Attentat in Kongsberg Deutsche Frau unter Todesopfern in Norwegen

Ermittler im norwegischen Kongsberg
Foto: HAKON MOSVOLD LARSEN / EPADrei Tage nach dem Bogenangriff in Norwegen hat das Auswärtige Amt dem SPIEGEL bestätigt, dass unter den fünf Todesopfern auch »eine seit Längerem in Norwegen lebende deutsche Staatsangehörige ist«. Norwegische Medien und t-online hatten darüber zuerst berichtet. Details zu Alter oder Lebensumständen der Frau wollte der Sprecher des Auswärtigen Amtes nicht nennen.
Dass die Tat terroristisch motiviert ist, halten die norwegischen Ermittler für immer unwahrscheinlicher. Stattdessen erhärtet sich der Verdacht auf eine psychische Erkrankung.
Der 37 Jahre alte Tatverdächtige hat zugegeben, am Mittwoch an mehreren Orten seines Wohnorts Kongsberg im Südosten Norwegens fünf Menschen getötet und drei weitere verletzt zu haben. Er hatte mit Pfeil und Bogen um sich geschossen, darunter in einem Supermarkt. Polizisten hatte er zunächst entkommen können. Alle Opfer kamen wohl ums Leben, nachdem die Beamten ihn erstmals gestellt hatten. Erst rund eine halbe Stunde später konnte er festgenommen werden.
»Alles deutet darauf hin, dass er seine Opfer willkürlich auswählte« und allein handelte, sagte Polizeiinspektor Thomas Omholt bei einer Pressekonferenz am Samstag.
Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Mann seine angebliche Konversion zum Islam nicht ernst genommen habe. Er habe sich »nicht an die in dieser Kultur und Religion üblichen Traditionen« gehalten.
Nach Angaben der Polizei stand der Tatverdächtige im Verlauf mehrerer Jahre immer wieder im Kontakt mit dem Gesundheitsdienst. Zu Details über die psychische Gesundheit des Mannes wollte sich Omholt nicht äußern, um Zeugenaussagen nicht zu beeinflussen.
Der Anwalt des mutmaßlichen Täters sagte dem norwegischen Sender TV2, er stimme den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Polizei zu.
Ein Gericht hatte am Freitag für den Mann vier Wochen Untersuchungshaft angeordnet. Er wurde nicht in einem Gefängnis, sondern in einer geschlossen medizinischen Einrichtung untergebracht.
Die ersten zwei Wochen muss er isoliert verbringen. Außerdem verhängte das Gericht ein Besuchs-, Medien- und Briefverbot. Aufgrund seines Gesundheitszustandes sei er aber noch nicht vernehmungsfähig.