Fall Ahmaud Arbery Erneut lebenslange Haft für Mord an schwarzem Jogger

Im Februar 2020 erschoss Travis M. den Schwarzen Ahmaud Arbery. Nun wurde er erneut vor dem US-Bundesgericht in Georgia zu lebenslanger Haft verurteilt.
Lebenslange Haft für den Mord an Ahmaud Arbery: Travis M.

Lebenslange Haft für den Mord an Ahmaud Arbery: Travis M.

Foto: STEPHEN B. MORTON / AFP

Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an dem schwarzen Jogger Ahmaud Arbery ist gegen einen der verurteilten Männer erneut eine lebenslange Haftstrafe verhängt worden. Das entschied heute eine Richterin eines US-Bundesgerichts im Bundesstaat Georgia, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Der Schütze Travis M. war im Februar wegen Hassverbrechen für schuldig befunden worden. Eine Jury kam zu dem Schluss, dass die drei Männer Arberys verfassungsmäßige Rechte verletzt hätten.

Verstörendes Handyvideo zeigte die Tat

Der 25-jährige Arbery war im Februar 2020 nahe der Stadt Brunswick in Georgia beim Joggen erschossen worden. Die Ermittlungen kamen erst richtig in Gang, als der Fall später durch ein verstörendes Handyvideo von der Tat national und international Aufmerksamkeit erlangte. Wenig später am 25. Mai 2020 wurde der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota getötet. Danach kam es über Monate hinweg zu Protesten gegen Rassismus und Polizeigewalt in den USA.

Eine Geschworenenjury hatte die drei Männer bereits in einem Verfahren des Bundesstaates Georgia für schuldig befunden. Im Januar wurden sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schütze Travis M. wurde damals von den Geschworenen des Mordes für schuldig befunden. Die beiden Mitangeklagten, Travis M.s Vater Gregory M. und der Nachbar William B., wurden unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Totschlagsdelikten verurteilt. Alle drei Männer wurden wegen des rassistischen Hintergrunds der Tat auch nach Bundesrecht angeklagt.

Angeklagte schrieben rassistische Textnachrichten

Während des aktuellen Prozesses vor dem Bundesgericht hatte die Staatsanwaltschaft gezeigt, dass die Angeklagten in der Vergangenheit etwa rassistische Textnachrichten schrieben oder sich rassistisch äußerten. Die Verteidigung argumentierte, dass Arbery nicht aus rassistischen Motiven gejagt worden sei, sondern weil die Männer ihn eines Verbrechens verdächtigten.

jop/dpa
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