EuGH-Urteil Osteuropäische EU-Staaten durften Flüchtlingsaufnahme nicht ablehnen

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die Länder hätten die Umverteilung von Asylbewerbern nicht verweigern dürfen.
Migranten gehen auf dem Weg zur türkisch-griechischen Grenze

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Ergin Yildiz/ dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen, Ungarn und Tschechien zur Hochzeit der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Polen und Ungarn haben nach Zahlen der Kommission keinen einzigen Asylbewerber im Rahmen der Beschlüsse von 2015 aufgenommen, Tschechien zwölf. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder. Eine wichtige Gutachterin des EuGH schlug im vergangenen Oktober vor, der Klage stattzugeben.

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Die osteuropäischen Staaten konnten sich nach Ansicht des Gerichtshofs nicht auf ihre Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit berufen. Sie konnten demnach auch nicht geltend machen, dass der Umsiedlungsmechanismus angeblich nicht funktioniert.

Strafmaß nicht benannt

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, in dem der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen.

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

vks/dpa
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