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Erklärung der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney empfahl Haftbefehle gegen Netanyahu und Hamas-Führer

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs beantragt Haftbefehle gegen Israels Premierminister Netanyahu und die Anführer der Hamas. Beraten wurde er von einem Expertengremium, dem auch Amal Clooney angehört.
Amal Clooney (2022): »Ich hoffe, dass in einer Region, die schon zu viel gelitten hat, die Gerechtigkeit siegen wird«

Amal Clooney (2022): »Ich hoffe, dass in einer Region, die schon zu viel gelitten hat, die Gerechtigkeit siegen wird«

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Timothy A. Clary / AFP

Menschenrechtsanwältin Amal Clooney gehört zu den Rechtsexpertinnen, die dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) empfohlen haben, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und die Anführer der Terrororganisation Hamas zu beantragen. Das schreibt Clooney in einem Text, den sie auf der Website der Clooney Foundation for Justice  veröffentlichte, der Menschenrechtsorganisation, die sie gemeinsam mit ihrem Mann George Clooney gegründet hat.

Amal Clooney schreibt dort, sie und weitere Völkerrechtsexpertinnen und -experten hätten ihre Empfehlung an Chefankläger Karim Khan einstimmig beschlossen. »Ich habe in diesem Gremium mitgewirkt, weil ich an die Rechtsstaatlichkeit und die Notwendigkeit glaube, das Leben von Zivilisten zu schützen«, schreibt Clooney: »Das Recht, das Zivilisten im Krieg schützt, wurde vor mehr als 100 Jahren entwickelt und gilt in jedem Land der Welt, unabhängig von den Gründen für einen Konflikt.« Und Clooney sagt weiter: »Ich hoffe, dass in einer Region, die schon zu viel gelitten hat, die Gerechtigkeit siegen wird.«

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Gremium veröffentlicht Erklärung

Das Gremium veröffentlichte auch einen Kommentar zu seiner Empfehlung in der »Financial Times« . Dem Gremium gehörten demnach insgesamt fünf Expertinnen und Experten für humanitäres Völkerrecht und internationales Strafrecht an. Zwei Mitglieder sind demnach ehemalige Richter an Strafgerichten in Den Haag, wo der Internationale Strafgerichtshof seinen Sitz hat. »Der heutige Schritt der Staatsanwaltschaft ist zweifelsohne ein Meilenstein in der Geschichte des internationalen Strafrechts«, heißt es in dem Kommentar: »Das Gesetz, das wir anwenden, ist das Gesetz der Menschheit, nicht das Gesetz einer bestimmten Seite. Es muss alle Opfer dieses Konflikts und alle Zivilisten in künftigen Konflikten schützen.«

IStGH-Chefankläger Khan hatte auf die Empfehlung hin wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanyahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie gegen die Anführer der Terrororganisation Hamas beantragt. In seinem Antrag wirft Khan Netanyahu und Gallant mutmaßliche »gezielte Tötung«, »Aushungern« sowie »Vernichtung und/oder Mord« im Zuge des Gazakrieg vor.

Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden. Das Gericht hat keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken. Sollte ein Haftbefehl erlassen werden, schränkt das aber die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark ein. Alle Vertragsstaaten des Gerichts sind dazu verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.

Kritik an Antrag auf Haftbefehle

Der Antrag hat international Kritik hervorgerufen. »Ich weise mit Abscheu den Vergleich des Anklägers in Den Haag zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas zurück«, sagte Netanyahu. US-Präsident Joe Biden wertete den Antrag Khans als empörend. »Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichsetzung – keine – zwischen Israel und der Hamas«, erklärte Biden. Zuvor hatten mehrere europäische Staaten bereits Kritik an dem Vorgehen geäußert, darunter auch Deutschland.

Südafrikas Regierung begrüßte das Vorgehen des Chefanklägers des IStGH hingegen. Das Land hatte den Internationalen Gerichtshof wiederholt zu Maßnahmen gegen Israel aufgefordert und Netanyahus Regierung Völkermord vorgeworfen.

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version hieß es, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls sei die Bewegungsfreiheit der Gesuchten eingeschränkt. Das war unpräzise formuliert. Die Bewegungsfreiheit der Gesuchten wird schon eingeschränkt, sobald ein Haftbefehl erlassen wird. Wir haben die Stelle angepasst.

ptz/AP

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