Das oberste Uno-Gericht hat entschieden Uganda muss 325 Millionen Dollar Entschädigung an den Kongo zahlen

Frauen missbraucht, Kindersoldaten rekrutiert und Gold geplündert: Uganda hat nach Auffassung der Uno bis 2003 in einer rohstoffreichen Provinz der Demokratischen Republik Kongo gewütet – und muss dafür nun zahlen.
Ugandische Soldaten verlassen 2003 das Gebiet der DRK (Archiv)

Ugandische Soldaten verlassen 2003 das Gebiet der DRK (Archiv)

Foto: PETER BUSOMOKE / AFP

Der Internationale Gerichtshof hat Uganda zur Zahlung von 325 Millionen Dollar (284 Millionen Euro) Entschädigung an die Demokratische Republik Kongo verurteilt. Dies ist eine Gesamtsumme für alle Schäden, die Uganda dem Nachbarland im Konflikt um die rohstoffreiche Provinz Ituri 1998 bis 2003 zugefügt hatte. Uganda müsse das Geld in fünf Jahresraten bis 2026 bezahlen, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Damit blieben die Richter deutlich unter der von der Demokratischen Republik Kongo geforderten Summe von mehr als elf Milliarden Dollar. Das Urteil ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich.

Seit 1999 verhandelte das Uno-Gericht im Konflikt zwischen den beiden afrikanischen Ländern. Bereits 2005 hatten die Richter geurteilt, dass Uganda für die Schäden verantwortlich sei wie etwa die Tötung von Menschen, sexuelle Gewalt, Rekrutierung von Kindersoldaten und die Vertreibung von Menschen.

Da die genaue Zahl von Opfern und Höhe der Schäden nicht festzustellen sei, legte das Gericht Pauschalsummen fest. Für Personenschäden muss das Land nun rund 197 Millionen Euro bezahlen. 35 Millionen Euro für Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sowie 52 Millionen Euro für Plünderung natürlicher Rohstoffen wie etwa Gold, Diamanten und Erze.

Das Gericht hatte zunächst den beiden Ländern aufgetragen, die Höhe der Entschädigungen selbst auszuhandeln. Doch 2015 rief der Kongo das Gericht erneut an, da die Gespräche gescheitert waren.

kim/dpa/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren