Corona-Regeln Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in den Niederlanden

Nächtliches Amsterdam: Gericht sah in Ausgangssperre »weitreichende Verletzung« der Bewegungsfreiheit und der Privatsphäre
Foto: Francois Lenoir / REUTERSWie sehr darf der Staat in die Rechte der Bevölkerung eingreifen, um die Corona-Pandemie einzudämmen? In den Niederlanden hat ein Gericht diese Frage nun zum Thema Ausgangssperre beantwortet – und der Regierung von Ministerpräsident Mark Rutte eine juristische Niederlage beschert. Die nächtliche Ausgangssperre in dem Land ist dem Urteil zufolge unrechtmäßig. Das Gericht in Den Haag ordnete an, die Maßnahme sofort aufzuheben.
Zur Begründung hieß es, die Ausgangssperre sei eine »weitreichende Verletzung« der Bewegungsfreiheit und der Privatsphäre. Dieser Eingriff in die Grundrechte sei nicht gerechtfertigt gewesen und erfolgt, ohne dass das Parlament einbezogen worden sei. Die Regierung kann die Entscheidung anfechten. Sie gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Urteil ab.
Die Ausgangssperre galt seit dem 23. Januar. Erst in der vergangenen Woche war sie bis zum 2. März verlängert worden. Dabei verwies die Regierung auf die Gefahr durch neue, ansteckendere Varianten des Coronavirus.
Das Ausgangsverbot gilt zwischen 21.00 und 04.30 Uhr und hatte vergangenen Monat zu den schlimmsten Ausschreitungen seit Jahrzehnten in den Niederlanden geführt. Nachdem die Maßnahme in Kraft getreten war, gab es an mehreren Tagen danach Krawalle. Die Polizei ging unter anderem in Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Eindhoven mit Wasserwerfern und Tränengas gegen die Randalierer vor, mehr als 400 Menschen wurden festgenommen.
Anfang Februar hatte die niederländische Regierung auch den Corona-Lockdown bis zum 2. März verlängert. Bars, Restaurants und nicht lebensnotwendige Geschäfte bleiben geschlossen