»Sea-Watch 3« Italienische Justiz lässt letzte Anschuldigung gegen Carola Rackete fallen

Im Juni 2019 war Carola Rackete mit Migranten in den Hafen von Lampedusa eingefahren – trotz eines gerichtlichen Verbots. Nun ist klar, dass dies keine juristischen Konsequenzen für die Kapitänin haben wird.
Seenotretterin Carola Rackete an Bord der »Sea-Watch 3« (Foto von 2019)

Seenotretterin Carola Rackete an Bord der »Sea-Watch 3« (Foto von 2019)

Foto: Guglielmo Mangiapane/REUTERS

Bereits im Mai stellte die italienische Justiz ein Verfahren gegen Carola Rackete ein, die deutsche Ex-Kapitänin der »Sea-Watch 3«. Nun lassen die Behörden auch letzte Ermittlungen fallen. Die Ermittlungsrichterin in Agrigent gab einem Antrag auf Archivierung statt, wie aus dem Dekret des Gerichts hervorging. Das teilte die Organisation Sea-Watch mit.

Die Entscheidung sei final, da kein Einspruch mehr dagegen erhoben werden könne, erklärte ein Organisationssprecher auf Nachfrage.

Eigensinniges Anlegemanöver

Rackete kommandierte die »Sea-Watch 3« im Juni 2019. Das Schiff fährt auch heute noch ins zentrale Mittelmeer, um in Seenot geratene Migrantinnen und Migranten zu retten, die versuchen, nach Europa zu gelangen. Am Freitagabend will es wieder sein anvisiertes Operationsgebiet im Mittelmeer erreichen.

Am 29. Juni 2019 fuhr die »Sea-Watch 3« trotz eines Verbots in den Hafen der italienischen Insel Lampedusa ein. Damals war in Italien die Mitte-Rechts-Regierung mit Innenminister Matteo Salvini an der Macht, die in der Migrationspolitik eine äußerst harte und umstrittene Position vertrat. Rackete war damals vorgeworfen worden, bei dem Anlegemanöver in Lampedusa Widerstand gegen die italienische Küstenwache geleistet zu haben.

Rackete wurde in der Folge wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung und der Verletzung eines Artikels im Schifffahrtsgesetz angeklagt. Drei Tage nach ihrer Festnahme verfügte ein Gericht die Freilassung der Seenotretterin mit dem Argument, dass diese durch ihr Handeln Leben gerettet habe.

Auch nun stellte das Gericht fest, dass Rackete rechtens nach ihrer Pflicht gehandelt habe, um die Menschen zu schützen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein anderer Hafen in der libyschen Hauptstadt Tripolis nicht als »place of safety« – also sicherer Hafen – angesehen werden konnte und ein Schiff lediglich temporär als sicherer Ort gelte.

Die Aktivistin äußerte sich auf Twitter über die Entscheidung.

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Nicht Personen hätten in der Geschichte die größten Menschenrechtsverletzungen begangen, sondern Staaten. »Wir müssen sie genau beobachten und sie stets herausfordern, wenn sie Ungerechtigkeiten begehen«, so Rackete.

Hinweis der Redaktion: In einer ersten Überschrift hatten wir von einer Anklage gegen Rackete geschrieben, zu der war es aber noch gar nicht gekommen. Wir haben die Angaben präzisiert.

mrc/dpa
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