Gesetzesverschärfung Belarus führt Todesstrafe bei Hochverrat ein

Alexander Lukaschenko, Alleinherrscher von Belarus: Gesetz unterzeichnet
Foto: Pavel Bednyakov / Sputnik / IMAGOStaatsbediensteten und Militärangehörigen in Belarus droht bei Hochverrat künftig die Todesstrafe. Machthaber Alexander Lukaschenko hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz zur Ausweitung der bisherigen Strafe unterzeichnet. Es sieht das Todesurteil für Funktionäre und Soldaten vor, die durch Akte des Verrats »irreparablen Schaden« für die nationale Sicherheit des Landes angerichtet hätten.
Die von Lukaschenko gebilligten Änderungen am Strafrecht umfassen zudem Strafen für die Verbreitung von »Propaganda des Terrorismus, Diffamierung der Streitkräfte sowie paramilitärischer Einheiten und die Verletzung von Regeln zum Schutz von Staatsgeheimnissen«.
Verschärfung des Gesetzes bereits vor knapp einem Jahr
Belarus ist das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hat. Vollzogen wird die Todesstrafe durch einen Schuss in den Hinterkopf.
Erst im Mai vergangenen Jahres hatte Lukaschenko schon einmal eine Verschärfung vornehmen lassen. Hinrichtungen drohten in Belarus zuvor bei Verurteilungen wegen Mordes oder Terrorismus. Der Machthaber führte auch die Vorbereitung und den »Versuch eines Terrorakts« als Grund für eine Todesstrafe ein.
Mit der Maßnahme setzte der Minsker Machthaber die Opposition im Land weiter unter Druck. Seit den Massenprotesten gegen die umstrittene Wiederwahl Lukaschenkos im August 2020 wurden in Belarus zahlreiche Regierungsgegner wegen des Versuchs oder der Vorbereitung eines Terrorakts bereits beschuldigt, unter ihnen die ins Exil geflohene Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja.