Mittelmeermigration Klagt Italien diesen Sommer vier deutsche Seenotretter an?

Das Rettungsschiff »Iuventa« (Archiv)
Foto: Elio Desiderio / dpaAuf Sizilien ist am Samstag erstmals vor Gericht verhandelt worden, ob es zum Prozess gegen vier deutsche Seenotretter aus der Crew der »Iuventa« kommen wird. Dabei ist in einer ersten Anhörung entschieden worden, dass die Öffentlichkeit einstweilen ausgeschlossen bleibt.
Damit wurde der Antrag einer Koalition verschiedener NGO, darunter Amnesty International und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), auf Wunsch der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Zwar ist es nach italienischem Recht nicht üblich, Beobachter bei einer Vorverhandlung zuzulassen.
»So etwas darf nicht hinter verschlossenen Türen entschieden werden«
Allison West vom ECCHR begründete den Antrag aber mit möglichen Auswirkungen des seit fünf Jahren vorbereiteten Prozesses auf die Grundwerte: »So etwas darf nicht hinter verschlossenen Türen entschieden werden«, sagte West dem SPIEGEL.
Die privaten Seenotretter haben seit 2014, als Italien seine »Mare Nostrum«-Mission beendete, schätzungsweise 14.000 Menschen auf dem Mittelmeer das Leben gerettet. Nicht erst seit der Festsetzung der »Iuventa« durch italienische Behörden 2017 wird die private Seenotrettung systematisch kriminalisiert. Ihr wird vorgeworfen, mit libyschen Menschenschmugglern kooperiert zu haben.
Amnesty International, das ECCHR und zahlreiche andere zivilgesellschaftliche Organisation kritisieren nicht nur, dass die Anklage sowohl die Kräfte wie auch die Hände der Seenotretterinnen bindet. Sie bemängeln überdies fragwürdige Methoden, mit denen die Ermittlungen geführt wurden. Das Schiff ist verwanzt worden, Anwälte wie Journalisten wurden abgehört. Entsprechende Protokolle sind Teil der 30.000 Seiten umfassenden Anklageschrift.
Das Anwaltsteam um Nicola Canestrini konnte darin »keinen einzigen Beweis« gegen seine Mandanten entdecken. Er hält den von der Staatsanwaltschaft angestrebten Prozess für politisch motiviert: »Wir würden der Öffentlichkeit gerne das Recht geben, zu wissen, was da verhandelt wird«. Transparenz sei »ein Kernwert der Demokratie und des Rechtsstaats«.
Auswärtiges Amt und Uno fordern ein Ende der Ermittlungen
In der knapp vierstündigen Anhörung habe er darauf hingewiesen, dass bei vergleichbaren Prozessen »selbst in Ägypten, noch in der Türkei oder in Nordirland« der Öffentlichkeit ein solches Recht auf Beobachtung eingeräumt wurde. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft signalisiert, ihre Position noch einmal überdenken zu wollen.
Bei der nächsten Anhörung, angesetzt auf Anfang Juni, soll es laut Canestrini um zwei weitere Punkte gehen, die seiner Meinung nach gegen eine Eröffnung der Hauptverhandlung sprechen. Erstens liege die Anklageschrift nicht in der Sprache der Angeklagten vor, zweitens handele es sich – nach seiner Auffassung – prinzipiell um eine verfassungswidrige Anklage. Sowohl die Uno-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte als auch das Auswärtige Amt fordern, die Ermittlungen einzustellen.
Der Auftakt der Verhandlungen in Trapani wurde von solidarischen Kundgebungen am Hafen begleitet. In Sichtweite der Demonstrierenden rostet die »Iuventa« vor sich hin – und bereitet sich die »Sea Watch 4« darauf vor, demnächst wieder in See zu stechen.