Stresstest: Prüfer entlarven Sicherheitslücken deutscher AKW
Verzögert sich der schnelle Atomausstieg? Die Reaktorsicherheitskommission hat keine klare Empfehlung für die Abschaltung von deutschen Kernkraftwerken gegeben. Der Stresstest belegt aber Mängel: Einige Meiler sind gegen Abstürze selbst kleiner Flugzeuge nicht ausreichend gesichert.
Berlin - Der Bericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK) über den Status der deutschen Atomkraftwerke war mit Spannung erwartet worden - doch eine klare Empfehlung für die Abschaltung von Atomkraftwerken geben die Experten nicht. Am Dienstag wurden die Ergebnisse in Berlin vorgestellt. Es werden zwar Schwachpunkte im Fall von Flugzeugabstürzen eingeräumt. Die ältesten Anlagen könnten aber möglicherweise entsprechend nachgerüstet werden.
Den Schutz vor Flugzeugabstürzen hob Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bei der Präsentation des Berichts in Berlin besonders hervor. Hier seien die AKW in drei Sicherheitskategorien eingestuft worden:
- Keinen "nachgewiesenen baulichen Schutz" haben die AKW Biblis A und B, Brunsbüttel und Philippsburg.
- Die Kernkraftwerke Unterweser, Isar I und Neckarwestheim I besitzen einen Schutz der Stufe eins, also gegen leichtere Flugzeuge.
- Die anderen zehn deutschen AKW stuften die Experten auf die Schutzstufe 2 ein.
- Die Stufe 3 - ein ausreichender Schutz gegen den Einschlag schwerster Flugzeuge - werde von keinem deutschen AKW erreicht.
Röttgen vermied eine Andeutung darüber, ob die Erkenntnisse zu einer beschleunigten Abschaltung der vier am wenigsten geschützten Kraftwerke führen könnten. Der Beschluss für den Atomausstieg bedeute, dass es keine sofortige Stilllegung aller AKW, sondern einen Übergang geben werde. Dieser "überschaubare Zeitraum" könne nach "Sicherheitskriterien und Schutzfähigkeit der Kernkraftwerke gestaltet werden", so der Minister. "Hier gibt es auch Hinweise und Grundlagen, wie der Ausstiegsprozess zu gestalten ist."
Deutlicher äußerte sich der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne): Er sieht das Atomkraftwerk Philippsburg I vor dem endgültigen Aus. Er gehe er davon aus, dass der Meiler nach Auslaufen des Moratoriums Mitte Juni nicht wieder ans Netz gehen werde, sagte Untersteller am Dienstag. Der RSK-Bericht habe nicht nur den mangelnden Schutz vor Flugzeugabstürzen offenbart. Auch das Brennelementelager von Philippsburg I sei durch eine vergleichsweise dünne Dachschicht - vergleichbar mit den Reaktoren im japanischen Fukushima - von der Umgebung abgetrennt.
"Nach Fukushima dürfte jedem klar geworden sein, dass auch in einem Restrisiko eine potentielle Gefahr liegt", warnte Untersteller. Selbst bislang für unwahrscheinlich gehaltene Fallkonstellationen müssten in den Sicherheitskonzepten berücksichtigt werden. Die nicht ausreichenden Sicherheitsreserven seien ein "K.o.-Kriterium für den Weiterbetrieb" des Meilers. Die Betonhülle zu verstärken und den Reaktor technisch nachzurüsten, würde Investitionen im oberen dreistelligen Millionenbereich erfordern. Ein Weiterbetrieb dürfte damit "wirtschaftlich nicht mehr darstellbar" sein. Die endgültige Entscheidung müsse jedoch der Betreiber EnBW treffen.
Scharfe Kritik an engem Zeitfenster
SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte den Stresstest schon vor seiner Veröffentlichung als nicht aussagekräftig bezeichnet. Für die Sicherheitsüberprüfung sei viel zu wenig Zeit gewesen, sagte Gabriel am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Zudem sei sie nicht nach modernen Anforderungen erfolgt. "Sie brauchen, um ein Kraftwerk wirklich zu überprüfen, ein bis eineinhalb Jahre", sagte der frühere Bundesumweltminister. Er bemängelte zudem, dass Röttgen die 2009 entwickelten Sicherheitskriterien wieder außer Kraft gesetzt habe. Es werde "auf der Basis eines 30 Jahre alten Katalogs" geprüft. Es sei "unverantwortlich", dass die Bundesregierung sich nicht traue, moderne Sicherheitsstandards zu fordern.
Auch die schleswig-holsteinische Atomaufsicht kritisierte das enge Zeitfenster bei der Überprüfung der Kernkraftwerke. "Viele Fragen konnten von den Betreibern nicht mit der für eine atomaufsichtliche Bewertung erforderlichen Qualität beantwortet werden", hieß es in einem Schreiben an das Umweltministerium und den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland. "Erst recht war keine atomaufsichtliche Bewertung möglich."
Das für die Atomaufsicht zuständige Kieler Justizministerium kritisiert, das zu einer Reihe von Fragen nur die Einschätzungen der AKW-Betreiber "ohne die gewohnte Nachweistiefe" vorlägen. Eine Überprüfung der Aussagen sei kaum möglich. Aus Sicht der Grünen wird damit deutlich, dass der Stresstest keine Grundlage für die Entscheidung über das sofortige und endgültige Abschalten der acht im Rahmen des Moratoriums stillstehenden AKW sein könne.
Röttgen hielt dem entgegen, dass man vor einer "völlig neuen Fragestellung" gestanden hätte. Es sei nicht darum gegangen, ob die aktuellen Sicherheitsanforderungen eingehalten würden - sondern um mögliche Szenarien, die über alles bisher bekannte hinausgingen. Deshalb sei die Kritik, der RSK-Bericht stehe auf einer veralteten Grundlage, "völlig falsch" und "neben der Sache liegend". Deutschland spiele mit dem Untersuchungsbericht vielmehr eine internationale Vorreiterrolle.
Die RSK hat indes auch die Sicherheitsauslegung der japanischen Unglücks-Reaktoranlage in Fukushima kritisiert. "Aus dem jetzigen Erkenntnisstand müssen wir feststellen, dass es hier nicht ein Ereignis war, was nicht denkbar, nicht vorhersehbar war", sagte Kommissionschef Wieland. Die Möglichkeit einer solchen Katastrophe hätte nach den bisherigen Erfahrungen mit Tsunamis in der Region "in der normalen Störfallauslegung berücksichtigt werden müssen".
mbe/dpa/dapd/Reuters
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- Dienstag, 17.05.2011 – 12:28 Uhr
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Reaktionsmöglichkeiten, wenn die Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Abklingbecken ausfällt, es keinen Strom gibt oder eingetretene massive Brennelementschäden bis zur Kernschmelze führen.
Notstromversorgung, Personalverfügbarkeit in Notfällen, Wasserstoffbildung und Explosionsgefahr und Vorgehen, wenn das AKW wegen zu hoher Strahlenbelastung nicht mehr betreten werden kann.
Erhalt der Funktionen bei einem besonders starken Erdbeben.
Überprüfung von Folgeschäden mit Blick auf Anstieg bzw. Absinken des Flusspegels, Brand, Kühlmittelverlust, Überflutung, Zerstörung der Infrastruktur, Beeinträchtigung der Personalverfügbarkeit.
Überprüfung der Auswirkungen auf Notfallmaßnahmen bei Überschreitung der in der AKW-Auslegung vorgesehenen Wasserhöhe.
"Bauliche Reserven" beim Einschlag eines Flugzeugs - also eine Überprüfung, ob die Betonhüllen dick genug sind.
Auswirkungen eines Kerosinbrands (Flugzeuge tanken Kerosin).
Wirksamkeit einer räumlichen Trennung, etwa des Leitstands vom Reaktor.
Folgen eines radioaktiven Lecks nach einem Flugzeugabsturz.
Gefährdung bei Angriffen von außen auf computerbasierte Steuerungen und Systeme, Stichwort Cyberterrorismus.
Überprüfung eines langen Notstromfalls von mehr als 72 Stunden im Hinblick auf die Dieselversorgung (Kraftstoff, Öl, Kühlwasser)
Reparatur oder Ersatz von Dieselaggregaten durch eine alternative Notstromversorgung (Gasturbine, Wasserkraftwerk).
Folgen eines Ausfalls der Nebenkühlwasserversorgung im Hinblick auf andere Kühlmöglichkeiten wie Brunnenkühlung.
Quelle: dpa
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