Sozialleistungen im Rotlichtmilieu Belgiens Sexarbeiterinnen bekommen Mutterschutz und Krankengeld
Protest für Sexarbeiter in Brüssel: Gegen Diskriminierung und Ausbeutung
Foto: Nicolas Maeterlinck / Belga / IMAGO
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An diesem Sonntag ist in Belgien ein Gesetz in Kraft getreten, das Sexarbeiter arbeitsrechtlich anderen Beschäftigten gleichstellen soll. Das weltweit einmalige Paragrafenwerk sichert Sexarbeitern und -arbeiterinnen Arbeitsverträge zu, einschließlich der in Belgien üblichen Sozialleistungen. Das Parlament in Brüssel hatte schon im Mai über dieses Gesetz abgestimmt. Bereits im Jahr 2022 war Sexarbeit in Belgien entkriminalisiert worden, ohne allerdings diesen Sektor rechtlich mit anderen gleichzustellen.
Laut dem neuen Gesetz sollen legal Beschäftigte im Rotlichtmilieu auch Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Krankentage und Rente haben. Die Belgische Vereinigung der Sexarbeiter lobte die Novelle als einen »riesigen Schritt vorwärts«. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch begrüßten das Gesetz ausdrücklich. Feministische Organisationen hatten den Vorstoß auch kritisiert. Wenn Sexarbeit normalisiert wird, so lautet ihr Argument, dann werde auch die Ausbeutung von Frauen normalisiert.
Dieser Beitrag gehört zum Projekt Globale Gesellschaft
Unter dem Titel »Globale Gesellschaft« berichten Reporterinnen und Reporter aus Asien, Afrika, Lateinamerika und Europa über Ungerechtigkeiten in einer globalisierten Welt, gesellschaftspolitische Herausforderungen und nachhaltige Entwicklung. Die Reportagen, Analysen, Fotostrecken, Videos und Podcasts erscheinen in einer eigenen Sektion im Auslandsressort des SPIEGEL. Das Projekt ist langfristig angelegt und wird von der Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) unterstützt.
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