Kurz vor Start Großbritannien muss umstrittenen Abschiebeflug nach Ruanda stoppen

Am Dienstagabend sollte der erste Abschiebeflug aus Großbritannien nach Ruanda starten. Aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durchkreuzte das Vorhaben der Regierung von Premier Johnson vorerst.
Aktivisten vor dem High Court in London protestieren gegen die Abschiebepläne der britischen Regierung

Aktivisten vor dem High Court in London protestieren gegen die Abschiebepläne der britischen Regierung

Foto: Andy Rain / EPA

Der für Dienstagabend geplante erste Abschiebeflug aus Großbritannien nach Ruanda ist nach Angaben von Aktivisten im letzten Moment abgesagt worden. Wegen juristischer Einsprüche seien auch die Flugtickets der letzten noch verbliebenen abzuschiebenden Asylsuchenden storniert worden, teilte die Organisation Care4Calais auf Twitter mit. Die Nachrichtenagentur PA berichtete, der Flug werde aufgrund von Interventionen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht starten.

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Der Gerichtshof hatte Großbritannien aufgefordert, einen der Migranten, die mit dem Flug Großbritannien verlassen sollten, vorerst nicht auszufliegen. Der einstweiligen Maßnahme zufolge solle der Asylsuchende frühstens drei Wochen nach der finalen Entscheidung in seinem in Großbritannien laufenden Verfahren ausgewiesen werden können. Weil der EGMR nicht zur Europäischen Union, sondern zum Europarat gehört, ist er auch für Großbritannien zuständig.

130 Abschiebungen waren ursprünglich geplant

Ursprünglich geplant waren laut AFP 130 Abschiebungen. Am Ende buchten die britischen Behörden 31 Tickets. Diese Tickets wurden nach Angaben von Care4Calais nach und nach wegen ausstehender juristischer Entscheidungen wieder storniert.

London hatte mit dem geplanten Flug seinen umstrittenen Ruanda-Pakt einläuten wollen, mit dem die konservative Regierung weitere Schutzsuchende von der Einreise ins Vereinigte Königreich abschrecken will.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Schutzsuchende, die illegal nach Großbritannien gelangt sind, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft in das ostafrikanische Land gebracht werden und dort gegen Zahlungen der britischen Regierung die Möglichkeit für einen Asylantrag erhalten. Auch wenn sie dort als Flüchtlinge anerkannt werden, soll es in keinem Fall eine Rückkehr nach Großbritannien geben.

Priti Patel: »Ich bin enttäuscht«

Die britische Regierung will trotz der Gerichtsentscheidung an ihrem Plan festhalten. »Wir lassen uns nicht davon abschrecken, das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen«, sagte Innenministerin Priti Patel. Man arbeite nun bereits daran, den nächsten Flug vorzubereiten.

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»Ich bin enttäuscht, dass Klagen und Rechtsstreits in letzter Minute dafür gesorgt haben, dass der heutige Flug nicht abheben konnte«, sagte die Politikerin. Es sei sehr überraschend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich eingeschaltet habe, nachdem britische Gerichte zuvor anders entschieden hätten.

ani/bbr/Reuters/AFP/dpa
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