Regierungskrise in Wien Österreichs Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Kurz

Sebastian Kurz als neuer ÖVP-Fraktionschef im Parlament in Wien
Foto: Hans Punz / dpaIm Zuge der Korruptionsaffäre haben österreichische Staatsanwälte die Aufhebung der Immunität von Sebastian Kurz beantragt. Ein entsprechendes Auslieferungsersuchen bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Kurz war am Samstagabend unter dem Druck der gegen ihn laufenden Korruptionsermittlungen zurückgetreten. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Der 35-Jährige und sein Führungszirkel sollen positive Medienberichte und geschönte Umfragen mit Steuergeld erkauft haben.
Kurz wies alle Vorwürfe bislang als »falsch« zurück und lehnte einen Rückzug aus der Politik ab. Im Zuge der Vorwürfe drohte allerdings ein Auseinanderbrechen der österreichischen Regierung zwischen ÖVP und Grünen. Kurz räumte seinen Kanzlerposten, zog aber zugleich als Abgeordneter ins Parlament ein. Dieses muss nun in einer seiner nächsten Sitzungen über die Aufhebung der Immunität entscheiden.
Zehn Personen im Visier
Bis zu diesem Beschluss seien die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen vorerst abgebrochen worden, erklärte ein Sprecher der Justizbehörde. Die konservative ÖVP-Fraktion, die Kurz seit Donnerstag als Fraktionschef anführt, begrüßte den Schritt. Dadurch sei es bald möglich, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.
Gegen den ehemaligen Regierungschef laufen zwei Ermittlungsverfahren. Neben den möglichen Korruptionsumtrieben der ÖVP untersucht die Staatsanwaltschaft auch den Verdacht einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Gegen insgesamt zehn Personen wird wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Kurz bestreitet auch diese Vorwürfe.