Bolivien Ex-Präsident Morales darf nicht bei Senatswahl antreten

Boliviens Ex-Präsident Evo Morales kann sich bei der kommenden Wahl nicht um einen Sitz im Senat bewerben. Das hat ein Gericht entschieden. Der Grund: Er hat keinen Wohnsitz in Bolivien.
Evo Morales musste im vergangenen Jahr zurücktreten

Evo Morales musste im vergangenen Jahr zurücktreten

Foto: Claudio Santisteban / imago images/ZUMA Press

Rund fünf Wochen vor den Senatswahlen in Bolivien hat ein Gericht die Hoffnungen des Ex-Präsidenten Evo Morales auf einen Sitz in dem Gremium endgültig zunichtegemacht. Das Verfassungsgericht in La Paz billigte am Montag mit knapper Mehrheit eine entsprechende Entscheidung der für die Organisation der Wahlen zuständigen Kommission. Justizminister Alvaro Coimbra kommentierte dies am Montag auf Twitter mit den Worten: "Es gibt noch rechtschaffene Richter."

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Die Wahlbehörde hatte eine Kandidatur des langjährigen Staatschefs als Senator für das Department Cochabamba bereits im Februar für unzulässig erklärt, weil er keinen dauerhaften Wohnsitz in Bolivien habe. Morales' Anwälte legten Beschwerde dagegen bei dem Gericht am Regierungssitz La Paz ein - vergeblich, wie sich nun herausstellte. Die Wahlen wurden zwischenzeitlich wegen der Corona-Pandemie mehrmals verschoben.

Morales lebt im Exil in Argentinien

Morales lebt derzeit im Exil in Argentinien. Er trat im vergangenen Jahr nach dreizehn Jahren im Amt auf Druck des Militärs zurück, nachdem ihm Betrug bei der Präsidentenwahl vom 20. Oktober vorgeworfen worden war. In Bolivien übernahm daraufhin eine Interimsregierung die Amtsgeschäfte. Die Anhänger des ersten indigenen Präsidenten des Andenstaats sowie seine Verbündeten in der Region sprechen von einem Putsch.

Am 18. Oktober soll nicht nur das Parlament, sondern auch der Präsident gewählt werden. Die Wahlen waren wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschoben worden. Mit dem Urnengang soll die politische Krise in dem südamerikanischen Land beendet werden. Seit Morales' Rücktritt übt die konservative frühere Vizesenatspräsidentin Jeanine Áñez übergangsweise das Amt der Staatschefin aus.

Morales wegen mehrerer Punkte unter Anklage

Vor der Entscheidung des Gerichts war Morales bereits von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen worden. Der Senat hatte ein Gesetz verabschiedet, das Kandidaten ausschließt, wenn diese bereits in den vergangenen drei Legislaturperioden durchgehend im Amt waren.

Morales steht in Bolivien wegen Volksverhetzung und Terrorismus unter Anklage. Zudem hat die bolivianische Generalstaatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Morales wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Den Haag eingereicht. Außerdem befindet er sich wegen angeblicher Beziehungen zu Minderjährigen im Fokus der Justiz.

höh/dpa/AFP
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