Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Russland nahm Nawalny 2012 zu Unrecht fest

Bei Protesten gegen Wladimir Putin wurde Kremlkritiker Alexej Nawalny 2012 erst festgenommen und später zu 15 Tagen Arrest verurteilt. Zu Unrecht, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Alexej Nawalny nach der Entlassung aus einem Moskauer Gericht am 7. Mai 2012

Alexej Nawalny nach der Entlassung aus einem Moskauer Gericht am 7. Mai 2012

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ITAR-TASS / imago images

Russland hat den Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Verhaftung im Jahr 2012 entwürdigend behandelt und gegen sein Recht auf Freiheit verstoßen. Das stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil  fest. Demnach hatte ein Polizist unnötig Gewalt gegen Nawalny angewandt. Dies gehe aus Videomaterial zu der Festnahme hervor.

Auch, dass der Kremlkritiker nach der Festnahme etwa 18 Stunden in Gewahrsam war, war demnach willkürlich und ungerechtfertigt. Insgesamt wurde Russland bezüglich des Vorgehens gegen Nawalny und einen weiteren Demonstranten wegen Verstößen gegen vier Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention schuldig gesprochen.

Festnahme bei Protesten vor Putins Kreml-Rückkehr

Nawalny und andere prominente Oppositionelle waren 2012 nach Massenprotesten mit Zehntausenden Teilnehmern vor der Rückkehr Wladimir Putins in den Kreml festgenommen worden. Putin hatte damals als Regierungschef das Präsidentenamt von Dmitrij Medwedew übernommen, den er daraufhin zum Ministerpräsidenten machte. Nawalny hatte die Rochade als undemokratisch kritisiert.

Die Proteste am 6. Mai 2012 – einen Tag vor der Amtseinführung Putins – waren die größten des Jahres. Es kam zu blutiger Polizeigewalt gegen die friedlichen Demonstranten und zu Hunderten Festnahmen. Nawalny wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt, weil er bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und regierungsfeindliche Parolen gerufen habe, hieß es damals. (Lesen Sie hier ein Interview mit Nawalny aus dem Jahr.)

Weil bei der Verhandlung von Nawalny eingereichte Dokumente nicht berücksichtigt worden seien, sei auch sein Recht auf eine faire Anhörung verletzt worden, hieß es in der Entscheidung des EGMR. Russland soll ihm nun eine Entschädigung in Höhe von 8500 Euro zahlen. Einer Gerichtssprecherin zufolge ist es das siebte Mal, dass Russland in einem Fall gegen Nawalny vor dem Gerichtshof verliert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg ist kein Gericht der Europäischen Union. Er gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sich die Institutionen um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats, dem auch Russland angehört.

fek/dpa
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