»Revolutionswächter terrorisieren ihre eigene Bevölkerung« EU-Außenminister beschließen neue Sanktionen gegen Iran

Außenministerin Annalena Baerbock: Sanktionen gegen Iran
Foto: FILIP SINGER / EPADie Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union haben neue Sanktionen gegen Iran beschlossen. Das Paket ziele auf jene ab, »die die Repression vorantreiben«, heißt es auf dem Twitter-Account der schwedischen Ratspräsidentschaft: »Die EU verurteilt nachdrücklich den brutalen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die iranischen Behörden gegen friedliche Demonstranten.«
At today’s #FAC the Ministers adopted a new package of sanctions against #Iran, targeting those driving the repression.
— Swedish Presidency of the Council of the EU (@sweden2023eu) January 23, 2023
The EU strongly condemns the brutal and disproportionate use of force by the Iranian authorities against peaceful protesters. @TobiasBillstrom pic.twitter.com/cNeXZCTK79
Die Strafmaßnahmen sehen vor, in der EU vorhandene Vermögenswerte einzufrieren und Einreiseverbote zu erlassen. Konkret treffen sie laut dem EU-Amtsblatt unter anderem Sport- und Jugendminister Hamid Sadschadi, zahlreiche regionale Ableger des Korps der Iranischen Revolutionsgarden und die Dachorganisation der Sittenwächter.
Deutschland hatte vor dem Treffen der Außenministerinnen und Außenminister in Brüssel seine Unterstützung für die Bemühungen bekundet, die iranischen Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. »Wir sehen in Iran nach wie vor ein brutales Regime gegen die eigene Bevölkerung. Das iranische Regime, die Revolutionswächter, terrorisieren ihre eigene Bevölkerung Tag für Tag«, sagte Außenministerin Annalena Baerbock. Klar ist allerdings, dass die Revolutionswächter nicht so einfach als terroristische Organisation eingestuft werden können.
Nationale Gerichtsentscheidung nötig
Für die Aufnahme einer Organisation auf die EU-Terrorliste sei zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde notwendig, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Dienstes der EU auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. »Das bedeutet, dass die EU-Ebene allein nicht ohne eine solche nationale Entscheidung handeln kann«, ergänzte sie. Die nationale Entscheidung müsse sich zudem auf Handlungen beziehen, die unter die unionsrechtliche Definition des Begriffs »terroristische Handlungen« fielen.
Das Europaparlament hatte zuvor mit einer Resolution gefordert, die Revolutionswächter sollten samt ihrer Hilfstruppen auf die EU-Terrorliste gesetzt werden. Zudem sprachen sich die Parlamentarier unter anderem dafür aus, auch gegen Präsident Ebrahim Raisi und Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Chamenei EU-Strafmaßnahmen wie Einreiseverbote und Vermögenssperren zu erlassen.
Als Argument gegen die Einstufung der Revolutionswächter als Terrororganisation gilt auch, dass ein solcher Schritt die ohnehin schon geringen Chancen auf eine Fortführung des Atomabkommens mit dem Iran noch weiter mindern könnte. Mit diesem soll Teheran eigentlich dauerhaft zu einem Verzicht auf die Entwicklung von Atomwaffen bewegt werden.
Auslöser der landesweiten Proteste in Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September in Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Seit ihrem Tod steht die politische Führung durch Proteste gegen die repressive Regierung und das islamische Herrschaftssystem unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr.