Morddrohungen gegen 16-Jährige Macron verteidigt Schülerin Mila nach Islamkritik

"Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung": So hat Frankreichs Präsident Macron nun eine Schülerin verteidigt, die sich zuvor abfällig über den Islam zu Wort gemeldet hatte.
Präsident Macron: "Wir schulden ihr Schutz an der Schule, in ihrem Alltag und bei Reisen"

Präsident Macron: "Wir schulden ihr Schutz an der Schule, in ihrem Alltag und bei Reisen"

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LUDOVIC MARIN/ AFP

Der Fall spaltete Frankreich in zwei Lager - nun hat Präsident Emmanuel Macron Position bezogen: Er nahm die 16-jährige Schülerin Mila in Schutz, die nach heftiger Kritik am Islam Morddrohungen erhalten hatte. "Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung", sagte Macron der Zeitung "Le Dauphiné Libéré". Es umfasse auch die Freiheit, "Religionen zu kritisieren und zu karikieren", fügte der Staatschef hinzu.

Die Gymnasiastin Mila hatte ein abwertendes Video über den Islam im Internetdienst Instagram veröffentlicht, das sich rasend schnell verbreitete. Daraufhin wurden ihr mit Mord und Vergewaltigung gedroht. Sie konnte wochenlang nicht zur Schule gehen und stand zeitweise unter Polizeischutz. Die homosexuelle Schülerin hatte mit dem Video nach eigenen Angaben auf einen muslimischen Mann reagiert, der sie als "dreckige Lesbe" beschimpft hatte.

"Mila ist eine Jugendliche", sagte Macron dazu. "Wir schulden ihr Schutz an der Schule, in ihrem Alltag und bei Reisen." Er betonte, Minderjährige müssten besser gegen "neue Formen des Hasses und des Mobbings im Internet geschützt werden".

Schülerin entschuldigte sich

Die Schülerin aus dem Département Isère im Osten des Landes beruft sich ebenfalls auf das "Recht zur Gotteslästerung", bat aber für die "Vulgarität" ihrer Äußerungen um Entschuldigung. In Frankreich wurde nach der Revolution von 1789 das Delikt der "Blasphemie" abgeschafft. Aufrufe zum Hass gegen Einzelne oder eine Gruppe sind dagegen verboten.

In Deutschland sieht das anders aus: Hier steht die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" dann unter Strafe, wenn sie "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

vks/AFP
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