls in der Nacht vor einem Kundentermin noch schnell ein Patent schreibt. Stellt man nach der Einreichung fest, dass man etwas ändern oder ergänzen möchte, ist das jederzeit möglich. Selbst nachdem die staatlichen Patentprüfer nach einem Dreivierteljahr ihre erste Bewertung abgegeben haben, lässt sich die erste Anmeldung laut Patentanwalt Ulrich Benedum noch immer "rückstandsfrei tilgen" und durch eine neue, bessere ersetzen - dann beginnt die Frist von neuem.
  • Nicht jede patentfähige Idee ist eine Basis für eine Unternehmensgründung, Verfahrenspatente sind schwerer durchzusetzen als Produktpatente. Der Markt, nicht technische Raffinesse bestimmt über den Erfolg. Ulrich Benedum rät, einen "technischen Geschäftsplan für die neuen geplanten Produkte" zu schreiben und darin den Kundennutzen herauszuarbeiten. Daraus ergäben sich unmittelbar die entscheidenden Patentansprüche.
  • Bei der Internationalisierung raten die Experten zu kleinen Schritten, beginnend mit einer PCT-Anmeldung, die dem Erfinder zweieinhalb Jahre Zeit lässt, bevor es teuer wird. Größere Kosten fallen bei diesem Vorgehen erst dann an, wenn schon klar ist, ob sich der Schutz überhaupt rentiert, also das Produkt in Deutschland läuft und für den Weltmarkt interessant ist. Ist dies der Fall, ist das Start-up auch für Investoren attraktiv.
  • Ausgründer aus Hochschulen müssen ihre Patentrechte zwar der zuständigen Verwertungsagentur überlassen, können aber Lizenzverträge schließen. An größeren Forschungseinrichtungen gibt es Teams, die Gründern beim IP-Management helfen - am Karlsruher Institut für Technologie sogar bei der Markenanmeldung.

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insgesamt 6 Beiträge
Zephira 22.06.2010
Ein ausführlicher, informativer und anschaulicher Artikel. Danke!
Ein ausführlicher, informativer und anschaulicher Artikel. Danke!
FastFertig 22.06.2010
Es ist erstaunlich was sich hier für eine Blase unproduktiver Schaumschläger um praktisch jedes reele Produkt gebildet hat. Vor dem was die Anwälte hier aufgebaut haben kann die Mafia nur den Hut ziehen. So funktioniert [...]
Es ist erstaunlich was sich hier für eine Blase unproduktiver Schaumschläger um praktisch jedes reele Produkt gebildet hat. Vor dem was die Anwälte hier aufgebaut haben kann die Mafia nur den Hut ziehen. So funktioniert organisierte Kriminaltät wirklich. Man benötigt eine raffgierigie Bande von Anwälten um sich vor einer anderen Horde von Anwälten zu schützen. Die Mafia nennt das Schutzgeld, die Anwälte Honorar. Das ist der einzige Unterschied.
lefdutty 22.06.2010
Ich habe bei meinen Patentanmeldungen unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Zuerstmal zum Artikel: im Großen und Ganzen sachlich richtig und ausführlich. Alle Punkte die relevant sind wurden aufgeführt. Nun zu meinen [...]
Ich habe bei meinen Patentanmeldungen unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Zuerstmal zum Artikel: im Großen und Ganzen sachlich richtig und ausführlich. Alle Punkte die relevant sind wurden aufgeführt. Nun zu meinen Erfahrungen. Meine erste Anmeldung war ein Gebrauchsmuster ( diese Form des Schutzrechtes wurde nicht erwähnt und verlängert die Frist zur Anmeldung um ein weiteres Jahr)und ich bin an eine gediegene Kanzlei in Regensburg geraten. Nach eineigen Anmeldungen hatte ich mich mal über den geringen Preis erkundigt und erhielt zur Antwort: Wir betrachten es als eine Art Wirtschaftsförderung, was nützt es wenn der Erfinder zwar die Anmeldung bezahlt hat aber für die Entwicklung kein Geld mehr hat. Später war ich mal in die Verlegenheit gekommen ein anders Patent anzumelden und nahm auf Empfehlung einen anderen Anwalt.Dieser hat dann für die gleiche Leistung den 10 fachen Preis genommen. Und ich durfte dann lernen das Patentanwälte frei in ihrer Preisgestaltung sind, und nicht der BRAGO ( so hieß das damals noch) unterliegen. Deshalb mein Rat : vorher fragen !
marvinw 22.06.2010
Diese ganze Horde Anwälte kostet einen Haufen Geld und wird mit der Arbei nie fertig. In dem Fall ist Mafia viel besser und viel effizienter. Da werden nicht Tausend Papiere geschrieben und hin- und hergeschickt, unendliche [...]
Zitat von FastFertigMan benötigt eine raffgierigie Bande von Anwälten um sich vor einer anderen Horde von Anwälten zu schützen. Die Mafia nennt das Schutzgeld, die Anwälte Honorar. Das ist der einzige Unterschied.
Diese ganze Horde Anwälte kostet einen Haufen Geld und wird mit der Arbei nie fertig. In dem Fall ist Mafia viel besser und viel effizienter. Da werden nicht Tausend Papiere geschrieben und hin- und hergeschickt, unendliche Prozesse in die Länge gezogen und Kohle verschwendet. Ein sinnliches Gespräch klärt alle Missverständnisse auf "einen Schlag" auf, und jeder Sesselpupser hat panische Angst vor Prügel geschweige von irgendwelchen Waffen. Tja, so ist das wenn man aus dem Gesetz Geschäftemacherei macht.
phboerker 23.06.2010
Zitat: "viele Patentanwälte sind von Haus aus Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung" Nein, ALLE Patentanwälte sind Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung. Es ist sowieso eine [...]
Zitat: "viele Patentanwälte sind von Haus aus Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung" Nein, ALLE Patentanwälte sind Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung. Es ist sowieso eine Selbstverständlichkeit, dass man einen Chemiker nicht mit der Ausarbeitung einer Elektronik-Patentanmeldung beauftragen sollte. Deshalb haben Kanzleien normalerweise auch eine ganze Reihe von Patentanwälten, von denen dann derjenige mit der besten technischen Eignung einen Vorgang übernimmt. Ansonsten: zweimal wird im Artikel eine Anmeldung beim DPMA für 500€ erwähnt. Tatsächlich ist eine solche bereits für 50€ möglich. Gebrauchsmuster werden gar nicht erwähnt. Gerade für den Fall einer (mehr oder weniger versehentlichen) Veröffentlichung ist das Gebrauchsmuster das Mittel der Wahl, da es hier eine Neuheitsschonfrist von einem halben Jahr gibt, innerhalb dessen eigene Veröffentlichungen "ausgeblendet" werden. Ein Gebrauchsmuster bietet letztlich dieselben Rechte wie ein Patent (ist aber auf Vorrichtungen beschränkt => keine Verfahren), hat aber eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Die im Artikel mehrfach erwähnte PCT-Anmeldung ist meiner Meinung nach für die meisten Unternehmensgründer eine Nummer zu hoch gegriffen. Die zweieinhalb Jahre, bis massiv Geld in die internationalen Anmeldeverfahren fließen muss, sind meistens zu kurz, um Investoren zu finden. Dann doch lieber ein europäisches Patent, das man seit dem überwiegenden Wegfall des Übersetzungserfordernisses bei der Validierung in den einzelnen europäischen Staaten notfalls noch mit eigenem Kapital stemmen kann, oder man begnügt sich gleich mit Deutschland, was als Markt ja auch noch nicht so ganz unwichtig ist.
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